10.06.2020 - 8 Resolution gegen die Errichtung eines Atommülle...

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Beratung

Frau Seufert, GRÜNE, äußert sich erfreut darüber, dass alle Fraktionen einen gemeinsamen Resolutionstext erarbeiten konnten, der zu Beginn der Sitzung verteilt wurde.

(Anmerkung: Der Text dieser Resolution ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.)

Man greife hiermit eine große Sorge der Menschen auf. Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie ein solches Suchverfahren zu starten, sei in hohem Maße undemokratisch. Man benötige vielmehr ein transparentes Verfahren und auch eine Initiative dazu von Bund und Land.

 

Herr Schulheis, SPD, äußert Unterstützung für den Text der vorgelegten Resolution. Unverständlich sei aber, dass auf verschiedenen Ebenen verschiedene Resolutionen zu diesem Thema beschlossen würden.

 

Anschließend beschließt der Hauptausschuss einstimmig folgende Resolution:

 

Kein Atommüllendlager im deutsch-belgisch-luxemburgischen Grenzgebiet

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt Aachen spricht sich in aller Entschiedenheit gegen die Errichtung eines Atommüllendlagers in der deutsch-belgisch-luxemburgischen Grenzregion aus.

Der Hauptausschuss erklärt sich solidarisch mit den Kommunen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zahlreichen Kommunen Luxemburgs, die sich bereits gegen derartige Planungen positioniert haben.

Der Hauptausschuss fordert die Föderalregierung Belgiens auf, die Information und Kommunikation mit den europäischen Nachbarn über die Planungen der Belgischen Nationalen Einrichtung für radioaktive Abfälle und angereicherte Spaltmaterialien (NERAS) zu verstärken, um das Vertrauen in unsere grenzüberschreitende Zusammenarbeit nicht zu beschädigen.

Die Verwaltungen von Stadt und StädteRegion Aachen werden gebeten, mit den anderen Kommunen und Gebietskörperschaften - innerhalb und außerhalb der StädteRegion Aachen - und insbesondere mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens in den Dialog zu treten, um eine starke, gemeinsame Initiative gegen die Errichtung eines Atommüllendlagers in der deutsch-belgischluxemburgischen Grenzregion zu bilden und diese Position der belgischen Föderalregierung zur Kenntnis zu bringen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Initiative auch an Bund und Land heranzutragen, um auch dort dafür zu einzutreten, dass die regionalen Bedenken im Beteiligungsverfahren durch die Regierungen von Bund und Ländern in angemessener Weise gegenüber der Föderalregierung Belgiens vorgetragen werden.

 

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Anlagen