17.06.2020 - 8 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Der Vorsitzende weist auf eine veränderte Beschlussfassung des Kinder- und Jugendausschusses sowie des Finanzausschusses hin.
Ratsherr Deloie (SPD) sieht in der Satzung eine positive Regelung, die Familien von 2200 Kindern in Aachen zusätzlich entlaste. Grundsätzlich sei es Ziel seiner Fraktion, dass die allgemeine Bildung von der frühkindlichen bis zur universitären Bildung kostenfrei sein sollte. Heute werde ein großer Schritt für Kitas und Tagespflege gemacht. Er zeigt sich überzeugt, dass sich in der nächsten Periode des Rates die Frage der vollständigen Beitragsfreiheit in Aachen stellen werde.
Ratsherr Tillmanns (CDU) weist darauf hin, dass eine Situation erreicht sei, in der mehr Familien und Kinder beitragsfrei gestellt würden als diejenigen, die noch mit einem Beitrag belastet würden. Es müsse einem neuen Rat und einem neuen Kinder- und Jugendausschuss vorbehalten sein, welche Regelungen in der Zukunft gelten sollen. Von daher habe man im Finanzausschuss wie auch im Kinder- und Jugendausschuss bewusst die Entscheidung getroffen, dass die heute zu beschließende Regelung zunächst für ein Jahr gelten solle. Es sei aber ein unglaublich großer und wichtiger Schritt für die Kinderfreundlichkeit der Stadt Aachen.
Ratsherr Baal (CDU) erklärt, dass die durch die neue Satzung bewirkte Umstellung bei Beibehaltung der Geschwisterregelung, Freistellung von Personen mit Einkünften bis zu 40.000 € und der Halbierung der Klassen darüber eine finanzielle Kraftanstrengung vollzogen werde, die mit einem finanziellen Aufwand von 1,5 Millionen € pro Jahr verbunden sei. Deshalb sei es richtig, die Befristung auf ein Jahr vorzunehmen. Die Finanzsituation werde wohl schlechter werden und was im nächsten Jahr möglich sei, sei ganz besonders von den Möglichkeiten der Einnahmen abhängig. Dies gehöre als Kehrseite der Medaille zur Geschichte dazu.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 5. Nachtrag vom 20.05.2015 in der vorgelegten neuen Fassung.
Ferner beschließt er einstimmig, die Anlage 1 der Satzung („Beitragstabelle“) darüber hinaus wie folgt zu ändern:
1. Für Einkommen bis 40.000 Euro werden für das Kita-Jahr 2020/2021 keine Beiträge erhoben.
2. Die Elternbeiträge für Einkommen zwischen 40.001 Euro und 54.000 Euro werden für das Kita-Jahr 2020/2021 halbiert (abgerundet).
Anlagen zur Vorlage
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