17.06.2020 - 25 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Pilgram (Grüne) nimmt Bezug auf den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Rat zu empfehlen, den Jahresabschluss festzustellen und den Oberbürgermeister zu entlasten. Er verweist auf Optimierungsmöglichkeiten wie die Erfassung des Straßenvermögens.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis und schließt sich einstimmig dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der weiteren Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses zur Verbesserung der Qualität der weiteren Jahresabschlüsse. Er beauftragt die Verwaltung ein entsprechendes spätestens für den Jahresabschluss 2020 wirksames Maßnahmenpaket zu definieren und hierüber dem Rechnungsprüfungsausschuss möglichst im August 2020 zu berichten. Sollte sich die Umsetzung der Beschlüsse absehbar nicht positiv auf die Jahresabschlussarbeiten 2020 auswirken, erwartet er einen frühzeitigen Bericht.

 

  1. Der Rat der Stadt stellt einstimmig den Jahresabschluss der Stadt Aachen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.007.089.725,29 zum 31.12.2018 fest und beschließt das Ergebnis von 4.465.650,02 € mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 einstimmig dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage