26.08.2020 - 33 Ratsanträge

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf sechs neu eingegangene Ratsanträge.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie einstimmig gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die jeweils zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Fachausschuss, Oberbürgermeister).
 

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Anlagen zur Vorlage