26.08.2020 - 40 Rettungsschirm für Kulturschaffende erwirken;Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Epstein (Die Linke) bedauert, dass nun zum Sommerende erst über die Angelegenheit befunden werde, obwohl der von den Grünen gestellte Antrag bereits im Mai vorlag. Auch die Linke habe mit einem Antrag vom Juni den Kulturbetrieb ermutigen wollen, auf die Künstler zuzugehen, damit gerade in den Sommermonaten Angebote gemacht werden könnten.

 

Frau Beigeordnete Schwier weist auf eine eigens eingerichtete Stelle zur Beratung und Ansprache von Künstlerinnen und Künstlern der freien Szene hin sowie auf eine Hotline-Telefonnummer, um diese Beratungstätigkeit durchzuführen. Im Kulturausschuss wurde zudem immer berichtet, dass sich nur vereinzelte Meldungen ergaben. Diese seien bedient worden. Die Initiativen würden alle ermuntert, mit dem nun vorliegenden großen Wurf die städtischen Räumlichkeiten frei nutzen zu können. Mehrere andere Städte hätten dies als einzigartig bezeichnet.

 

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Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Aachen ab sofort ihre Veranstaltungsstätten, insbesondere den Tivoli, Eurogress, Waldstadion, Ludwig Forum für Internationale Kunst sowie weitere städtische Räumlichkeiten bedarfsbezogen für Aktivitäten der freien Kulturszene kostenlos (bezogen auf Miete, in den einzelnen Veranstaltungsstätten vorhandene Technik sowie weitere anfallende Kosten wie bzw. Energiekosten)  zur Verfügung stellt. Ausgenommen vom Geltungsbereich dieses Beschlusses sind Räumlichkeiten im Rathaus, die besonderen städtischen repräsentativen Zwecken dienen (insbes. Krönungssaal). Für diese bleibt der Entgelttarif grundsätzlich ausnahmslos gültig.
  2. Die Kulturakteure erstellen vorab eine Konzeption für ihre Veranstaltung, damit die Verwaltung eine bedarfsgerechte Beratung bezüglich der Räumlichkeiten durchführen kann. In der Konzeption sind die in der Anlage 1 benannten Fragen zu beantworten.
  3. Die Kulturakteure legen mit eidesstattlicher Versicherung dar, ob und ggf. in welcher Höhe zur Kompensation der pandemiebedingten Schäden andere Fördermittel aus öffentlichen Haushalten beantragt oder gewährt wurden.
  4. Die betroffenen Eigenbetriebe bzw. Fachbereiche stellen die anfallenden Kosten für Miete und Technik sowie weitere anfallende Kosten wie bspw. Energiekosten der Stadt Aachen in Rechnung. Diese Kosten sollen als „Aufwendung zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ in die „Bilanzierungshilfe zur Isolation von Corona bedingten Schäden“ überführt werden.
  5. Die einschlägigen Entgeltordnungen der Stadt Aachen werden betreffend der Kosten zunächst bis zum 31.12.2020 außer Kraft gesetzt.


 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4230&TOLFDNR=100802&selfaction=print