23.01.2020 - 5 Umsetzung der Landesinitiative ´Durchstarten in...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Frankenberger teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass die Förderrichtlinien inzwischen veröffentlicht sind und geplant ist, den Förderantrag bis Ende März 2020 zu stellen. Zu Baustein 6 teilt er mit, dass die Ausschreibung der Stelle des Teilhabemanager / der Teilhabemanagerin bei FB 56 kurz bevor steht. Die beiden Träger low-tech GmbH und Qualitec haben bereits je eine Stelle „Teilhabemanager*in“ eingerichtet.

 

Herr Müller befürwortet grundsätzlich die Umsetzung des Förderprojektes, weist aber darauf hin, dass es bessere Erfolge erzielen würde, wenn die aus Berlin vorgegebenen Rahmenbedingungen geändert würden dahingehend, dass bis zur Beendigung der Ausbildung Abschiebeschutz gewährt würde.

 

Herr Verholen weist darauf hin, dass in naher Zukunft weitere Instrumente der Arbeitsmarktintegration mit Millionen-Budget vom Bund geplant sind, wie z. B. das Kommunale Integrationsmanagement und die Einrichtung von Case-Managern. Er bittet, dafür Sorge zu tragen, dass alle diese Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt werden.

 

Herr Frankenberger bestätigt, dass weitere Förderprojekte in Aussicht stehen. Wie genau diese jeweils aussehen, muss erst noch abgewartet werden; er sagt aber zu, dass alle Maßnahmen im Netzwerk mit den Partnern diskutiert werden.

 

Frau Koentges begrüßt die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Arbeit-Gemeinsam Klappt´s“, merkt aber auch an, dass diese eigentlich viel zu spät ins Leben gerufen wurde, da viele junge Menschen jetzt schon jahrelang in Deutschland leben und es deswegen schwieriger wird, sie zu motivieren.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmt.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit - Gemeinsam klappt`s“ in der Stadt Aachen.

Zur Finanzierung der erforderlichen Eigenmittel ist zu prüfen, inwieweit Mittel aus der Landeszuweisung der Integrationspauschalen nach § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) anteilig eingesetzt werden können.

 

 

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Anlagen zur Vorlage