30.01.2020 - 11 Krugenofen Abrechnung der als Hauptverkehrsstra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

erHerHerr Larosch erklärt, bekanntlich sei die 1. Änderungssatzung der städtischen Beitragssatzung vom Rat am 18.12.2019 gefasst worden. Er kündigt an, dass noch weitere zurückgestellte Abrechnungsvorlagen eingebracht werden müssten.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Neuberechnung der gerundeten Beitragssätze aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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