06.02.2020 - 12 Bebauungsplan -Roermonder Straße / Henricistraß...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 06.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Rau grundsätzlich Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung an. Man frage sich allerdings, ob mit Blick auf die Entwicklungen im nördlich gelegenen Gewerbegebiet ein größerer Geltungsbereich nicht sinnvoll sei, zudem könne es sich empfehlen, ebenfalls ein Vorkaufsrecht zu beschließen. In diesem Zusammenhang bitte man die Verwaltung auch um Auskunft zum Sachstand der Rahmenplanung für den Stadteingang Nord West.
Für die SPD-Fraktion erklärt auch Herr Plum, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werde. Man bitte allerdings darum, die Rahmenplanung vorrangig und möglichst zügig zum Abschluss zu bringen, angesichts der zunehmenden Dynamik in diesem Bereich werde diese dringend benötigt.
Frau Ohlmann erläutert, dass mit diesem Aufstellungsbeschluss ausschließlich die Steuerung des Einzelhandels beabsichtigt sei. Weitere planungsrechtliche Maßnahmen stünden erst auf Grundlage der Rahmenplanung an, deren Fertigstellung sei jedoch leider aufgrund der hohen Priorität der Entwicklung am Campus West kurzfristig nicht zu leisten. Eine Vorkaufsrechtsatzung sei bereits für einen großen Teil des Gebiets in Kraft, man werde aber gerne prüfen, ob eine Ausdehnung des Bereichs notwendig bzw. sinnvoll sei.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Bestehende Einzelhandelsbetriebe sollen in ihrem Bestand planungsrechtlich gesichert werden.
- Entsprechend den Vorgaben des Aachener Zentren- und Nahversorgungskonzeptes sollen Einzelhandels- sowie Gewerbebetriebe mit Flächen für den Verkauf an letzte Verbraucher mit nah- und zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden.
- Ausnahmsweise Zulässigkeit für Verkaufsflächen von Gewerbe- und Handwerksbetrieben, wenn diese im Zusammenhang mit der Produktion, der Ver- und Bearbeitung oder von Reparatur- und Serviceleistungen stehen und eine bestimmte Verkaufsflächengröße nicht überschreitet.
die Aufstellung des Bebauungsplans – Roermonder Straße / Henricistraße - für den Planbereich zwischen Roermonder Straße, Jupp-Müller-Straße und Henricistraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung zu prüfen, für welchen Bereich bereits eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen wurde und ob eine Erweiterung des Geltungsbereichs erforderlich bzw. sinnvoll ist.