20.08.2020 - 6.1 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 20.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur
Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den
Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung, dem
Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und allen Anlagen sowie der redaktionellen
Anpassungen zu beschließen.
Dies umfasst im „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich“ explizit ebenfalls die Seiten 12-16b (Stand 20.07.2020), die die Seiten 12-16 im „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich (Stand 11.05.2020) ersetzen.
Der Planungsausschuss beschließt darüber hinaus, die Steuerung der Windenergie mit Wirkungen
nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB fortzuführen und hält insoweit an dem Aufstellungsbeschluss vom
04.04.2019 und den Inhalten des Beschlusses vom 19.12.2019 ausdrücklich fest. Er beauftragt die
Verwaltung, die auf Grundlage eines gesamträumlichen Planungskonzeptes darzustellenden
Konzentrationszonen und die Bereiche, in denen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB öffentliche Belange
der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen sollen, in einem sachlichen
Teilflächennutzungsplan Windenergie darzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,1 kB
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