10.09.2020 - 3 Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West -hier: - Au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 10.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
(Die sachkundige Bürgerin Frau Schlick nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)
Frau Burgdorff betont einleitend die Bedeutung des heute anstehenden Offenlagebeschlusses für das Gesamtprojekt Campus West, im weiteren Prozess gelte es nun, gemeinsam mit den Partnern die einzelnen Bausteine weiter zu qualifizieren und zu entwickeln.
Frau Hergarten erläutert anschließend ausführlich die Vorlage der Verwaltung.
Für die SPD-Fraktion dankt Herr Plum der Verwaltung und insbesondere Frau Hergarten für die seit fünfzehn Jahren geleistete sehr gute Arbeit an diesem Projekt. Den Planungen sei zunächst viel Skepsis entgegengeschlagen, angesichts der positiven Entwicklung des Campus Melaten sei man aber sehr zuversichtlich, dass sich auch der Campus West zu einer Erfolgsgeschichte entwickeln werde. Durch die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Partner habe man nun einen wichtigen Meilenstein im Verfahren erreicht, die SPD-Fraktion werde dem Offenlageschluss heute gerne zustimmen. Ergänzend zum Beschlussvorschlag der Verwaltung beantrage man, sich dem Auftrag des Mobilitätsausschusses an die Verwaltung anschließen, für den Fall, dass im Verfahren Eingaben zu der geplanten Fuß- und Radbrücke eingehen, Varianten sowie Vorplanungen zu erstellen, die die Attraktivität der Brücke für die verschiedenen Zielgruppen steigern.
Für die Fraktion der Grünen dankt auch Herr Rau Frau Hergarten und allen anderen Projektbeteiligten für das große Engagement. Das Verfahren sei in dieser Größenordnung und mit der enormen Komplexität sicherlich einmalig, umso mehr begrüße man, dass mit dem Offenlagebeschluss nun ein weiterer wichtiger Schritt möglich werde. Es sei wichtig, dass sich für die schwierige Frage der Anbindung nun eine Lösung abzeichne. Auch wenn dies teuer werde, halte man eine stadtbahntaugliche Ausstattung dieser Anbindung für sinnvoll. Auch die übrigen Themen wie Lärmbelastung und Wohnen seien abgearbeitet, Planungsbedarf sehe man allerdings noch hinsichtlich der städtebaulichen Situation an den Schnittstellen zur Stadt, insbesondere in den Bereichen Süsterfeldstraße, Republikplatz, Guter Hirte und Hörn. Die vom Mobilitätsausschuss nochmals aufgegriffene Fuß- und Radbrücke könne eine wichtige Verbindung herstellen, insofern sei man froh über die seitens der Campus GmbH bereits signalisierte Kooperationsbereitschaft in dieser Frage. Ergänzend zum Beschlussvorschlag der Verwaltung, dem man grundsätzlich zustimmen könne, beantrage man festzusetzen, dass vom Campusband aus beidseitig Ein- und Ausfahrten in die Cluster SO1 bis SO6 unzulässig sind, außerdem sollten in den Sondergebieten SO3, SO4 und SO5 ebenerdige Stellplätze, Garagen und Carports auf maximal 20 % - 30% der überbaubaren Fläche zulässig sein. Ziel müsse es sein, parkende PKW in zentral gebauten Parkhäusern unterzubringen, deren Auslastung einen wirtschaftlichen Betrieb möglich mache.
Zudem wolle man die Verwaltung beauftragen, im weiteren Verfahren zu prüfen, ob und wie folgende Themen im Bebauungsplan bzw. im Städtebaulichen Vertrag umgesetzt werden könnten:
- Regenwasserrückhaltung und - management auf eigenen Grundstücken
- Reduzierung des Stellplatzschlüssels durch Mobilitätskonzepte
- Verpflichtung zur Durchführung von qualitätssichernden Verfahren für die Hochbauten
- Festlegung eines Standards für klimaneutrales Bauen (cradle-to-cradle)
- Festlegung des Energieeffizienzstandards auf KfW 55
- Regelung der Reihenfolge bei der Entwicklung der Bauabschnitte/ Cluster
- Sicherung des denkmalgeschützten Ringlockschuppens
- Reduzierung der öffentlichen Stellplätze in den Stichstraßen auf das absolut notwendige Maß
- Ausstattung der Parkhäuser mit Ladesäulen für Elektroautos
- Herstellung einer ausreichenden Anzahl von überdachten Fahrradabstellanlagen
Für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan zunächst nicht relevant, aber trotzdem für wichtig halte man die Frage nach der Ausgestaltung des öffentlichen Raums. Es sei zu erwarten, dass hier ein Stadtteil mit tendenzielle futuristischem Erscheinungsbild entstehe, darauf müsse man mit einem entsprechenden Möblierungsstandard reagieren. Hierzu bitte man die Verwaltung, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und den Ausschuss auf geeignetem Weg einzubinden.
Abschließend wolle man bei allem Lob für die Verwaltung und die Projektbeteiligten darauf hinweisen, dass die Beratung eines so komplexen Verfahrens mit mehr als 1000 Seiten Unterlagen auch für die politischen Gremien einen Kraftakt darstellten. Man bitte daher darum, für die Zukunft in solchen Fällen ein möglichst unkompliziert einsehbares Modell bereitzustellen und wenn möglich die Lesbarkeit der Vorlagen zu verbessern.
Für die CDU-Fraktion betont Herr Gilson die hohe Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Projektbeteiligten, dies sei angesichts der Bedeutung und der Komplexität der Verfahrens bemerkenswert. In der gerade erst erfolgten Beratung in Laurensberg seien keine Fragen offengeblieben, so dass man nun die Offenlage beschließen könne. Die von der Anwohnerschaft mit Sorge betrachtete Frage des Lärmschutzes sei aufgegriffen worden, die Brückenlösung habe man nach sorgfältiger Abwägung als akzeptabel eingestuft. Dem vom Mobilitätsausschuss beschlossenen Auftrag hinsichtlich der Fuß- und Radbrücke könne man sich ebenfalls anschließen, man wolle allerdings aktuell das Hauptaugenmerk auf den Fortschritt des Bebauungsplanverfahrens Nr. 923 legen. Den weiteren vorgetragenen Anregungen könne man ebenfalls zustimmen, insbesondere unterstütze man die Sicherung der Ringlockschuppens ausdrücklich.
Für die Fraktion Die Linke schließt sich Herr Beus dem Dank an alle Beteiligten an, man sei froh, dass dieses wichtige Projekt interfraktionell getragen werde.. Es sei entscheidend, dass mit der Entwicklung des Campus West ein lebendiges Stück Stadt mit einer funktionierenden Verflechtung zur Gesamtstadt entstehe. Neben den bereits erwähnten Ergänzungen und Anregungen, die man grundsätzlich mittragen könne, lege man besonderen Wert darauf, dass die Stadt endlich aktiv werde, um vernünftige und attraktive Lösungen für den Radverkehr zu finden. Dabei müsse man auch die Süsterfeldstraße als wichtige Zuwegung in den Blick nehmen. Man sei überzeugt davon, dass mit dem Ringlockschuppen ein kulturelles Highlight etabliert werden könne, wenn man eine attraktive Nutzung mit hoher Aufenthaltsqualität ermögliche. Diese Chance müsse man nutzen.
Als Vertreterin des Seniorenrats appelliert Frau Beaujean an die Ausschussmitglieder und die Verwaltung, die von Bürger*innen geäußerten Sorgen bezüglich einer steigenden Verkehrs- und damit auch Lärmbelastung ernst zu nehmen. In einigen Bereichen gebe es bereits heute eine Überlastung. Es sei eine Frage der Glaubwürdigkeit, die Aussagen und Vorgaben des Lärmaktionsplans der Stadt Aachen auch in diesem Verfahren zu berücksichtigen.
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Beaujean, die Herren Plum, Rau, Gilson und Beus beteiligen, fasst der Ausschuss auf der Grundlage des Beschlussvorschlags der Verwaltung sowie der in der Diskussion vorgetragenen Ergänzungsanträge und Anregungen den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zu den frühzeitigen Beteiligungen, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 923 - Campus West - in der vorgelegten Fassung mit folgenden Maßgaben:
- Es wird festgesetzt, dass vom Campusband aus beidseitig Ein- und Ausfahrten in die Cluster SO1 bis SO6 unzulässig sind.
- In den Sondergebieten SO3, SO4 und SO5 sind ebenerdige Stellplätze, Garagen und Carports nur auf maximal 20 % der überbaubaren Fläche zulässig.
Der Ausschuss schließt sich dem Auftrag des Mobilitätsausschusses an die Verwaltung an, für den Fall, dass im Verfahren Eingaben zu der geplanten Fuß- und Radbrücke eingehen, Varianten sowie Vorplanungen zu erstellen, die die Attraktivität der Brücke für die verschiedenen Zielgruppen steigern. Diese werden den entsprechenden Gremien zeitnah vorgestellt.
Weiterhin beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung, im weiteren Verfahren zu prüfen, wie die in der Diskussion vorgebrachten Anregungen insbesondere zu den Themen
- Regenwasserrückhaltung und - management auf eigenen Grundstücken
- Reduzierung des Stellplatzschlüssels durch Mobilitätskonzepte
- Verpflichtung zur Durchführung von qualitätssichernden Verfahren für die Hochbauten
- Festlegung eines Standards für klimaneutrales Bauen (cradle-to-cradle)
- Festlegung des Energieeffizienzstandards auf KfW 55
- Regelung der Reihenfolge bei der Entwicklung der Bauabschnitte/ Cluster
- Sicherung des denkmalgeschützten Ringlockschuppens
- Reduzierung der öffentlichen Stellplätze in den Stichstraßen auf das absolut notwendige Maß
- Ausstattung der Parkhäuser mit Ladesäulen für Elektroautos
- Herstellung einer ausreichenden Anzahl von überdachten Fahrradabstellanlagen
im Bebauungsplan bzw. im Städtebaulichen Vertrag umgesetzt werden können und dies mit dem Vorhabenträger zu kommunizieren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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4,7 MB
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4 MB
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3,1 MB
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5,1 MB
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(wie Dokument)
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7,6 MB
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(wie Dokument)
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45,8 MB
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(wie Dokument)
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39,3 MB
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8
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(wie Dokument)
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10,3 MB
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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10
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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11
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(wie Dokument)
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11,6 MB
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(wie Dokument)
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2 MB
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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3 MB
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3,3 MB
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(wie Dokument)
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3 MB
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(wie Dokument)
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812,5 kB
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121,1 kB
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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20
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1,7 MB
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21
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(wie Dokument)
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379,9 kB
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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(wie Dokument)
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338,2 kB
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(wie Dokument)
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295,3 kB
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