30.04.2020 - 11 Genehmigung einer Dringlichkeitesentscheidunghi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Klopstein bittet, für zukünftige Dringlichkeitsentscheidungen die Unterschrift jeweils eines Vertreters aller Fraktionen einzuholen, aus demokratischen Erwägungen. Das sei auch schon prktiziert worden.

 

Herr Ferrari erklärt, in § 60 GO NRW sei geregelt, wer unterschreibt; es müssen nur zwei Personen sein.

 

Herr Larosch erklärt den Grund für die Dringlichkeitsentscheidung. Die Brechnungsbescheide hätten sonst nicht verschickt werden können.

 

Herr Klopstein stellt klar, er zweifle nicht an der Korrektheit und Rechtmäßigkeit der Dringlichkeitsentscheidung. Er wolle nur anregen, in Zukunft alle Fraktionen zu beteiligen.

 

Der Vorsitzende Herr Ferrari schlägt vor, dies als Anregung ins Protokoll aufzunehmen.

 

Es ergeht der folgende

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zur Abrechnung der Beitragsmaßnahme nach § 8 KAG

Grauenhofer Weg - von Arlingtonstraße bis BAB Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen“.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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