30.04.2020 - 15 Fünftes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgaben...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch erläutert die Vorlage sowie den rechtlichen Hintergrund und gibt einen Ausblick auf noch zu erwartende Vorlagen. Ferner erklärt er, dass durch Zuständigkeitsverlagerungen zukünftig für einen Teil der Maßnahmen Vorlagen zu Beitragsabrechnungen obsolet sein werden.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes sowie zur Durchführung von verbindlichen Anliegerversammlungen zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt die Durchführung von verbindlichen Anliegerinformationen zu beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen

-          i. d. R. 3 Monate vor politischer Beratung der Ausführungsplanung

-          sowie den Verzicht auf Anliegerinformationen bei Maßnahmen,

-       die lediglich eine Beitragspflicht für Beleuchtung oder Oberflächenentwässerung vorsehen oder

-       das beitragspflichtige Aufkommen unter 250.000 € insgesamt beträgt.

In diesen Fällen soll eine schriftliche Anhörung der GrundstückseigentümerInnen und der Anwohner durchgeführt werden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage