27.08.2020 - 8 Kommunales ArbeitsmarktförderungsprogrammRatsan...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Seufert freut sich über die Vorlage und die Bereitschaft der Kommune, selbst unter der aktuell erschwerten Haushaltslage die eingesparten 70.000 € zur Entlastung von gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Sie kalkuliert, dass sich hieraus eine Unterstützung von 900 € pro eingerichteter Stelle ergibt. Diese Unterstützung sei vor allem für kleinere Einrichtungen zu gering, da diese den ab dem 3. Jahr zu leistenden Eigenanteil nicht alleine tragen könnten. Aufgrund dessen hat sie einen ergänzenden Beschlussentwurf vorgelegt (Anlage 1), den sie als Prüfauftrag der Verwaltung mitgeben möchte.

 

Herr Frankenberger nimmt den ergänzenden Beschlussentwurf gerne als Prüfauftrag mit, gibt aber zu bedenken, dass die gesparten 70.000 € endlich sind und er nicht abschätzen kann, in wie weit hieraus noch die Eigenanteile der Lohnkosten ab dem 03. Beschäftigungsjahr gedeckt werden können.

 

Frau Parting stimmt sowohl dem Beschlussentwurf der Vorlage als auch dem ergänzenden Beschlussentwurf der GRÜNEN zu.

 

Frau Brammertz schließt sich Frau Parting an.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der  Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung von Richtlinien zu einem kommunalen Arbeitsmarktförderungsprogramm und der Einplanung entsprechender Mittel für das Haushaltsjahr 2021.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob aus den Mitteln des Programms - vorrangig im Bereich der Beratungsstellen – die Deckung der Finanzierungslücken im Bereich der Lohnkosten ab dem 3. Beschäftigungsjahr bei kleinen gemeinnützigen Trägern, die keine wirtschaftlichen Einnahmen haben, bezuschusst werden kann.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen