23.06.2020 - 6 Klimanotstand - Darstellung der Klimarelevanz i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Grünen-Fraktion kann sich Ratsherr Neumann der von der Verwaltung vorgeschlagenen Herangehensweise an diese Aufgabe gut anschließen.

Herr Terporten schlägt für die CDU-Fraktion vor, den vorgesehenen Evaluierungszeitraum für die geplante Darstellungsform um das Jahr 2021 zu verlängern. Ratsherr Corsten unterstützt diesen Vorschlag und weist darauf hin, dass wegen der bevorstehenden Kommunalwahl  in 2020 nur noch wenige Sitzungen von Ratsgremien stattfinden würden, in denen die Darstellungsform der Klimafolgen erprobt werden könne. Die Verlängerung der Frist könne daher dazu beitragen, die Entscheidungsgrundlage und die Qualität der Darstellung möglicherweise zu verbessern.

Die Vorsitzende verweist darauf, dass die Darstellung der Klimafolgen in allen Gremien und nicht nur im AUK zur Anwendung kommen solle.

Dennoch schließt sich Ratsfrau Dr. Wolf für die SPD-Fraktion dem Verschlag der Verlängerung des Evaluierungszeitraums an, denn auch sie geht davon aus, dass es im verbleibenden Jahr zu wenig Anwendungsfälle geben werde, um Erfahrungen sammeln zu können.. Im Übrigen hebt sie hervor, dass die Verwaltungsvorlage die Aufgabestellung aus dem Beschluss zum Klimanotstand gut umgesetzt habe. Nun müsse die Anwendung der Matrix in der Verwaltung etabliert werden. Sie gehe davon aus, dass die künftigen Klimaschutzmanager hierbei Hilfestellung leisten könnten. Es käme nun darauf an, schnellstmöglich mit der Umsetzung zu beginnen.

Für die FDP-Fraktion erinnert Herr Dr. Brodowski daran, dass seine Fraktion seinerzeit dem Beschluss zur Ausrufung des Klimanotstandes nicht zugestimmt habe. Dennoch enthalte die Verwaltungsvorlage einen interessanten Vorschlag, so dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde.

Auf die Frage von Herrn Formen, ob auch die Klimarelevanz des fortschreitenden Verlusts von Grünflächen berücksichtigt werde oder bei der Eingriffsbilanzierung eine Rolle spiele, erläutert für die Verwaltung Herr Meiners, dass zum einen Grünflächen normalerweise erhalten blieben und zum anderen bei der Bilanzierung durch die Naturschutzbehörde der mögliche Verlust von Klimafunktionen stets mitgedacht werde. Im Übrigen sei die Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft gesetzlich normiert.

Ergänzend verweist die Vorsitzende Ratsfrau Griepentrog darauf hin, dass die Verwaltung im Rahmen der vorgestellten Matrix mögliche Klimafolgen zwar darstelle, dass aber die Entscheidungen letztlich durch die politischen Gremien gefällt werden würden.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss:

 

Der vorgelegte Vorschlag für eine Struktur und Handhabung zur Darstellung der Klimarelevanz, d.h. der  Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung,  wird ab sofort für alle Vorlagen zu Vorhaben angewandt, die entsprechende Auswirkungen haben.  Die Vorlagenersteller nutzen dazu die vorgelegte Matrix sowie die internen Bewertungskriterien.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei einer Enthaltung.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4273&TOLFDNR=98373&selfaction=print