09.06.2020 - 4 Auswirkungen der Corona-Krise

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Da die Themenkomplexe von TOP 3 und TOP 4 eng mit einander verknüpft sind, führt Frau Wulf zu

TOP 4: Auswirkungen der Corona-Krise aus, dass die Veranstaltungsbranche ganz besonders von der Corona-Krise betroffen ist und es weiterhin auch sein wird. Im Folgenden stellt sie die bisherigen Auswirkungen dar und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen. Seit dem 22.03.2020 gibt es bislang fünf aktualisierte Fassungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO). Die verschiedenen Versionen hatten teilweise nur eine Gültigkeit bis zu zwei Wochen. Die sich daraus ergebenden Planungsspielräume sind zu kurz für die Veranstaltungsbranche, die je nach Veranstaltungsart mit wesentlich längeren Planungsphasen arbeitet. Die Verunsicherung der Veranstalter ob dieser sehr kurzfristigen Planungszeiträume ist sehr groß. Vor allem Fragen nach der Durchführbarkeit von Veranstaltungen ab September können den Veranstaltern aktuell nicht befriedigend beantwortet werden. Zum Stand 25.05.2020 sind bislang 58 Veranstaltungen in allen Locations abgesagt worden, außerdem sind 11 bzw. 12 Veranstaltungen in den Herbst 2020 bzw. in das Jahr 2021 verlegt worden. Das bedeutet, dass bis zum 25. Mai 2020 Umsatzeinbußen – nur aus Vermietung von Räumen und Dienstleistungen – in Höhe von 1.006.106,70 Euro zu verzeichnen sind. Frau Wulf betont, dass diese Zahlen lediglich eine Momentaufnahme sind, und da keine belastbaren Aussagen für die zweite Jahreshälfte getroffen werden können, mit weiteren Absagen / Verlegungen in allen Locations zu rechnen ist. Die im Veranstaltungsbereich geplanten Lockerungen (Zieldatum 30.05.2020) basieren auf der derzeit gültigen Abstandsregel von 1,5 Meter und nicht auf Personenzahlen. Dies bedeutet, dass komplette Betriebsabläufe neu strukturiert werden müssen (Erstellung / Anpassung von Hygienekonzepten, Erstellung / Genehmigung angepasster Bestuhlungspläne…) und somit wesentlich weniger Personen an Veranstaltungen teilnehmen können. Konzerte und Gastspiele können, nach der bis zum 15.06.2020 gültigen Corona-Schutzverordnung, zurzeit nur mit 350 Personen (Europa Saal) durchgeführt werden. Da die Kapazitäten so deutlich eingeschränkt sind, prüfen derzeit viele Veranstalter, ob Veranstaltungen, unter diesen Umständen, überhaupt wirtschaftlich durchzuführen sind. Besonders hart betroffen von diesen Bedingungen sind Veranstalter von Konzerten, Gastspielen und gesellschaftlichen Veranstaltungen. Kongresse, Tagungen und Seminare können unter diesen Gegebenheiten leichter umgesetzt werden. Frau Wulf prognostiziert, dass es bis zum Ende des Jahres 2020 keinen Normalbetrieb geben wird und deshalb mit weiteren Umsatzrückgängen zu rechnen ist, was eine Anpassung des Wirtschaftsplanes erforderlich macht.

 

Herr Gilson bedankt sich für die Ausführungen. Er stellt fest, dass alle mit der aktuellen Situation klar kommen müssen und keiner wisse, was weiterhin passiert und ob eventuell mit einer zweiten Welle zu rechnen sei. Er betont, wie positiv es ist, dass das Eurogress zur Stadt Aachen gehört und die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

Seines Erachtens hält sich das bisherige Defizit – unter den gegebenen Bedingungen - im Rahmen. Er lobt die hohe Flexibilität und schnelle Reaktionsfähigkeit des Eurogress auf die aktuellen Umstände.

 

Herr Schultheis bedankt sich bei der Geschäftsführung für den ausführlichen Bericht und das Engagement aller Eurogress Mitarbeitenden. Mit einem normalen Betrieb ist seiner Meinung nach wahrscheinlich erst wieder im nächsten Jahr zu rechnen. Er findet es wichtig, die Veranstalter gut zu beraten. Auf seine Frage nach der gesundheitlichen Situation der Mitarbeitenden erläutert Frau Wulf, dass glücklicherweise bislang keiner der Mitarbeitenden an Covid-19 erkrankt sei. Als Schutzmaßnahmen für die Mitarbeitenden ist ein Teil ab dem 23.03.2020 im Home-Office beschäftigt, ein anderer Teil, wo dies nicht möglich ist, ist freigestellt worden. Ein Teil der freigestellten Mitarbeitenden ist, entgegen des Schutzgedankens, in anderen Bereichen der Stadt Aachen eingesetzt worden (Call-Center des Kommunalen Abstrichzentrums, Recyclinghof, Ordnungsdienst…) um situative Engpässe auszugleichen. Soweit es veranstaltungsbezogen nötig ist, sind Mitarbeitende im Eurogress im Einsatz. Die Frage, ob das Eurogress Aachen die bereitgestellten Hilfsprogramme in Anspruch nehmen könne, muss Frau Wulf verneinen. Die angebotenen Soforthilfen kommen für einen städtischen Eigenbetrieb nicht in Frage. Wie das entstandene Delta am Ende des Jahres ausgeglichen werde, stehe noch nicht fest. Das Eurogress befindet sich diesbezüglich im Gespräch mit FB 20.

 

Herr Fischer bedankt sich für die Erläuterungen und für die Abstellung von Personal an andere Fachbereiche. Er fragt, ob im Eurogress mit Kurzarbeit zu rechnen sei. Frau Wulf berichtet, dass die Planungen zur Einführung von Kurzarbeit in Abstimmung mit FB 11 angelaufen sind. Der Personalrat ist ebenfalls eingebunden, die Zustimmung steht noch aus. Voraussichtlicher Beginn der Kurzarbeit wird der 01. Juli 2020 sein. Das Kurzarbeitergeld wird für die Mitarbeitenden der Stadt Aachen (gemäß des TV COVID) auf 95% bzw. 90% je nach Eingruppierung aufgestockt.

 

Herr von Courbière fragt nach, ob die Abstellung des Eurogress-Personals an andere Fachbereiche diesen in Rechnung gestellt worden sei. Frau Wulf verneint dieses.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss EUROGRESS nimmt die Ausführungen zu TOP 4 zur Kenntnis.

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