28.04.2020 - 8.1 Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Ausschussvorsitzende Frau Plum weist auf das Vorliegen einer Ergänzungsvorlage hin, welche als Tischvorlage verteilt worden sei.

 

Frau Grehling erläutert, dass bei der Ergänzungsvorlage die Regelung der Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern im Zuge der Corona-Ausbreitung für den Monat April 2020 auch auf die außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich direkt vor Ort von den Schulen/Eltern, Vereinen und Trägern Anwendung finden solle.

Des Weiteren sei auf Basis einer Mitteilung vom Land vorgesehen, die entsprechenden Regelungen der Beitragsbefreiung gemäß Vorlage auch für den Monat Mai zu erweitern. Die finanziellen Auswirkungen seien dabei analog zum Monat April zu sehen. Da dies noch nicht Bestandteil der vorliegenden Vorlage sei, müsse der Empfehlungsbeschluss für die anstehende Ratssitzung entsprechend angepasst bzw. erweitert werden.

 

Ratsherr Teuku fragt zum Verständnis nach, ob von den Eltern ein Antrag auf Aussetzung der Beitragserhebung gestellt werden müsse.

 

Frau Grehling berichtet, dass keine Einzelfallentscheidungen vorzunehmen seien. Es handele sich um eine Gesamterlassregelung ohne erforderliche Antragstellung der Eltern und ohne Bedürftigkeitsprüfung. Bereits geleistete Beiträge würden zurücküberwiesen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich der Empfehlung vom Schulausschuss den Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten, der Kindertagespflege sowie in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I für den Monat April 2020 unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird. Weiterhin empfiehlt der Finanzausschuss die Erstattung der ausfallenden Elternbeiträge für außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I an die Maßnahmenträger. Ergänzend empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt Aachen vorbehaltlich der Empfehlung vom Schulausschuss, dass die genannte Beschlusslage auch für den Monat Mai 2020 Anwendung findet.

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Anlagen zur Vorlage