09.06.2020 - 13 Sondernutzungen für Gastronomiehier: temporäre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Pilgram stellt fest, dass die Präsentation im Rahmen des Tagesodnungspunktes 5 so zu verstehen sei, dass die finanziellen Folgen des Verzichts auf Sondernutzungsgebühren bis Jahresende nicht als corona-bedingt im Haushalt zu isolieren seien. Ferner würde er gerne wissen, warum gemäß Vorlage bei der Freigabe von öffentlichen Parkplätzen eine Beteiligung des Planungs- sowie des Mobilitätsausschusses erforderlich sei. Die Frage erfolge insbesondere vor dem Hintergrund der Zeitplanung, da die Beteiligung der Ausschüsse zusätzlichen Zeitbedarf zur Folge hätte.

 

Von Seiten der Verwaltung führt Herr Larosch aus, dass eine Beteiligung der genannten Ausschüsse beim Thema Parkplätze grundsätzlich zu erfolgen habe. Entsprechende Beschlüsse würden zeitnah erfolgen, so dass kein nennenswerter Verzug zu befürchten sei. Die Beteiligung der Ausschüsse auf Vorschlag der Verwaltung erfolge auch vor dem Hintergrund, dass auch Parkplätze in eingerichteten Bewohnerparkzonen betroffen seien, so dass es zu einer zusätzlichen Konkurrenzsituation in vom Parkraumknappheit betroffenen Vierteln zwischen Parkplatzsuchenden und der Gastronomie kommen könne.

Es sei ferner zu bedenken, dass bei einer Inanspruchnahme von Parkplätzen für gastronomische Zwecke gleichzeitig der Aspekt der Verkehrsssicherheit zu berücksichtigen sei.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig  bis einschließlich 31.12.2020 einen vollständigen Gebührenverzicht für die Erhebung von Sondernutzungsgebühren gemäß § 11 der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) sowie dem zugeordneten Gebührentarif.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4302&TOLFDNR=100040&selfaction=print