15.09.2020 - 4 Haushaltsrechtliche Auswirkungen der Corona-Pan...

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Beratung

Frau Grehling kündigt an, die Tagesordnungspunkte 3 und 4, analog zur Vorgehensweise in den vergangenen Sitzungen, miteinander verknüpfen zu wollen. Die Frage, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die Haushaltslage habe, werde in der Präsentation verbunden mit dem Sachstand zur Haushaltsplanung 2021.

 

Der Soll-Stand der Gewerbesteuer liege gegenwärtig bei rund 165 Mio. Euro, was jedoch nicht mit der Erwartungshaltung zum Jahresende einherginge. Bei den aktuellen Prognosen bis zum Jahresende sowie für die Folgejahre orientiere man sich an der jüngst veröffentlichten Steuerschätzung. Demnach liege eine Differenz der prognostizierten Gewerbesteuer (netto) bis zum Jahresende in Höhe von rund 40,9 Mio. Euro gegenüber dem Haushaltsansatz vor. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer würde sich dieses Delta für 2020 auf einem Niveau in Höhe von rund 14 Mio. Euro bewegen. Weitere auszugleichende Belastungen seien im Bereich der Verluste des Stadtkonzerns in Höhe von rund 15,4 Mio. Euro festzustellen. Über die hier wesentlichen Faktoren (elternbeitragsfreie Monate, Verluste der Eigenbetriebe usw.) sei bereits in den vergangenen Sitzungen umfangreich informiert worden, beziehungsweise diese würden sich aus entsprechenden Gremienbeschlüssen ergeben. Weitere Belastungen entstünden in den Bereichen ÖPNV (8,6 Mio. Euro) und aus sonstigen Faktoren (4 Mio. Euro), so dass in der Summe eine corona-bedingte Belastung in Höhe von rund 82,9 Mio. Euro zu konstatieren wäre.

 

Entscheidend für die weitere Betrachtung sei insbesondere die Frage, wie die gesetzliche Grundlage für den vorgesehenen Ausgleich durch Bund und Land hinsichtlich der Gewerbesteuerausfälle aussehe.

Bei dieser würde mit einem Ertragsausfall in Höhe von rund 44,1 Mio. Euro gerechnet. Zu bereinigen sei dieser mit Aufwandsminderungen bei der abzuführenden Gewerbesteuerumlage in Höhe von rund 3,2 Mio. Euro, so dass sich der Nettoausfall - wie bereits eingangs erwähnt - bei rund 40,9 Mio. Euro einpendele. Dieser Ertragsausfall spiele beim Ausgleich jedoch grundsätzlich eine nur untergeordnete Rolle. Die gesetzliche Grundlage, für die bisher ein Entwurf vorliege, sehe vielmehr folgende Vorgehensweise vor:

Als Basis würde im ersten Schritt ein Durchschnitt der Netto-Ist-Gewerbesteuereinnahmen (also Einzahlungen nach Bereinigung der Umlage) der Jahre 2017 bis 2019 gebildet. Dieser liege in Aachen bei rund 166 Mio. Euro.

Im zweiten Schritt sei die Differenz der prognostizierten Netto-Ist-Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2020 zum ermittelten Durchschnitt der Vorjahre zu berechnen. Die Prognose liege aktuell bei rund 128 Mio. Euro, so dass sich eine Differenz zum Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 von rund 38 Mio. Euro ermitteln lasse.

Das im Entwurf befindliche Gesetz sehe jedoch nicht einfach die Auszahlung dieser ermittelten Differenz vor. Vielmehr liege ein Fördertopf in Höhe von rund 2,7 Mrd. Euro vor. Die Erstattungsquote für die jeweiligen Kommunen in NRW ergäbe sich aus der festgestellten lokalen Differenz im Verhältnis zum Gesamtgewerbesteuerausfall aller Kommunen des Landes. Für die Stadt Aachen werde mit einer Erstattung gerechnet, die in etwa dem oben genannten Ertragsausfall entspräche. Mit der liquiden Erstattung werde für das Jahr 2020 zu etwa 50% gerechnet (mit einer entsprechenden Entlastung des Kassenkredits), die weiteren 50% würden dann im Jahr 2021 gezahlt. Hinsichtlich des Ergebnishaushalts sei jedoch weiter vorgesehen, die festgestellte Differenz in voller Höhe der entsprechenden Sollstellung im Jahr 2020 zuzuschreiben.

Folglich müsse beim Ausgleich der corona-bedingten Belastungen in Höhe von rund 82,9 Mio. Euro zwischen einem finanziellen und einem bilanziellen Ausgleich unterschieden werden. Liquide würde neben den prognostizierten Gewerbesteuerausfällen in Höhe von 40,9 Mio. Euro noch ein Verlustausgleich im Bereich ÖPNV von rund 6,7 Mio. Euro zu berücksichtigen sein. Der liquide Ausgleich läge somit bei rund 47,6 Mio. Euro.

Der rein bilanzielle Ausgleich in Höhe von rund 35,3 Mio. Euro, zurückzuführen insbesondere auf die beschriebenen Faktoren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Verluste Stadtkonzern, sei gemäß des bereits vorgestellten Gesetzes zur Isolierung der corona-bedingten Schäden zu aktivieren und über maximal 50 Jahre ab dem Jahr 2025 abzuschreiben.

 

In Bezug auf die Aufstellung des Haushaltsplans 2021 ff. sei selbstverständlich die Frage zu stellen, wie sich vor diesem Hintergrund die Folgejahre entwickeln würden. Dabei sei insbesondere der Aspekt von Bedeutung, wie die landesrechtlichen Regelungen zum Ausgleich der corona-bedingten Schäden auf den Haushalt in den Jahren nach 2020 aussehen werden. Es sei nach wie vor keine Klarheit gegeben, ob die Isolierung der Schäden wie oben beschrieben auch bis zum Ende der Mittelfristplanung (2024) angewendet werden könne oder ob das Ende der Abfederung bereits vorher, also mit Ablauf des Haushaltsjahres 2021, erfolgen müsse. Darüber hinaus bestehe große Ungewissheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung auch infolge des Pandemieverlaufs. Ferner bestünde keine Klarheit über die Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel.

Als wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplans sei darüber hinaus die konkrete Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes anzuführen. Die bisher angegebenen Zahlen (Volumen rund 67 Mio. Euro), die sich aus der letzten Ratssitzung ergäben würden, seien zu verifizieren. In der Folge sei zu klären, welche Planungstiefe einzelne, konkrete Maßnahmen haben, wie Maßnahmenpakete miteinander verknüpft werden können oder ob für die Umsetzung Fördermittel eingeworben werden können.

 

Bei der Gewerbesteuer müsse der Fokus auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung gelegt werden. Die Steuerschätzung sehe - nach dem Rückgang in 2020 - einen hohen Anstieg für das Jahr 2021 vor, sowie geringere Zuwachsraten für die Jahre in der Mittelfristplanung. Verglichen mit den Planwerten in der bestehenden Mittelfristplanung des Haushalts 2020 ff. seien für alle Jahre (2020 bis 2023) Rückgänge in einer Größenordnung von 7,3 Mio. Euro (2023) bis 19,9 Mio. (2021) festzustellen. Wenn man sich vor dem Hintergrund die ohnehin bereits hohen Werte des Eigenkapitalverzehrs in der bestehenden Mittelfristplanung (4,1 bis 4,5%) vergegenwärtige, sei offensichtlich, dass die prognostizierte Entwicklung der Gewerbesteuer eine große Herausforderung für den Haushalt darstelle. Demnach würde die 5%-Grenze - unter der Annahme des Corona-Ausgleichs nur für das Jahr 2021 - gemäß aktueller Haushaltseinplanung im Jahr 2022 recht deutlich, im Jahr 2023 sehr knapp überschritten werden.

 

Gleichwohl müssten jedoch auch die bestehenden zusätzlichen Risiken im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Exemplarisch seien hier die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen, das Finanzierungskonzept E.V.A. (zu dem im nichtöffentlichen Teil noch ausführlich berichtet werde), das allgemeine Risiko der Veränderungsnachweisungen sowie die Kosten des Klimaschutzkonzeptes aufgelistet. Zu gewichten sei dieses Gesamtrisikopaket mit ungefähr 50 Mio. Euro pro Jahr.

Vor dem Hintergrund präsentiert Frau Grehling im Folgenden verschiedene Szenarien. Im bestmöglichen Szenario werde unterstellt, dass der Ausgleich der corona-bedingten Schäden für alle Jahre der Mittelfristplanung vorgenommen sowie das Risikopotential ausgeblendet werde. Hier läge eine deutliche Unterschreitung der 5%-Grenze für alle Jahre vor, wobei die höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU - rund 15 Mio. Euro pro Jahr) hier bereits eingerechnet sei.

Wenn jedoch im nächsten Szenario das vorgestellte Risikopotential einbezogen werden würde, würde die 5%-Grenze in allen Jahren sehr deutlich überschritten werden. Im Jahr 2024 läge die Quote des Eigenkapitalverzehrs demnach gar bei 15,5%, was absolut gesehen rund 50 Mio. Euro, also in etwa der Höhe der gesamten jährlichen Grundsteuererträge, entspräche. Noch gar nicht eingerechnet seien dabei jedoch die Folgelasten der Investitionen sowie die Abschreibungen aus dem „Sonderposten Corona“.

Es sei somit zweifelsfrei festzustellen, welche Schwierigkeiten hinsichtlich der Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts bestünden. Aufgrund dessen seien im Folgenden Handlungsoptionen aufzuführen: die eigenen Konzepte seien zu überprüfen, Handlungspakete zu strukturieren und zu vernetzen. Des Weiteren sei die realistische Umsetzung der geplanten Maßnahmen praktisch und zeitlich zu hinterfragen. Schließlich müsse auch die Akquirierung von Fördermitteln, insbesondere im Themenfeld ÖPNV thematisiert werden.

Als Beispiel für die Vernetzung von Maßnahmen nennt Frau Grehling die Wohnungssanierung beziehungsweise die Sanierung von sonstigen öffentlichen Gebäuden. In allen bereits eingeplanten Projekten dieser Art (z. B. Zeppelinstraße, Malmedyer Straße) seien energetische Sanierungen in einem Umfang von 10 bis 25% des Gesamtvolumens bereits enthalten. Absolut gesprochen wären dies beispielsweise bei der Sanierung des Wohnhauses in der Welkenrather Straße allein rund 1,9 Mio. Euro.

Hier wäre die Frage zu stellen, ob die entsprechenden Zahlen bereits im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes eingerechnet werden können. Des Weiteren müsse man sich überlegen, ob es einen konkreten Zeitplan gäbe und ob genügend Personal für die entsprechenden Maßnahmen zur Verfügung stehen würde. Bei der Haushaltsaufstellung sei auch die entsprechende notwendige Einplanungstiefe nach HAOI der jeweiligen Maßnahmen für die Aufnahme in den Haushalt unabdingbar.

 

All dies habe zur Folge, dass nicht realistisch zu erwarten sei, dass das vorstellte Risikopotential in Höhe von 50 Mio. Euro pro Jahr tatsächlich zum Tragen kommen könne. Jedoch würde beispielsweise für das Jahr 2021 auch die Halbierung des Risikos nicht bedeuten, dass die 5%-Grenze unter den getroffenen Annahmen eingehalten werden könne. Hier könne zu einem (fiktiven) Einhalten der 5%-Grenze auf die rechtliche Möglichkeit nach NKF der Inanspruchnahme des „globalen Minderaufwands“ zurückgegriffen werden. Dieser entspräche 1% der ordentlichen Aufwendungen, was im städtischen Haushalt in etwa 11 Mio. Euro ausmachen würde. Für die Jahre in der Mittelfristplanung würde sich jedoch der Umstand ergeben, dass trotz Einsatzes des globalen Minderaufwands, der Annahme des bestmöglichen Szenarios des Ausgleichs der „Corona-Schäden“ und nur der Hälfte des Risikopotentials (bei Ausbleiben weiterer, noch nicht absehbarer Verschlechterungen) die 5%-Grenze in allen Jahren weiter überschritten würde, wenn auch für das Jahr 2023 nur denkbar knapp.

Es müsse folglich festgestellt werden, dass eine strukturierte Vorgehensweise bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts unabdingbar sei. Andernfalls sei kein genehmigungsfähiger Haushalt aufzustellen, es sei denn, es können neue Ertragsquellen erschlossen werden, sprich Steuererhöhungen. Es sei also noch viel gemeinschaftliche Arbeit, auch unter wesentlicher Einbeziehung des Stadtrates, erforderlich.

 

Die Ausschussvorsitzende Frau Plum bedankt sich bei Frau Grehling für den informativen Vortrag. Es sei festzuhalten, dass bei allen Vorstellungen der künftigen Gestaltung eine Umsetzung auf Finanzierbarkeit der Maßnahmen vorzunehmen sei und dass hier Grenzen festzustellen sein.

 

Ratsherr Helg fragt an, wie sich der weitere Zeitplan hinsichtlich der Haushaltsplanberatungen gestalte beziehungsweise wann angedacht sei, den Haushaltsplanentwurf einzubringen.

Frau Grehling führt aus, dass die ursprüngliche Planung vorsah, den Entwurf im November in den Rat einzubringen. Dies wurde nunmehr jedoch auf Dezember verschoben. Voraussetzung für die Einbringung sei selbstverständlich, dass es gelinge, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Die Verabschiedung des endgültigen Haushalts sei für März vorgesehen, so dass idealerweise die Genehmigung der Bezirksregierung im Laufe des Aprils vorliegen könne.

 

Ratsherr Teuku dankt für den Vortrag und fragt hinsichtlich der Gewerbesteuer an, ob es vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation der Solo-Selbstständigen und der zu befürchtenden Insolvenzwelle nach Ablauf des Corona-Insolvenzschutzes nicht realistischer sei, dass die Erträge - entgegen der Annahme aus der Steuerschätzung - künftig weiter zurückgehen würden.

Frau Grehling sieht die Frage von Ratsherrn Teuku als berechtigt an. Ihre Vorgehensweise sei jedoch die Übertragung der Steuerschätzung, welche sich für das Jahr 2020 als realistisch herausgestellt habe, auf die Folgejahre. Die Steuerschätzung biete dafür eine solide Grundlage, wenn auch eine Korrektur der Annahmen durch lokale Entwicklungen selbstverständlich nicht ausgeschlossen werden könne. Bis zur Einbringung des Entwurfs im Dezember seien neuere Erkenntnisse entsprechend in die Planung miteinzubeziehen.

 

Auch Ratsherr Linden dankt im Namen der SPD-Fraktion für den Vortrag. Er fragt bezüglich des offenen Punktes, ob der Ausgleich der corona-bedingten Belastungen auch über das Jahr 2021 hinaus möglich sei, nach dem aktuellen Sachstand der Beratungen beziehungsweise politischen Diskussionen auf Landesebene.

Frau Grehling erläutert, dass von Seiten der Stadt Aachen die Angelegenheit beim Städtetag angebracht worden sei. Hinsichtlich der Auslegung des entsprechenden Gesetzes gäbe es auch im Kreis der Kämmerer unterschiedliche Interpretationen. Eine Verbindung der Thematik mit der weiteren Entwicklung der Schlüsselzuweisungen sei durchaus vorstellbar. Zurzeit sei jedoch noch nicht mit Bestimmtheit zu sagen, wie die konkrete Ausgestaltung aussehen könne.

 

Ratsherr Pilgram dankt für die Präsentation. Anschließend an die Frage von Ratsherrn Teuku würde er gerne wissen, ob es richtig sei, dass der Großteil der Gewerbesteuer in Aachen von einigen wenigen Unternehmen aufgebracht werde, was zur Folge hätte, dass die vielen kleineren Unternehmen bezüglich der Ertragssituation keine sehr große Rolle spielen würden.

Des Weiteren würde er gern wissen, ob Ausgleiche beispielsweise für Kultureinrichtungen bei der Präsentation noch nicht berücksichtigt worden seien und ob es zusätzliche Programme gäbe, die im Sinne einer Konjunkturbelebung auferlegt werden können.

Frau Grehling verweist hinsichtlich der weiteren Förderprogramme auf die Präsentation in der Sitzung vom 18.08.2020. Bei der Fortschreibung der Präsentation für die heutige Sitzung seien diese nicht nochmals aufgeführt worden. Die Programme würden nicht nur Belastungen in Form von aufzubringenden Eigenanteilen und Folgekosten, sondern auch Entlastungen des Haushalts mit sich bringen, beispielsweise bei der Übernahme von kommunalen Eigenanteilen für Städtebauprojekte durch den Fördermittelgeber. Es sei zweifelsfrei Ziel der Verwaltung, möglichst viele Fördertöpfe abzugreifen, jedoch hätten die Programme bestimmte Umsetzungshorizonte. Um ein Projekt in die erforderliche Planungstiefe zu bekommen, sei ein Zeitraum vom mindestens eineinhalb Jahren realistisch, für die Umsetzungsphase müssten weitere 3 bis 4 Jahre veranschlagt werden. Dies mache die Anmeldung von neuen Projekten zur Förderung für die Kommune sehr schwierig, es sei denn, es handele sich um kleinere Maßnahmen (beispielsweise Baumpflanzungen) oder um solche, die ohnehin vorgesehen seien.

Hinsichtlich der ÖPNV-Finanzierung sei eine wiederkehrende Lösung erforderlich. Man könne sich für eine nachhaltige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs nicht auf eine einmalige Förderung von Bund und Land verlassen. Ähnlich der KAG-Beiträge favorisiere Frau Grehling eine verursachergerechte Finanzierung. Bei einer Einbettung eines ÖPNV-Beitrags in die Grundsteuer beispielsweise sei der Nachteil zu berücksichtigen, dass auch Nicht-Nutzer die Beiträge für andere mitbezahlen müssten.

Beim Bereich Kultur sei eine Vernetzung der Förderprogramme sinnvoll. Mit dem Kulturfonds beschäftige sich das zuständige Dezernat, um zu ermitteln, wer welche finanziellen Hilfestellungen wirklich benötige.

 

Ratsherr Fischer bedankt sich für die abermalige detaillierte Aufbereitung. Er bittet darum, die Präsentation analog zu den vorherigen Sitzungen per E-Mail zu versenden. Er hakt hinsichtlich der Frage des Ratsherrn Pilgram zur Struktur der Gewerbesteuerzahler nach, da diese Frage noch nicht beantwortet sei. Hinsichtlich des globalen Minderaufwands fragt er an, wie hoch der Minderaufwand in den festgestellten Jahresergebnissen im Vergleich zu den Haushaltsansätzen ausgefallen sei, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie realistisch dieses Haushaltsinstrument überhaupt sei.

Frau Grehling erläutert, dass es in der Tat eine größere Zahl von großen Gewerbesteuerzahlern gäbe. Diese würden jedoch nicht 80 bis 90% der Gesamterträge ausmachen, sondern in etwa 35 bis 40%. Selbst wenn die großen Zahler einen Anteil an 80% an den Gesamtsteuereinnahmen ausmachen würden, wäre der Verlust der übrigen 20% dennoch mit massiven Auswirkungen auf den Haushalt verbunden. Aachen sei weitaus weniger monostrukturiert als andere Kommunen, jedoch gäbe es rund 10 Unternehmen, bei denen ein Einbruch oder gar Wegfall der Gewerbesteuererträge direkt massive Auswirkungen auf den Haushalt hätte.

Der globale Minderaufwand, der neu ins NKF aufgenommen worden sei, sei bisher bei der Stadt Aachen noch nicht zur Anwendung gekommen. Die Entwicklung der Jahresabschlüsse zeige, dass bei Einplanung der Aufwendungen stets das Maximale berücksichtigt werde, was sich jedoch insbesondere bei Projekten nicht immer in entsprechenden Buchungen im jeweiligen Haushaltsjahr widerspiegeln würde. Bei Sozialaufwendungen sei beispielsweise stets ein angemessener „Puffer“ einzuplanen, um auf eventuelle, zum Zeitpunkt der Planung noch nicht absehbare Entwicklungen, reagieren zu können, so dass sich im Jahresabschluss zuletzt immer Minderaufwendungen feststellen lassen konnten. Auch der GPA-Bericht attestiere der Stadt Aachen eine „großzügige“ Einplanung der Aufwendungen insbesondere in den Bereichen Grundstücksbewirtschaftung, Soziales und Personal sowie eine vorsichtige Ertragsplanung. Beim Personal jedoch sei mittlerweile eine Berücksichtigung des Deltas zwischen Stellenplanerweiterungen und erfolgter Umsetzung in die Planung eingeflossen. Die Einplanung des globalen Minderaufwands sehe Frau Grehling kritisch, da die Gefahr bestehe, diesen in der Haushaltsbewirtschaftung nicht zu erreichen. Zur Realisierung des Ziels eines genehmigungsfähigen Haushalts werde die Anwendung des globalen Minderaufwands dennoch wohl bei diversen Kommunen in NRW zur Anwendung kommen und sei auch in Aachen möglich.

 

Ratsherr Kühn bedankt sich ebenfalls bei der Kämmerin und der Fachverwaltung für die Aufstellung der Präsentation. Er sehe die Prognose der Gewerbesteuerentwicklung für die Jahre der Mittelfristplanung zum jetzigen Zeitpunkt als sehr schwierig an. Hinsichtlich der Struktur der Gewerbesteuerzahler bestätigt er den Anteil von 35 bis 40% der sehr großen Betriebe und beruft sich dabei auf entsprechende Veröffentlichungen der IHK. Er verweist darauf, dass es in der Vergangenheit zum Ablauf des 3. Quartals in Folge von Großprüfungen des Finanzamts stets zu Einbrüchen bei der Gewerbesteuer gekommen sei. Im Jahr 2020 seien diese Prüfungen jedoch pandemiebedingt nicht durchgeführt worden. Da dies voraussichtlich noch erfolge, stellt er die Frage, ob dies bei der Prognose der Gewerbesteuerentwicklung auch für das Jahr 2021 berücksichtigt worden sei. Des Weiteren sei zu befürchten, dass aufgrund der Möglichkeit der Stundungsanträge bis 31.12.2020, Nachzahlungsbescheide beispielsweise aus dem Jahr 2018 auch in diesem Jahr nicht zu einem entsprechenden Zahlungsfluss an die Stadt Aachen führen werden. Darüber hinaus sei absehbar, dass zinslose Stundungen auch über den genannten Zeitraum hinaus, bis zum 31.03.2021, beantragt und bewilligt werden könnten.

Frau Grehling erläutert, dass die Planung sich ausschließlich auf die Zahlenbasis beziehen könne, die vorliege. Darüber hinaus würde auf abgegebene Schätzungen für die Zukunft zurückgegriffen sowie aktuelle Entwicklungen, die beim Fachbereich Steuern und Kasse eingehen, einbezogen (Stundungsanträge, Volumen, betroffene Unternehmen). Dies sei als realistische Grundlage anzusehen.

Hinsichtlich des Ausgleichs durch Bund und Land sei sicherlich feststellbar, dass sich die Corona-Pandemie räumlich durchaus unterschiedlich auswirke. Darüber hinaus können Auswirkungen mitunter auch erst zu einem späteren Zeitpunkt eindeutig festgestellt beziehungsweise wirksam werden. Bei Eigenbetrieben sei zum Beispiel offen, ob corona-bedingte Auswirkungen bereits im laufenden Jahr ergebniswirksam würden oder hier möglicherweise nur liquide, so dass sich erst mit der Aufstellung neuer Wirtschaftspläne im Folgejahr die ergebnisrelevanten Auswirkungen isolieren ließen.

Maßgeblich für die weitere Genehmigungsfähigkeit der künftigen Haushalte sei ebenfalls die eigene Beschlusslage. Frau Grehling verweist auf die letzte Ratssitzung und die 67 Mio. Euro für das beschlossene Klimaschutzkonzept, die jedoch aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres in den Haushalt eingestellt werden können. Aus diesem Grund sei es so wichtig, sich die weiteren Schritte gut zu überlegen und eine abgestimmte Vorgehensweise zu erreichen.

 

Ratsherr Fischer erläutert, dass sich seine Frage bezüglich des globalen Minderaufwands vordergründig darauf bezogen habe, wie sich in den bereits festgestellten Jahresabschlüssen Ergebnisse von den jeweiligen Planansätzen unterschieden hätten.

Frau Grehling betont, dass sie keine eindeutigen Zahlen nennen könne. Konkrete Ergebnisse können man bei den Jahresabschlüssen ermitteln. Durch die Aufstellung der Haushaltsbewirtschaftungs-verfügung sei benannt, bei welchen Produkten beziehungsweise Haushaltspositionen Minderaufwendungen existieren würden. Sie betont jedoch, dass es Positionen gäbe, bei denen die Haushaltsansätze im Ergebnis auch überschritten würden, beispielsweise bei den erforderlichen Betriebskostenzuschüssen von Eigenbetrieben. Jahresabschlüsse, die eine Ergebnisverbesserung gegenüber den Haushaltsplänen aufweisen würden, seien auch nicht immer ausschließlich auf Minderaufwendungen zurückzuführen, sondern auch auf nicht eingeplante Ertragssteigerungen, beispielsweise höheren Gewerbesteuererträgen oder außerplanmäßigen Abschlagszahlungen als Erstattung auf zu viel gezahlte Städteregionsumlagen. Es könne die Annahme getroffen werden, dass die jährlichen Minderaufwendungen, die in den Jahresabschlüssen festzustellen seien, unterhalb des Volumens des globalen Minderaufwands liegen würden. Dies liege auch daran, dass bei der Aufstellung des Haushaltsplans ein starker Fokus auf die Vorjahresergebnisse gelegt werde. Eine Planung, die immer den späteren Ergebnissen entspräche, sei jedoch kaum möglich, da Unwägbarkeiten stets vorkommen könnten. Aktuell sei beispielsweise die Gefahr existent, dass die Erträge aus der Konzessionsabgabe künftig umsatzsteuerpflichtig werden könnten, was mit einer nennenswerten Belastung des Haushalts einhergehen würde, die aktuell noch nicht Bestandteil der Planung sei.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im Nachgang zur Ausschusssitzung wurde den Ausschussmitgliedern die Präsentation „Haushaltsrechtliche Vorgaben und Auswirkungen: Corona-Krise“ übersandt. Des Weiteren wurde die Präsentation in ALLRIS der Sitzung als Anlage beigefügt.  

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