18.02.2020 - 13 Kindergeldbezug geflüchteter Jugendlicher, Antr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 18.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Scheidt verweist auf einen Artikel in der heutigen Ausgabe der Aachener Zeitung, welcher die Aufforderung der Familienkasse gegenüber einem geflüchteten Jugendlichen zur Rückzahlung geleisteter Kindergeldzahlungen ebenfalls ausführlich thematisiere. Sie dankt der Verwaltung für die gute Recherche und die Auskünfte, die sie im Rahmen von Telefonaten mit der Fachabteilung erhalten habe. Ihrer Ansicht nach sei es richtig, dass die Vorlage mit ihren Ausführungen im öffentlichen Teil beraten und somit verdeutlicht werde, dass es sich hierbei nicht um eine gesteuerte Aktion von Verwaltungsapparaten gehandelt habe. Andernfalls könne der Eindruck entstehen, dass junge Menschen wissentlich und vorsätzlich in Schulden geführt werden würden. Sie dankt aber auch der Patin des geflüchteten Jugendlichen für ihre Unterstützung und die Veröffentlichung der Situation ihres Schützlings und sei erleichtert darüber, dass es solche aufmerksamen Menschen im ehrenamtlichen Bereich gebe. Möglicherweise könne dies eine Vorbildfunktion für andere jungen Menschen in vergleichbaren Situationen darstellen. Sowohl die Stadt Aachen als auch die Politik würden den Anspruch verfolgen, junge Menschen vor solchen Situationen zu schützen. Im Hinblick auf die von der Zeitung dargestellten Vorgehensweise der involvierten Behörden merkt sie an, dass die entstandenen Unstimmigkeiten zum Anlass genommen werden sollten, beteiligte Fachkräfte in Beratungsgesprächen mit jungen Geflüchteten noch weiter zu sensibilisieren. Notfalls müsse zu Gesprächen mit jungen Geflüchteten Dolmetscher hinzugezogen werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Sie erkundigt sich danach, ob gegebenfalls das städtische Rechtsamt den geflüchteten Jugendlichen unterstützen könne.
Frau Schwier führt aus, dass es enge Abstimmungen mit dem Leiter des Jobcenters, Herrn Graaf, zu dieser Thematik gebe und versucht werde, die jungen Geflüchteten bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Eine externe Beratung durch das städtische Rechtsamt sei hingegen nicht möglich.
Herr Krott regt an, die Thematik an den Petitionsausschuss des Landtages NRW weiterzugeben, sollten noch weitere, vergleichbare Fälle auftreten. Seiner Ansicht nach dürfe die Jugendhilfe und ihr Gelingen nicht durch derartige Unstimmigkeiten gefährdet werden.
Herr Küpper dankt der Verwaltung für die Ausführungen, welche seiner Hoffnung nach dazu beitragen könnten, eine vorschnelle Diskriminierung des Jugendlichen zu vermeiden. Für diesen sei es ohnehin dramatisch genug, ohne Familie nach Deutschland einzureisen. Er könne nachvollziehen, dass der Jugendliche gegebenenfalls zunächst keinen Kontakt zu seiner Familie gehabt habe und dieser sich nach einer gewissen Zeit in Deutschland aufgebaut haben könnte. Dann sei allerdings eine gute Aufklärungsarbeit notwendig gewesen und eine Prüfung, ob die damaligen Anspruchsvoraussetzungen für den Kindergeldbezug noch vorgelegen hätten. Für den Jugendlichen allein sei dies nicht zu bewältigen gewesen. Daher gilt sein Appell an die Familienkasse, künftig sensibler mit solchen Fällen umzugehen.
Anlagen zur Vorlage
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