18.02.2020 - 4 Humanitäre Situation in griechischen Flüchtling...

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Beratung

Herr Krott weist auf zwei Stellungnahmen der Freien Wohlfahrtsverbände NRW sowie des Caritasverbandes zur humanitären Situation in griechischen Flüchtlingslagern hin, welche im Vorfeld zur Sitzung an die Ausschussmitglieder zur Information versandt worden waren. Herr Deloie erläutert, dass die Situation in Lesbos von den Fraktionen SPD und CDU zum Anlass genommen worden sei, im Rahmen der heutigen Sitzung darüber zu beraten, ob von Seiten der Stadt Aachen Unterstützungsmaßnahmen ergriffen werden könnten. Rund 1.000 Kinder seien dort unter unzumutbaren Bedingungen untergebracht, obwohl sie ein Recht darauf hätten, sich frei von Krankheit und Angst entwickeln zu können und hierbei gefördert zu werden. Daher bittet er um Überlegungen, ob Möglichkeiten gesehen werden, die Situation vor Ort zu verbessern.

Die Fraktionen CDU und SPD hätten hierzu als Orientierung bereits einen Beschlussvorschlag formuliert (siehe Anlage).

 

Frau Scheidt begrüßt den Vorschlag der SPD-Fraktion und erkundigt sich bei der Verwaltung nach der praktischen und rechtlichen Umsetzbarkeit. Ihrer Kenntnis nach sei eine Ausreise von Kindern ohne ihre Familien nur über einen DNA-Abgleich möglich und dies erfordere die Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR). Bevor eine konkrete Anzahl an Kindern benannt werden könne, müsse zunächst geklärt werden, ob das Vorhaben umsetzbar sei. Daher bittet sie, die konkrete Anzahl aus dem Beschluss zu streichen und mit aufzunehmen, dass zunächst eine rechtliche Prüfung durchgeführt und vor Ort mit den Hilfsorganisationen zusammengearbeitet werde und ihre Expertise zu nutzen. Dass die Stadt Aachen grundsätzlich zur Aufnahme schutzbedürftiger Kinder bereit sei, sei bereits vor Jahren erklärt worden und es werde kein Kind zurückgewiesen. Der Rat der Stadt Aachen habe zudem in 2019 die Unterstützung des Projektes „Seebrücke“ beschlossen. Sie warnt nun allerdings davor, vorschnell Hoffnungen zu wecken, bevor alle Vorgaben geprüft worden seien.

 

Herr Tillmanns schließt sich den Ausführungen von Frau Scheidt an. Gleichzeitig würde er den Appellcharakter des Beschlussvorschlages gerne beibehalten. Er hoffe zudem, dass mit einem Beschluss Druck auf die Landesregierung ausgeübt werden könne, sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen bzw. sie zu übernehmen. Er bittet darum, nach dem entsprechenden Ratsbeschluss in einer der nächsten KJA-Sitzungen darüber zu berichten, ob und wie das Vorhaben umgesetzt werden könne. Die Verwaltung benötige eine angemessene Zeit, um sich vor allem mit den rechtlichen Voraussetzungen auseinander zu setzen und sie zu bewerten.

 

Frau Scheidt entgegnet, dass die Entscheidung über die Aufnahme von Kindern nicht von der Kostenübernahme durch das Land abhängig gemacht werden solle.

 

Herr Krott erläutert, dass zunächst ein Signal an die Landesregierung gegeben werden solle. Die ursprünglich benannte Anzahl der Kinder sei ein Annäherungswert an vergleichbar große Kommunen, die ebenfalls ihre Bereitschaft zur Aufnahme von Kindern von Lesbos zum Ausdruck gebracht hätten.

Gleichzeitig sei er erfreut darüber, dass keine der Parteivertretungen sich grundsätzlich gegen den Vorschlag positioniert habe.

 

Herr Paul hofft, dass durch den Beschluss der Stadt Aachen idealerweise auch andere Kommunen inspiriert würden, ebenfalls tätig zu werden.

 

Der ausgelegte Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Der KJA bittet den Rat zu beschließen, dass die Stadt Aachen gegenüber dem Land NRW sowie dem BMI ihre Bereitschaft erklärt, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, die zurzeit unter unmenschlichen Bedingungen in griechischen Flüchtlingslagern leben müssen, in Aachen aufzunehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem positiven Beschluss des Rates, dem KJA über die Umsetzung in einer der nächsten Sitzungen zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.