28.04.2020 - 15 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 28.04.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Herr Brötz berichtet, dass in 7 städtischen KiTas aktuell insgesamt 20 Vollzeitäquivalente für den therapeutischen Bereich zur Verfügung stünden. Zum 01.01.2020 sei jedoch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig geworden für den Bereich der Eingliederungshilfe, welcher mit der Umsetzung der dritten Stufe des neuen Bundesteilhabegesetzes auch die Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung umfasse. Dies habe zur Folge, dass die bisherige FInK-Pauschale ab dem 01.08.2020 nicht mehr beantragt werden könne, sondern ab diesem Zeitpunkt Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz. Hierfür müsse die Stadt Aachen als Leistungserbringerin entsprechende Verträge mit dem LVR als Hilfeträger für die städtischen KiTas abschließen, die Musterverträge lägen der Stadt allerdings noch nicht vor. Diese Verträge müssten gegebenenfalls noch individuell verhandelt werden. Ebenso bestünden noch Fragen hinsichtlich der konkreten Umsetzung. Mit Wegfall der FInK-Pauschale falle jedoch eine der beiden Finanzierungsgrundlagen für die Beschäftigung der therapeutischen Kräfte in den KiTas weg. Das Bundesteilhabegesetz sehe zudem keinen Einsatz von therapeutischen Fachkräften vor, diese sollen vielmehr als pädagogische Fachkräfte eingesetzt werden.
Die andere Finanzierungsgrundlage bilde die Rezeptabrechnung durch die AOK, mit der sich die Stadt Aachen derzeit in rechtlichen Auseinandersetzungen hierzu befinde, da die AOK diese Abrechnungen nicht weiter finanzieren wolle. Hier stehe aktuell noch eine finale Einigung mit der AOK aus.
Im Ergebnis sei aktuell somit die Finanzierung der therapeutischen Fachkräfte in ihrer ursprünglichen Funktion nicht gesichert. Der Verwaltungsvorstand habe aber nun beschlossen, die therapeutischen Fachkräfte im kommenden KiTa-Jahr 2020/2021 – sofern arbeitsrechtlich möglich – weiter wie bisher zu beschäftigen. Das Jahr solle als Übergangszeitraum genutzt werden, in welchem die Rahmenbedingungen definiert und das weitere Vorgehen abgestimmt werden könnten. Im Mai würde den therapeutischen Fachkräften hierzu eine entsprechende Information gegeben.
Herr Krott dankt Herrn Brötz für die Ausführungen. Er bedaure, dass durch diese Veränderungen die alltagsintegrierte Therapie und den Einsatz multiprofessioneller Teams in KiTas deutlich erschwert werden würden.