25.08.2020 - 16 Flexibilisierung von Betreuungszeiten nach § 48...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Tillmanns weist auf die Erläuterungen der Vorlage hin, wonach die Förderung für jede KiTa auf 30.000 Euro gedeckelt werden solle bei einem Gesamtförderbetrag von rund 620.000 Euro. Dies bedeute, dass sich rund 20 KiTas für die Flexibilisierung von Betreuungszeiten entscheiden könnten. Er erkundigt sich daher danach, ob die Verwaltung mit dem Interesse von 20 KiTas rechne und ob ein entsprechender Bedarf an erweiterten Betreuungszeiten bestätigt werden könne. Weiterhin erkundigt er sich nach dem Zustandekommen der gedeckelten Summe von 30.000 Euro.

 

Frau Fischer erläutert, dass die Summe von 30.000 Euro zum einen aus den bereits gewonnen Erfahrungen mit dem Randzeitenangebot der KiTa Kalverbenden des Trägers Arbeiterwohlfahrt und zum anderen aus hypothetischen Überlegungen hinsichtlich des benötigten Personals festgelegt worden sei. Über die Verwendungsnachweisung könne geprüft werden, ob diese Summe für das Angebot auskömmlich sei oder ob nachjustiert werden müsse. Derzeit hätten 5 KiTas ihr Interesse bekundet. Gleichzeitig stünde es den KiTas frei, Konzepte zu mehreren möglichen Erweiterungen ihres Betreuungsangebotes zu entwickeln. Dementsprechend würde auch die Fördersumme höher ausfallen, denn diese werde gezahlt pro entwickeltem Angebot.

 

Frau Scheidt knüpft ebenfalls an der Auskömmlichkeit der Förderung an. Besonders die Kosten für die zusätzlichen personellen Ressourcen dürften ihrer Einschätzung nach höher ausfallen, da das Personal außerhalb der Kernarbeitszeiten tätig sei und sich somit auch die tarifliche Bezahlung ändere. Sie plädiert daher für eine engmaschige Begleitung des Projektes, wohl von Seiten der Verwaltung als auch von der Politik, daher bittet sie um eine regelmäßige Information im Ausschuss. Die Vorlage beschreibe die pädagogischen Aspekte gut und ausführlich, dennoch weist sie auf den Grundsatz in Aachen hin, kein Kind länger als 45 Wochenstunden in einer KiTa zu betreuen.

 

Herr Kaldenbach erläutert, dass die Flexibilisierung der Betreuungszeiten zwar eine Neuerung des Kinderbildungsgesetzes darstelle. Dennoch seien die konkreten Fördersummen erst im Frühjahr 2020 vom Land übermittelt worden, sodass bis dahin und heute noch unklar gewesen sei und ist, ob die Förderung mit weiteren Vorgaben oder Rahmenbedingungen verbunden sei. Für die Verwaltung sei daher zunächst prioritäres Ziel gewesen, die für das KiTa-Jahr 2020/2021 zur Verfügung gestellten Fördermittel abzurufen und möglichst sinnvoll an interessierte KiTas weiterzugeben. Er bestätigt, dass nach wie vor zu klären sei, wie die Verwendungsnachweise gestaltet werden müssten und wie die konkreten Bedarfe der Eltern ermittelt werden können. Derzeit würden Konzepte entwickelt, wie diese Bedarfe aktiv festgestellt werden können. Insgesamt befinde man sich, wie auch andere Jugendämter, hier noch in einer Suchbewegung.

 

Herr Krott berichtet, dass sich ein freier Träger an ihn gewendet habe mit dem Hinweis, dass der Zeitraum für die Interessensbekundung eng gefasst gewesen sei. Gleichzeitig habe der Träger eine sozialräumliche Prüfung befürwortet, um ein möglichst flächendeckendes und gut erreichbares Angebot über das Stadtgebiet verteilt zu konzipieren. Herr Krott bittet daher darum, die Thematik auch in die Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII, KiTas und Tagespflege, einzubringen und eng zu begleiten.

Die Ausführungen der Vorlage bietet einen guten ersten Überblick über die mögliche Förderung. Er betont, dass die Flexibilisierung nicht zum Ziel haben dürfe, Kinder 24 Stunden fremdbetreuen zu lassen sondern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

 

Frau Frels ergänzt, dass die aktive Ermittlung der Elternbedarfe ein wichtiger Schritt sei, um das Angebot bedarfsgerecht zu entwickeln. Dennoch sei dies mit Herausforderungen verbunden. Das Angebot der Randzeitenbetreuung in der KiTa Kalverbenden sei trotz im Vorfeld abgefragter Elternwünsche nicht in vollem Umfang angenommen worden.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
  2. beauftragt die Verwaltung die Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz entsprechend der Vorlage zu fördern.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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