25.08.2020 - 6 Ausschreibung eines Grundstücks in Aachen, Eile...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Scheidt erkundigt sich danach, ob die in der Vorlage benannte Fläche von 875qm für eine fünfgruppige Kita ausreichend sei und in diesem Zusammenhang, ob die Angaben des LVR langfristig nicht nochmals mit diesem diskutiert werden müssten. Die aktuelle Corona-Situation habe verdeutlicht, dass nahezu überall mehr Platz notwendig sei. Daher wäre es aus ihrer Sicht sinnvoll, für Neubauten von Beginn an größere Flächen einzuplanen. Die StädteRegion Aachen plane ihrer Kenntnis nach mit rund 1.100qm bei fünfgruppigen Neubauten. Des Weiteren vermisse sie im Beschlussvorschlag, dass die neue Kita nach dem Montessori-Konzept ausgerichtet werden solle, so wie es bisher der Fall gewesen sei. Das Montessori-Raumkonzept unterscheide sich von anderen, daher halte sie dies für notwendig. Sie bittet um Aufnahme dieses Zusatzes in den Beschluss.

 

Aus Sicht von Herrn Tillmanns spreche zwar nichts gegen die Aufnahme des gewünschten Zusatzes in den Beschluss. Dennoch habe er die Ausführungen so verstanden, dass mit dieser Vorlage zunächst die Vergabe des Erbbaurechtes und des Grundstückes beschlossen werden solle. Hierbei handele es sich um einen rein juristischen Akt, welcher die tatsächliche räumliche und pädagogische Ausgestaltung der Kita noch nicht beeinflusse. Die Überlegungen hinsichtlich der Größe der Kita sollte den zukünftigen politischen Gremien überlassen werden.

 

Frau Scheidt weist auf einen Zusatz in der Vorlage hin, wonach die Baukonzession gemäß der Erläuterungen vergeben werden solle, welche das Montessori-Konzept nicht umfassen würden. Da die Planungen nun den Kita- vom schulischen Neubau trennen würden, sei nicht zwangsläufig gesichert, dass auch die Kita das Montessori-Konzept beibehalten würde.

 

Herr Brötz bestätigt, dass es sich hierbei um eine technische Vorlage des Immobilienmanagements (FB 23) handele ohne weitergehende Ausführungen zur Kita und ihr pädagogisches Konzept. Da sich die Einrichtung in städtischer Trägerschaft befinde, könne die pädagogische Ausrichtung von der Stadt Aachen bestimmt werden. Insofern gebe es keine Änderung der Ausrichtung imd es bleibe eine Montessori-Kita. Bezüglich der von Frau Scheidt angesprochenen Fläche von 1.100qm der StädteRegion führt er aus, dass es sich hierbei um die Außenfläche einer Kita handele. Die Kalkulation des LVR gehe von 10 bis 12 qm Außenfläche pro Kind aus. Mit einer Außenfläche von 900qm sei die geplante Kita gut aufgestellt. Die angegebene Fläche von 875qm beziehe sich auf die Nettogrundfläche, die auch vom LVR refinanziert werden würde.

 

Herr Fischer teilt mit, dass er sich beim Beschluss enthalten werde. Er bedaure, dass die gewoge nicht länger beteiligt sei, da kein öffentlicher Wohnungsbau mehr geplant sei. Auch dies sei seiner Meinung nach bedauerlich. Infolge dieser beiden Aspekte sehe seine Fraktion noch Beratungsbedarf.

 

Herr Krott bekräftigt, dass die Stadt Aachen als Trägerin der Einrichtung ihre pädagogische Ausrichtung bestimmen könne.

 

Frau Scheidt ist damit einverstanden, den Beschluss nicht zu ergänzen, sondern ihren Hinweis lediglich in die Niederschrift aufzunehmen.

 

Herr Tillmanns führt weiterhin aus, dass eine Festschreibung der pädagogischen Ausrichtung im Beschluss nicht sinnvoll sei. Dies würde die Stadt Aachen längerfristig binden und dies könnte problematisch werden für den Fall, dass die Ausrichtung künftig geändert werden möchte.

 

Frau Fischer informiert darüber, dass auch die städtischen Einrichtungen Nerscheider Weg und Passstraße 123 nach dem Montessori-Konzept geführt werden würden. Allerdings unterscheide sich der Baukörper nicht von dem von Regelkitas. Das Montessori-Konzept betreffe lediglich kleinere Aspekte wie beispielsweise den Fußbodenbelag in Gruppenräumen oder die Materialien. Der Bau als solcher sei im Grunde nicht tangiert.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt  zu Erkenntnis, ein ca. 1 775 m² großes Grundstück Kaiserstraße/Karlstraße zur Vergabe als Erbbaurecht verbunden mit einer Baukonzession gemäß den Erläuterungen auszuschreiben.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 1

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage