22.09.2020 - 7 Kommunaler Klimaschutz Förderprojekt #AachenMoo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 22.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Frau Scholtes, Gesamtkoordinatorin AachenMooVe!# stellt das Projekt anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im Namen des Herrn Mayr führt Herr Dr. Aletsee an dieser Stelle aus, dass es nicht hinnehmbar sei, dass der Naturschutzbeirat immer als Letzter in Verfahren einbezogen werde und reicht offiziell Beschwerde darüber ein.
Herr Slevogt schlägt vor, im Rahmen der Radwegeerweiterung einen Mittelstreifen zu markieren, da er ansonsten erhebliche Konflikte zwischen Radfahrern und anderen Benutzern des Radweges befürchte. Frau Scholtes sagt zu, diesen Vorschlag aufzunehmen und entsprechend weiterzugeben.
Herr Dr. Aletsee ist der Meinung, dass der naturschutzrechtliche Eingriff, welcher die Verbreiterung des Radweges nach sich ziehe erheblich und nicht annehmbar sei und daher aus seiner Sicht unakzeptabel sei. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass geplant sei, die Bahnstrecke zwischen Stolberg und Aachen wieder befahrbar zu machen. Unterlagen zur dafür erforderlichen Sanierung des Falkenbach-Viaduktes zwischen Kornelimünster und Venwegen liegen zwischenzeitlich vor. Der Radweg überquere in Hahn die Bahnstrecke und führe seiner Meinung nach zu Konflikten.
Ebenfalls ist er der Ansicht, dass die Verbreiterung des Vennbahnradweges keine Konfliktminderung, sondern eine Konflikterhöhung nach sich ziehe und plädiert dafür, die Nutzung des Radweges für Rennradfahrer zu verbieten.
Frau Nelißen erkundigt sich danach, ob im Falle einer Trennung von Fuß- und Radweg, auch eine Asphaltierung des Fußweges erfolgen solle. Frau Scholtes gibt dazu bekannt, dass laut Radentscheid Aachen insgesamt eine Aubaubreite von 2,30 m vorgegeben sei. Da dies jedoch oft nicht ausreiche, müsse dies ggfls. nochmals überprüft und angepasst werden.
Herr Wiezorek nimmt zu den bisherigen Wortmeldungen wie folgt Stellung:
Die Kritik, dass der Naturschutzbeirat nicht von Anfang an in das Verfahren einbezogen worden sei, nehme er an. Er stellt jedoch klar, dass derzeit noch keine Entscheidungen getroffen werden und es sich lediglich um eine Sachverhaltsdarstellung handele. Er sagt zu, den Naturschutzbeirat in alle weiteren Entscheidung einzubinden.
Inhaltlich gibt er zu dem Thema bekannt, dass der im Plan dargestellte blaue Streckenabschnitt nicht in das derzeitige Projekt einfließe. Dieser Streckenabschnitt sei vor einigen Jahren im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens beschlossen worden. Eine Änderung könne in diesem Bereich nur durch ein erneutes Planfeststellungsverfahren erfolgen, da die Ergebnisse des durchgeführten Planfeststellungsverfahrens bindend seien. Man könne daher davon ausgehen, dass in absehbarer Zeit in diesem Bereich keine Verbreiterung des Radweges erfolge.
Den Konflikt an der Kreuzung des Radweges mit der Bahntrasse in Hahn sehe er nicht; dies könne durch eine Schranke geregelt werden.
Herr Slevogt weist darauf hin, dass bereits vor Weihnachten 2019 Bäume entlang der Vennbahn markiert worden seien und kritisiert an dieser Stelle die fehlende oder unzureichende Kommunikation.
Herr Plum gibt zu bedenken, dass die Radfahrer durch die Verbreiterung des Radweges noch schneller fahren und sich die Konflikte und Gefahren dadurch vergrößern.
Herr von Frantzius beendet an dieser Stelle die Diskussion.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
6,6 MB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,1 MB
|