22.09.2020 - 5 Radwegenetz Aachener Wald
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 22.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Herr Dr. Krämer, Leiter Gemeindeforstamt, führt aus, dass Grundlage für die Erstellung einer Positivliste für die Nutzung mit dem Fahrrad zugelassener Wege im Aachener Wald ein Ratsantrag der Grünen gewesen sei. Herr Dr. Krämer führt weiterhin aus, dass das Radsportwesen in den letzten Jahren extrem zugenommen habe, was vermehrt zu Konflikten zwischen den unterschiedlichen Waldnutzern und den Radfahrern geführt habe. Die rechtliche Einordnung nach dem Landesforstgesetz erlaube grundsätzlich das Radfahren im Wald auf „festen Wegen“. Dazu habe das Verwaltungsgericht Köln in einem Urteil aus dem Jahr 2008 festgestellt, dass feste Wege „nicht notwendigerweise künstlich befestigte, sondern auch Wege mit von Natur aus festem Untergrund, die von ihrer Beschaffenheit, insbesondere von ihrem Untergrund und ihrer Breite für den Radverkehr im Wald geeignet sind“. Die grundsätzliche Frage liege nach den Ausführungen von Herrn Dr. Krämer darin, was ein „fester“ Weg ist. So könne ein Weg im trockenen Zustand durchaus als fester Weg gesehen werden, wohingegen derselbe Weg im nassen Zustand ggfls. nicht als fester Weg bezeichnet werden könne. Die in der Karte dargestellten Wege (Karte ist der Niederschrift als Anlage beigefügt) seien ausschließlich die Wege, auf den Radfahren zweifelsfrei erlaubt sei. Es stelle sich die Frage, ob bei der Waldnutzung das Augenmerk vermehrt auf die Erholung oder auf den Natur- und Artenschutz gelegt werde. Die Konflikte zwischen den verschiedenen Waldnutzern würden dafür sprechen, ein Trailnetz für Radfahrer auszuweisen. Viele Gründe sprächen jedoch auch dagegen.
Herr von Frantzius weist darauf hin, dass die ausgetretenen Pfade entlang der Inde eindeutig nicht zu den befestigten Wegen gehören. Diese seien jedoch in den vergangenen Monaten sehr stark durch Radfahrer frequentiert worden, wodurch das angrenzende Naturschutzgebiet Schaden erleide. Man habe in der Vergangenheit bereits darüber nachgedacht, dass Ranger diese sensiblen Bereiche kontrollieren und Verstöße durch Bußgelder ahnden.
Darüber hinaus bemängelt Herr von Frantzius, dass die Diskussion über die Radwegekarte zwar im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz stattgefunden habe, die fachliche Diskussion in den Naturschutzverbänden jedoch nicht erfolgt sei. Da über die Positivliste auch bereits in der Presse berichtet worden sei, und dies auch in der Bevölkerung falsch verstanden worden sein könne, empfiehlt er hier eine Richtigstellung.
Herr Dr. Aletsee schließt sich den Ausführungen des Herrn von Frantzius an. Er sehe auch, dass die Bemühungen des Forstes in die richtige Richtung gehen. Die Frage sei, was der Stadtwald für den Bürger darstelle. Für ihn persönlich bedeute Erholung Ruhe. Er wolle den Wald nicht als Sportstätte sehen. Hier müsse lenkend eingegriffen werden. Die Stadt müsse an dieser Stelle den Mut zeigen, Grenzen aufzuzeigen. Er habe durchaus Verständnis für die Sportarten; es dürfe jedoch nicht dazu kommen, dass Lebensräume zerstört werden. Herr Dr. Aletsee führt weiterhin aus, dass er eine Ausweitung des Mountainbikeparks in anderen Bereichen des Stadtwalds nicht wünsche. Der Stadtwald sei für diese Sportart sehr attraktiv und bringe hohes Gefahrenpotential mit sich. Er wünsche sich, dass in der Presse klar darüber berichtet werden soll, was im Wald erlaubt ist und was nicht. Die Information an den Bürger müsse klar und eindeutig sein. Herr Dr. Krämer erwidert, dass die Information in der Vergangenheit teilweise sehr aufwendig betrieben worden sei. Die Mitglieder des Geländefahrrad Aachen e.V. wissen, was erlaubt sei und was nicht. Es sei gegen Verstöße auch schon ordnungsrechtlich vorgegangen worden. Die schlechte personelle Besetzung setze hier jedoch Grenzen.
Herr Wiezorek sieht sich bei dem Thema im engen Schulterschluss mit den Naturschutzverbänden. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die Verwaltung eine Auftragsverwaltung sei und auch andere Interessen als die des Umweltschutzes zu beachten seien. Ggfls. sei es möglich, das Thema bei der Ausgestaltung des neuen Landschaftsplanes einzubeziehen. Die Diskussion dazu erfolge noch.
Herr Grooten schließt sich seinen Vorrednern an. Nicht nur durch die Radfahrer, sondern auch durch Parken, freilaufende Hunde und Müllablagerungen komme es zu Konflikten. Er schließe sich daher der Forderung hinsichtlich einer eindeutigen Kommunikation an die Bevölkerung an.
Herr Herpertz sieht ein Problem bei den Radfahrern, die nicht einsichtig sind. Diese könne man, anders als Autofahrer und Reiter, nicht fassen und habe so keine Handhabe gegen diese. Er schlägt daher vor, auch Fahrräder mit Nummernschildern zu versehen. Dazu erwidert Herr Dr. Krämer, dass es dazu keine rechtliche Grundlage gebe.
Herr von Frantzius schlägt eine Piktogrammdarstellung am Waldesrand vor, ggfls. auch im Zuge der Neuaufstellung des Landschaftsplans.
Herr Dr. Aletsee fordert, dass sowohl der Naturschutzbeirat als auch die Naturschutzverbände früher in die Diskussion eingebunden werden.
Herr Herpertz erkundigt sich danach, ob auch Rückegassen befestigte Wege im Sinne des Landesforstgesetzes sein können. Dies wird durch Herrn Dr. Krämer verneint.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,5 MB
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