04.06.2020 - 8 Schulentwicklungsplan für den Bereich der Prima...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 04.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Zu Beginn der Sitzung sind die geänderten Beschlüsse der vorangegangen Gremien ausgelegt worden (s. Anlage 1).
Herr Fischer verteilt seine schriftlich verfasste Stellungnahme zum SEP (s. Anlage 2) und erläutert diese. Zum einen danke er der Verwaltung für diese Fleißarbeit. Er habe aber zu zwei Bereichen Kritikpunkte: Zum einen kritisiere er das Prozedere, der Planungsprozess von sechs Monaten sei zu kurz und solle zukünftig ein Jahr betragen, damit die Schulpolitik mehr Zeit habe, sich mit den Stellungnahmen der Schulleitungen zu beschäftigen und mit den Schulleitungen zu sprechen. Er korrigiert seine schriftliche Stellungnahme dahingehend, dass die schriftlichen Stellungnahmen der Schulleitungen bereits sechs Wochen vor der Sitzung in Allris einsehbar waren.
Fast jede Schule habe zusätzlichen Raumbedarf angemeldet. Viele dieser Punkte und Fragestellungen aus den Stellungnahmen der Schulen seien nicht im SEP beantwortet worden. Als Beispiel nennt der den Raumbedarf der GGS Am Höfling in Zusammenhang mit dem geplanten Abriss des Pavillons. Eine solche Maßnahme müsse aus seiner Sicht in den SEP aufgenommen werden.
In 2015 habe es einen Beschluss gegeben, dass alle Räume in allen Schulen möglichst multifunktional genutzt werden sollen. Dies funktioniere auch teilweise, aber z.B. nicht in der Schule Düppelstraße. Hier sei es für den OGS-Betrieb erforderlich, dass die Kinder am Nachmittag in einem anderem als dem Klassenraum betreut werden, da sie einen Raumwechsel benötigen würden, wenn sie sich den ganzen Tag an der Schule aufhalten.
Auch in vielen anderen Stellungnahmen würde deutlich, dass es zum Konzept vieler Schulen gehöre, dass der OGS Betrieb in gesonderten Gruppenräumen stattfindet. Der Beschluss möge noch gültig sein, es soll jedoch hierüber nachgedacht werden im Sinne der Schulkonferenzen. Frau von Jakbuwoski habe in ihrer Stellungnahme geschrieben: „Wenn zusätzliche Bedarfe grundsätzlich im Bestand umzusetzen sind, stehen den Kindern zukünftig in den Räumen im Durchschnitt weniger als 1,5 qm zur Verfügung.“ Alternative Raumkonzepte seien daher dringend notwendig. Er habe gestern die Rückmeldung von drei Schulleitungen bekommen, dass sie den SEP nicht bekommen haben. Somit bestehe in den Schulen bzw. mit den Schulen noch Diskussionsbedarf.
Herr Krott äußert sich zum zeitlichen Ablauf dahingehend, dass der SEP inkl. Stellungnahme seit Mitte April vorliege. Das seien mehr als sechs Wochen. Somit sei aus Sicht seiner Fraktion ausreichend Zeit gewesen mit den Schulen in Kontakt zu treten. Der Beschluss aus 2015 zur multifunktionalen Nutzung war in seiner Erinnerung nicht mit der Intention gefasst worden, dass OGS-Betrieb ausschließlich und grundsätzlich im Bestand erfolgen sollen. Neubau und Umbau-Maßnahmen müssen auch erfolgen, bzw. teilweise nachgebessert werden. Hier müsse gleichzeitig genau hingeschaut werden, wo es im Bestand gehe und wo nachgebessert werden müsse. Die Räume sollen so hergerichtet werden, dass sie den ganzen Tag über eine Aufenthaltsqualität bieten.
Dies funktioniere auch an vielen Stellen. Die Verwaltung beschreibe auch im SEP, dass es erhebliche Unterschiede im Raumbestand und Raumbedarf bei den Schulen gebe, aber dies werde angegangen. In diesem Zusammenhang sei u.a. der Ratsbeschluss gefasst worden fünf Grundschulen zu ertüchtigen. Dem seien Verwaltung und Politik nachgekommen.
Zum SEP selber dankt er der Verwaltung und den Beteiligten, sowie Schulleitungen, Schulkonferenzen und weiteren Beteiligten für diese Arbeit. Die SPD-Fraktion sehe die Grundschulen gut aufgestellt. Der Plan zeige aber auch noch einige Baustellen. Der neue Schulausschuss müsse an diesen Themen weiterarbeiten: Digitalisierung, qualitätsvoller OGS-Ausbau, Verbesserung des Raumprogramms, Verstetigung der Inklusion und des GL. Leider sei festzustellen, dass es beim Förderschwerpunkt Lernen eher Rückschritte gebe, was das GL angehe, obwohl die Gesetzeslage eindeutig sei. Grundschule solle als wohnortnahes Angebot erhalten bleiben. Dies könne nur mit Unterstützung des Landes erreicht werden. Die Klassen für Neuzugewanderte im Grundschulbereich (DiKu Klassen) waren ein Erfolgsmodell, dies sei bereits im Ausschuss und von Schulleitungen berichtet worden. Unglücklicherweise gebe es die Entscheidung der Schulaufsicht das Angebot auslaufen zu lassen. Er habe die Befürchtung, dass es noch viele Kinder gebe, für die das Angebot gut gewesen wäre und dass in diesem Prozess neben den Fachlehrern der Stamm der Ehrenamtlichen verloren gehe könnte.
Die schulorganisatorischen Maßnahmen gemäß Beschlussentwurf zum SEP würde die SPD-Fraktion teilen, aber auch in Frage stellen, ob es die Anpassung der Zügigkeiten ausreichend sei. Daher habe sich die SPD-Fraktion eingehend mit den Hinweisen der BV Haaren befasst. Die Forderung sei nachvollziehbar, weil in Haaren die Sorge bestehe, dass künftig Kinder, die eindeutig in der Ortsmitte wohnen, wegen Platzmangels abgewiesen werden müssen. In den letzten Jahren sei es aber so gewesen, dass bei objektiv bestehendem Bedarf die Bildung einer Mehrklasse möglich gewesen sei. Sofern dem Beschluss der BV Haaren gefolgt würde, bestehe die Gefahr, dass andere Schulen in ihrem Bestand gefährdet seien,
Somit wird sich die SPD-Fraktion dem Beschluss aus der BV Haaren zwar nicht anschließen, bittet aber darum, dass darauf - wie in der Vergangenheit - reagiert werde, wenn es notwendig werde.
Bzgl. der Schule Düppelstraße bittet er die Verwaltung nach räumlichen Verbesserungen zu suchen. Hier gäbe es schon Gespräche mit der Schulleitung.
Bzgl. der Schule Am Höfling sei bereits viel Geld investiert worden. Nach Rücksprache mit der Verwaltung sei ein Therapieraum vorgesehen, dazu wird es eine Vorlage im August geben.
Bzgl. der Schule Beeckstraße könnten Potentiale durch frei werdende Raumkapazitäten bei Verlagerung des Berufskollegs entstehen. Er bittet die Verwaltung dort „den Fuß in die Tür zu stellen“.
Die Schule Oberforstbach verfüge über keine Sporthalle oder Versammlungsstätte. Daher empfiehlt er, den Beschlussvorschlag entsprechend der BV Kornelimünster zu erweitern und die Verwaltung zu beauftragen, eine Planung vorzunehmen oder zu beauftragen, mit der das Raumprogramm der GGS Oberforstbach (Versammlungsstätte, Kollegiumszimmer, OGS) erweitert werden könne. Die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel (Planung und Bau) sollen in den Haushalt eingestellt werden.
Frau Griepentrog erläutert, dass der Schulentwicklungsplan die Grundlage der politischen Arbeit und Planungsgrundlage für die Schulen bilde. Der alte Schulentwicklungsplan sei 2018 ausgelaufen. Sie sehe, dass im aktuell vorgelegten SEP für 2019-2024 sehr viel Arbeit der Verwaltung stecke, ihr fehle aber eine tiefer gehende Betrachtung der Entwicklung. Ihr sei nicht klar welche Änderungswünsche der Schulen nun im neuen SEP eingearbeitet worden seien und welche nicht. Lediglich vier von 37 Schulen würden in ihrer Stellungnahme dem SEP zustimmen. Frau Griepentrog bezieht sich ebenfalls auf die Stellungnahme von Frau von Jakubowski zu den höheren Raumbedarfen. Fast 80% der Schulen würden ausführen, dass die geforderte Arbeit nicht mehr mit den vorhandenen Raumkapazitäten leistbar sei. Auf Seite 16 würde die Verwaltung schreiben, dass der benötigte Schulraum sicher zu stellen sei, „dies gilt […] auch für die der Grundschule neu zugewachsene Rolle als Raum des Lernens und Lebens im Ganztag.“
Sie regt daher an, dass die zusätzlich gemeldeten Bedarfe der Schulleitung aufbereitet werden und als Planungsgrundlage für die nächste Ratsperiode dienen, um die einzelnen erforderlichen Maßnahmen abzuwägen und zu priorisieren. Einzelne Schulen immer nur „auf Zuruf“ auszubauen sein keine gute Idee. Daher wirft sie die Frage auf, ob die Aufnahme eines Zusatzkapitels für die Raumbedarfe und Ganztagsbedürfnisse im SEP sinnvoll sein könnte.
Frau Schwier erläutert, dass der Beschluss aus 2015 die Botschaft enthalten habe, dass die Schulimmobilie komplett genutzt und keine parallelen Raumstrukturen geschaffen werden sollen. An manchen Schulen gäbe es Bereiche, die ausschließlich morgens und ausschließlich nachmittags genutzt würden und an anderen Schulen wiederum würden Räumlichkeiten ganztags genutzt. Damals hätte Einigkeit im Schulausschuss darüber bestanden, dass die verfügbaren Räume ganztägig optimal genutzt werden sollen.
Dass an manchen Standorten sehr eingeschränkte Bedingungen vorliegen, vor allem im Mensabereich, sei bekannt. Dem kommt die Verwaltung gemeinsam mit der Politik auch seit Jahren nach. Entwicklung sei wichtig, aber dabei müsse spezifisch auf die einzelnen Standorte geschaut werden und nicht pauschal in einem Zusatzkapitel Raumbedarfe insgesamt definiert werden. Die Verwaltung würde Schulen, mit Unterstützung durch den Schulausschuss, weiter entwickeln und die Bedarfe aufgreifen.
Herr Kaldenbach teilt mit, dass die Verwaltung die Bedarfe der Schule sieht und nicht bei Seite schieben würde. Daher würden die Stellungnahmen der Schulen auch als Teil des vorgelegten SEPs veröffentlicht. Der SEP würde mit einem solchen geforderten Zusatzkapitel, welches einem Grundschulraumscreening gleichen würde, überfrachtet. Darüber hinaus wäre dieser Prozess mehrjährig und nicht innerhalb von sechs Monaten leistbar. Um die Raumbedarfe abzuarbeiten gebe es bereits das OGS-Ausbauprogramm, in dem Schule für Schule angepasst werde. Die Beispiele Am Höfling, Mataréstr. usw. zeigen wie viel Vorlauf und Aufwand jede einzelne Maßnahme bedürfe. Darüber hinaus müssten dabei auch die haushalterischen Auswirkungen bedacht werden, was ebenfalls Zeit, Planung und Verhandlungen bedürfe. Auch seien viele Liegenschaften in ihren Möglichkeiten begrenzt, sodass oft kreative Lösungen notwendig seien. Bereits jetzt versuche man, kleine und schnelle Maßnahmen umzusetzen und solche die größer sind, dann mit dem Schulausschuss zusammen zu priorisieren.
Darüber hinaus äußern sich Frau Schwier und Herr Kaldenbach irritiert darüber, dass Schulleitungen berichten, sie haben keine Kenntnis über den SEP erhalten.
Die Schulen seien im Vorfeld beteiligt worden, hätten die ihren Sozialraum betreffenden Auszüge erhalten und der komplette SEP wäre im April im Allris veröffentlich worden.
Herr Brantin teilt mit, dass die Schulentwicklungsplanung nicht statisch, sondern immer einer Entwicklung unterworfen sei. Wenn Bedarf entstehen würde, dann wird dieser bedient und nicht bis zum nächsten Screening gewartet. Daher überrasche ihn die Kritik am SEP.
Frau von Jakubowski erläutert, dass Kinder Platz bräuchten. Dies spiegele sich auch in ihrer Stellungnahme wider. Sie dankt der Verwaltung für die umfassende Vorarbeit. Die Anforderungen an moderne Grundschulen hätten sich verändert und es könne nicht ausreichend darauf reagiert werden. Mit Blick darauf, welche Arbeit vor Ort geleistet werde und vor dem Hintergrund, dass sich Kinder acht Stunden am Tag in der Schule aufhalten, sei die Raumsituation nicht optimal. Aus ihrer Sicht sollte dies jedoch nicht zu einem Konflikt zwischen Politik und Verwaltung führen, sondern zu einem Einsatz der gemeinsamen Ressourcen, um zu überlegen wie Verwaltung, Politik, Schulen und Schulaufsicht kreativ und flexibel die Probleme der Schule angehen können.
Frau Schwier verweist darauf, dass in 2015 alle Liegenschaften mit E 26 im Rahmen eines Screenings angesehen wurden. Das Ergebnis war, dass die Schulen über extrem unterschiedliche Kapazitäten im Raum und Außengelände verfügen. Daher sei es nur ehrlich, wenn die Verwaltung im SEP schreibt, dass die Situation sehr unterschiedlich sei. An der Optimierung müssen die Verwaltung und die Politik ständig arbeiten.
Herr Krott teilt mit, dass bekannt sei, dass es Unterschiede in den Räumen gibt und dass Verwaltung und Politik auch versucht haben, darauf zu reagieren. Im OGS-Ausbauprogramm wären bereits mehrere Schulen gewesen und gerade heute würde die Grundschule Eilendorf auf der TO stehen. Der SEP sei die eine Sache, die andere Sache sei es, dass es einen Maßnahmenplan gebe, der von der Politik priorisiert werde und von der Verwaltung abgearbeitet werde.
Herr Balthasar beschreibt, dass der SEP eine Steuerungsfunktion habe. In 2008 seien die Schulbezirksgrenzen aufgehoben worden. In Folge dessen könnten die Eltern die Schule frei wählen, haben aber Anspruch die nächste gelegene Schule zu besuchen. Mittlerweile haben zwei Schulen geschlossen, beides seien Brennpunktschulen gewesen. Die ehemaligen Schüler/innen dieser Schulen müssten nun irgendwo anders hin gehen.
Die Grundschulen würden „ausbluten“, wenn die Politik in Kauf nehmen würde, dass sie nur nachgefragte Schulen weiter ausbaue. Es dürfe nicht passieren, dass gerade benachteiligte Stadtteile keine Schule mehr haben. Daher solle die Beschränkung der Zügigkeiten im Umfeld von Brennpunktschulen als Steuerungsinstrument eingesetzt werden.
Herr Kaldenbach bestätigt, dass die Festlegung der Zügigkeit das zentrale Steuerungsinstrument der SEP darstelle. In den letzten Jahren seien auch keine Erhöhung der Zügigkeiten, sondern, wenn überhaupt, dann Mehrklassenbildungen beschlossen worden. Die Entscheidung dazu sei immer durch den Schulausschuss getroffen worden.
Frau Griepentrog führt aus, dass ihrer Einschätzung nach nur vier Schulen mit der Raumsituation zufrieden gewesen seien, d.h. der Rest sehe Entwicklungsbedarf, welcher vom Schulausschuss ernst genommen werden solle. Daher solle es einen Maßnahmenkatalog geben. Darüber hinaus solle nicht nur über die Zügigkeit gesteuert werden. Die Grundschulen hätten den Wunsch, dass auch ihr Profil mit aufgenommen werde. Sie plädiert dafür, dass die Bedarfe der Schulen mit aufgenommen werden, die Verwaltung solle als neutrale Stelle den Ist-Zustand erfassen.
Herr Fischer kritisiert, dass die Schulleitungen nicht nochmal persönlich den SEP/ ihren Auszug nach Berücksichtigung/Einarbeitung ihrer Stellungnahme erhalten haben. Er plädiert dafür, dass allen Grundschulen nochmal Zeit gegeben werde, sich mit dem vorgelegten SEP zu beschäftigten um erneut eine Rückmeldung geben zu können. Dann solle ein Maßnahmenkatalog für August erstellt werden. Der Beschluss zum SEP solle in die Augustsitzung verschoben werden.
Herr Kehren dankt der Verwaltung für die Arbeit des SEPs. Er stimmt Herrn Fischer und Frau Griepentrog insofern zu, dass auch ihm die von den Schulen gemeldeten Raumbedarfe besonders wichtig seien und ihm 1,5 qm pro Schüler/in zu wenig erscheint. Auch er wünsche sich, dass der Raumbedarf nochmal betrachtet werde.
Frau Schwier fasst zusammen, dass Verwaltung und Politik im Wunsch dahingehend einig sind, die Bedarfe in den Schulen aufzugreifen. Ausdruck dieses gemeinsamen Willens sei das bereits angelaufene OGS-Ausbauprogramm, welches auch gemeinsam fortgeführt werde.
Frau von Jakobuwoski stellt nochmal das von Herrn Kaldenbach dargestellte Beteiligungsverfahren mit den Schulen dar. Sie erläutert, dass die Schulen keinen Überblick vor der allgemeinen Veröffentlichung des SEP gehabt hätten, welche Aspekte ihrer Stellungnahme in dem Entwurf der Verwaltung berücksichtigt worden seien und regt an, den Schulen die Möglichkeit dieses Abgleichs zu geben.
Herr Kaldenbach erklärt, dass das Prozedere der Beteiligung transparent und partizipativ im Vorfeld folgendermaßen besprochen und seitens der Verwaltung eingehalten worden sei:
1. Schulleiterkonferenz am 23.01.2020
2. Zusendung des jeweiligen Auszug des SEP-Entwurfs zum Sozialraum an Schulleitungen am 27.01.2020
3. Erbitten der Rückmeldung/Stellungnahmen der Schulen bis zum 16.03.2020 mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass nicht alle Wünsche berücksichtigt werden können, die Stellungnahmen aber mit dem SEP-Entwurf vorgelegt werden.
4. Im Zeitraum 01/2020 bis 03/2020 permanenter Austausch (telefonisch und per Mail ) zwischen Schulleitungen und FB 45 (Schulentwicklungsplanern)
5. Teilweise Anpassung des SEPs, aber keine erneute Zusendung des SEPs/Auszug an die Schulen
6. Veröffentlichung der Beschlussvorlage zum SEP in Allris, erfolgte am 15.04.2020
Über diesen Ablauf des Beteiligungsverfahrens, auch Punkt 5., seien die Schulleitungen auch im Rahmen der Schulleiterkonferenz am 23.01.2020 informiert worden. Wer konkrete Fragen zu seiner Schule hatte, konnte diese im Austausch mit dem FB 45 klären.
Herr Krott dankt Herrn Kaldenbach für die Erklärung. Wer sich informieren möchte, könne dies durch Kontakt mit FB 45 oder durch die Veröffentlichung in Allris tun. Er spricht sich dafür aus, den SEP - wie vorgelegt - zu beschließen.
Frau Griepentrog bekräftigt Ihren Wunsch eine Auflistung aller Raumbedarfe zu erhalten, damit dann eine politische Entscheidung zur Priorisierung getroffen werden könne.
Herr Brantin teilt mit, dass eine Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen schon permanent stattfinden würde. Das Ganze sei ohnehin ein dynamischer Prozess. Die Diskussion würde im August erneut starten, wenn der TOP nun vertagt würde.
Frau Schwier schlägt vor, dass heute der SEP verabschiedet würde und die Verwaltung eine entsprechende Übersicht auf Grundlage der Stellungnahmen der Schulen erstellt.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2019 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt den vorgelegten Schulentwicklungsplan und die darin durch die Verwaltung empfohlenen schulorganisatorischen Maßnahmen zu beschließen:
a) KGS Auf der Hörn
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der KGS Auf der Hörn ab dem Schuljahr 2021/2022 dauerhaft von 1,5 Zügen auf 2 Züge zu erhöhen.
b) GGS Am Lousberg
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der GGS Am Lousberg ab dem Schuljahr 2021/2022 dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen. Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen.
c) GGS Brander Feld
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der GGS Brander Feld nach Abschluss der Baumaßnahme dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen. Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen.
Der Schulausschuss bittet die Verwaltung um die Erarbeitung einer Übersicht zum Herbst 2020 mit möglichen Erweiterungsbedarfen der Schulen auf Basis der Stellungnahmen der Schulen.
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planung vorzunehmen oder zu beauftragen, mit der das Raumprogramm der GGS Oberforstbach (Versammlungsstätte, Kollegiumszimmer, OGS) erweitert werden kann. Die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel (Planung und Bau) sollen in den Haushalt eingestellt werden.
Anlagen zur Vorlage
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