20.08.2020 - 12 Finanzierung für die KGS Bildchen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 20.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Griepentrog fragt nach, wodurch die Umfinanzierung notwendig geworden sei, ob es daran läge das sich die Förderrichtlinien Gute Schule geändert haben, sodass nicht mehr hin und her gewechselt könne.
Herr Kaldenbach antwortet, dass sich an der Ausgangslage nicht geändert habe. Es würde mit unterschiedlichen „Töpfen“ jongliert. Es gäbe Investitionen die Folgekosten nach sich ziehen und haushalterisch abgebildet werden müssen, und solche die keine Folgekosten verursachen. Es war eine Verschiebung notwendig um die Investitionen an der Stelle zu haben wo sie gebraucht werden und damit zukünftig nochmal zusätzliche Mittel akquiriert werden können.
Frau von Jakubowski fragt, ob wegen der Deckung aus den Positionen für den OGS-Bau und die OGS-Inklusion, dann für diese Schulen Mittel fehle.
Herr Kaldenbach antwortet, dass Mittel zur Deckung herangezogen werden, die bisher nicht verplant waren. Dadurch erfolgt die Deckung nicht zu Lasten einer begonnenen anderen Maßnahme bzw. nicht zu Lasten einer anderen Schule.
Beschluss:
Der Schulausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür empfiehlt der Schulausschuss, vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses, dem Rat der Stadt Aachen, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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539,4 kB
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