04.03.2020 - 9.1 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Otten fragt warum beim diesjährigen Ehrenwerttag kein verkaufsoffener Sonntag wie in den Jahren zuvor geplant ist.

 

Herr Achilles mutmaßt dass dies damit zusammenhängt, dass zeitglich zum Ehrenwerttag auch der Nachhaltigkeitstag in Aachen stattfindet. Dies könnte der Konflikt sein, der keinen verkaufsoffenen Sonntag zulässt.

 

Herr Deloie teilt mit, dass die Abstimmung in seiner Fraktion freigegeben ist. Er wünscht zu erfahren warum eine Sonntagsöffnung während des CHIO in AC-Mitte stattfindet und nicht etwa in Laurensberg, wo das CHIO ja verortet ist? Er vermutet, dass die Gäste des CHIO, die im Mittel ca. 60€ pro Eintrittskarte ausgegeben haben vermutlich nicht zusätzlich in den umliegenden Geschäften z.B. einen Schrank kaufen gehen. Des weiteren merkt Herr Deloie an, dass es gesetzlich 8 Anlässe zur Sonntagsöffnung pro Kommune geben darf, er aber im Bericht der Verwaltung 9 zählt.

 

Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:

 

„Für die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und der hierzu bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist neben dem hierfür erforderlichen Anlass auch ein enger räumlicher Bezug zwischen dem Veranstaltungsort und dem Bereich, der für die sonntägliche Ladenöffnung der Verkaufsstellen freigegeben werden soll, erforderlich.
 

Aufgrund dieses Erfordernisses ist eine Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages für Laurensberg nicht möglich. In der Soers gibt es nun die Besonderheit, dass der Veranstaltungsort zwar auf Laurensberger Gebiet, der für eine sonntägliche Ladenöffnung vorgesehene Bereich aber auf dem Gebiet Aachen-Mitte und somit im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung Aachen-Mitte liegt.

 

Zunächst ist es richtig, dass § 6 Abs. 1 eine Zahl von acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen angibt. Jedoch ist der Rückgriff auf diese Zahl nur dann korrekt, wenn die Ladenöffnung für das gesamte Stadtgebiet oder zumindest immer denselben Stadtbezirk und die dortigen Verkaufsstellen beabsichtigt wird. Gem. § 6 Abs. 4 dürfen in einer Gemeinde bis zu 16 Sonn- und Feiertage je Kalender für eine Sonntagsöffnung freigegeben werden.“

 

Herr Diehm gibt zu Protokoll, dass er Sonntagsarbeit zur Profit Maximierung wie in jedem Jahr ablehnt.

 

Herr Keller und Herr Klopstein schließen sich dieser Meinung an.

 

Herr Moselage ist anderer Meinung und befürwortet die Verkaufsoffenen Sonntage.

 

Frau Luczak moniert, dass in Burtscheid eine Konstruktion geschaffen wurde, indem der Nikolausmarkt, der seit wenigen Jahren im Marienhospital stattfindet, in die bemaßte Fläche hinzugezogen wurde. Der Weihnachtsmarkt in Burtscheid rechtfertige keinen verkaufsoffenen Sonntag.

 

Herr Reinders bringt zum Ausdruck, dass er die Parallelplanung Ehrenwerttag/Nachhaltigkeitstag denkbar ungünstig findet. Er sieht die Geschäftsöffnung an dem Ehrenwertsonntag als Wertschätzung den Aachener Vereinen gegenüber und plädiert dafür, den Ehrenwerttag im nächsten Jahr hier wieder mit zu berücksichtigen und zur bisherigen Planung zurückzukehren.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt bestätigt, dass im nächsten Jahr ein besonderes Augenmerk auf den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Ehrenwerttags gelegt werden muss. In diesem Jahr lässt sich eine Umplanung nicht mehr realisieren.

 

Sodann lässt sie über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss des beiliegenden Entwurfs als Ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 3 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4334&TOLFDNR=98073&selfaction=print