27.05.2020 - 20 Straßenrechtliche Widmungserweiterung für den ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Lindemann fasst die Problematik des 129 m langen Wegstückes kurz zusammen: Es ist steil, eng, kurvig und daher unübersichtlich. Andererseits erscheint es ihm wichtig, diesen Weg für die Rad fahrenden Schüler frei zu geben, da diese ansonsten gezwungen sind, einen großen Umweg zum Erreichen ihrer Schule hinzunehmen. Er spricht sich deshalb für eine Kombination als Rad- und Gehweg aus mit der Beschilderung „Gehweg, Radfahrer frei“.

 

Herr Dr. Otten sieht es als sinnvoll an, dass die Schüler dieses nur 129 m lange Wegstück passieren können. Da der Weg aber kurvig ist, schlägt er zur Vermeidung von Unfällen vor, dass die Radfahrer absteigen und ihre Räder schieben sollen.

 

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Beschluss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den ca. 129 m langen Verbindungsweg zwischen der Erckensstraße und der Robert-Schumann-Straße, welcher bisher im Gemeingebrauch nur auf den Fußgängerverkehr beschränkt war, auf den Gemeingebrauch durch den Fußgänger-/Fahrradfahrverkehr zu erweitern.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte schlägt der Verwaltung vor, die Beschilderung sollte als „Gehweg / Radfahrer frei“ erfolgen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4336&TOLFDNR=99180&selfaction=print