19.08.2020 - 12 Bebauungsplan -Antoniusstraße/Mefferdatisstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Herr Dr. Otten bezieht sich auf den Vorlagen-Punkt  1.b) vierter Spiegelstrich  und merkt an, dass es wünschenswert sei, den „Trading-Down-Effekt“ der Prostitutionsnutzung auf die Umgebung abzuwenden. Diesbezüglich werde man gerne helfen, wo man könne.

 

Herr Klopstein gibt zu bedenken, die lausigen Arbeitsbedingungen und die fürchterlichen Kunden hätten negative Auswirkungen auf die Prostitution; die negativen Auswirkungen entstünden jedoch nicht durch die Prostitution.

 

Herr Moselage bezieht sich auf den Vorlagen-Punkt  1.b) erster Spiegelstrich. Er beantragt, den Beschlussvorschlag geringfügig zu modifizieren und anstelle der dort genannten Zielsetzung schlägt er die neue Zielsetzung „Verlagerung der Prostitution“ vor.

 

Dies lehnt Herr Deloie ab.

 

Frau Strehle bekundet, die vorliegende Beschlussvorlage stelle nicht in Frage, dass die Prostitution weiterhin in der Antoniusstraße stattfinde. Hier gehe es um die Regelung der Prostitution, um soziale Kontrolle, um die Schaffung eines besseren, angenehmeren Arbeitsplatzes. Sie solle nicht weggedrückt werden, vielmehr solle die beste und verträglichste Lösung herausgearbeitet werden.

 

Hierzu merkt Herr Moselage an, es könne aber sein, dass man mit der Prostitution in der Antoniusstraße Dinge nicht hinkriegt, die man sonst verwirklichen wolle. Dann müsse sie hier weg.

 

Herr Deloie entgegnet, es gebe hierzu ein eindeutiges Votum des Aachener Stadtrates. Sozialkontrolle sei das Stichwort. Er wünscht daher keine Änderung des Beschlussvorschlags.

 

Frau Conradt lässt über den Antrag von Herrn Moselage abstimmen. Dieser erhält eine Ja-Stimme und wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Sodann stellt Frau Conradt den ursprünglichen Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

  1. Sie empfiehlt dem Rat, die Aufstellung des Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße mit der neuen städtebaulichen Zielsetzung

a)      für das Gesamtgebiet Antoniusstraße / Mefferdatisstraße (gemäß Anlage 1)

-          städtebauliche Aufwertung und Entwicklung einer angemessenen städtebaulichen Struktur und architektonischen Gestaltung mit einem vielfältigen innenstadt- bzw. altstadttypischen Nutzungsangebot

b)      für den Teilbereich um die Antoniusstraße zusätzlich (gemäß Anlage 1)

-          Konzentration der Prostitution in einem räumlich noch festzulegenden Teilbereich der Antoniusstraße

-          Umnutzung von Teilbereichen für andere innenstadt- bzw. altstadttypische Nutzungen (ohne Prostitution)

-          Verbesserung der Sicherheit, der städtebaulichen und der sozialen Situation im Konzentrationsbereich

-          Verringerung der negativen Auswirkungen („Trading-Down-Effekt“) der Prostitutionsnutzung auf die Umgebung

-          angemessene bauliche Verdichtung und Verbesserung der Bausubstanz

zu beschließen.

  1. Sie empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass frühere Beschlüsse mit anderen städtebaulichen Zielsetzungen zukünftig keine Rechtswirkungen mehr entfalten.
  2. Sie empfiehlt dem Rat, die Verwaltung unter Berücksichtigung der Planungsziele mit der Erarbeitung eines Konzeptes für die zukünftige Lage und räumliche Abgrenzung zur Konzentration der Prostitution in der Antoniusstraße und mit der Einbringung des Konzeptes in das Bebauungsplanverfahren zu beauftragen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 1 Nein-Stimme

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4338&TOLFDNR=100346&selfaction=print