29.04.2020 - 5 Niederforstbacher Straße, Reduzierung der zuläs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 29.04.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Auf die Vorlage wird verwiesen.
Ratsfrau Lürken teilt mit, dass die CDU-BF bei der Antragstellung davon ausgegangen sei, dass eine Geschwindigkeit von 30 km/h in diesem Teil der Niederforstbacher Straße ausreiche. Der Straßenabschnitt vom Kreisverkehr Münsterstraße bis zur Hochstraße sei für Radfahrer nicht unproblematisch und müsse zusammenhängend betrachtet werden. Sie bedankt sich für die Vorlage bei der Verwaltung, die viele Aspekte abgewogen habe. Schon heute könne wegen der parkenden Fahrzeuge meist nicht schneller als 30 km/h gefahren werden. Für Kinder der Gesamtschule sowie der Marktschule sei dies ein Schulweg. Die Vorfahrtssituation solle in diesem Bereich konsequent im Sinne einer Rechts-vor-Links-Regelung angepasst werden. Auf diese Änderung solle mit entsprechender Beschilderung aufmerksam gemacht werden.
Für Herrn Hellmann von der SPD-BF stellt sich die Angelegenheit problematischer dar, da keine dringende Notwendigkeit für die Einführung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gegeben sei. Die zusätzlichen Bewohner des neu entstehenden Tuchmacherviertels müssten schließlich auch über die Niederforstbacher Straße oder die Rombachstraße zur Trierer Straße fahren. Sollte im Zusammenhang mit der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auch die Rechts-vor-Links-Regelung eingeführt werden, wären je Fahrtrichtung vier Kreuzungen bzw. Einmündungen betroffen, was den Verkehr zusätzlich hemme und den Buslinienverkehr beeinträchtige. Die für eine Geschwindigkeitsreduzierung ausschlaggebende Unfalllage sei in der Straße unauffällig. Da auch die ASEAG die vorgeschlagene Beschränkung ablehne, könne seine Fraktion dem Verwaltungsvorschlag nicht uneingeschränkt zustimmen. Mit der Einrichtung der Tempo-30-Zone sei sie zwar einverstanden, doch solle auf die Rechts-vor-Links-Regelung verzichtet werden.
Ratsherr Blum von der FDP ist der Meinung, dass die Niederforstbacher Straße eine höhere Geschwindigkeit als 30 km/h ohnehin nicht zulasse. Wegen der parkenden Fahrzeuge müsse bei Gegenverkehr immer wieder abgebremst werden. Irritiert sei er wegen der Vorfahrtsregelung. Diese Frage sei bereits bei der Tempo-30-Regelung für die Hochstraße erörtert worden. Es könne von der ASEAG nicht Pünktlichkeit im Linienverkehr erwartet werden, wenn die Busse bei jeder Rechts-vor-Links-Regelung anhalten müssten. Der Vorlage könne er aber entnehmen, dass im betroffenen Teilstück zwischen Wolferskaul und Münsterstraße je Fahrtrichtung zwei Fahrbahnrand-Haltestellen lägen und zukünftig nur jeweils eine vorfahrtsberechtigte Nebenstraße hinzukomme. Er werde deshalb dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.
Herr Depenbrock von der GRÜNEN-BF befürwortet die Einrichtung der Tempo-30-Zone. Er hält eine einfache und transparente Lösung für anstrebenswert.
Herr Auler von der CDU-BF stellt fest, dass mit entsprechender Beschlussfassung eine durchgehende Tempo-30-Zone vom Kreisverkehr Münsterstraße bis zur Trierer Straße mit einer einheitlichen Vorfahrtsregelung im Sinne einer Rechts-vor-Links geschaffen werde.
Ratsherr Palm sieht keinen Grund für eine Abweichung von der jetzigen Geschwindigkeitsregelung. Gerade wegen der parkenden PKW sei es schwierig zu beschleunigen. An der Kreuzung Niederforstbacher Straße/Wolferskaul sei die Aufstellung eines Stoppschildes sinnvoll. Bevor eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h beschlossen werde, solle zunächst der Bezug des Tuchmacherviertels abgewartet werden.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF entgegnet Ratsherrn Palm, dass alle mit Tempo 30 ausgewiesenen Straßen in Brand Nebenstraßen seien. Da es im Straßenraum sehr viele Verkehrsschilder gebe, könne man nicht immer sofort erkennen, in welchem Geschwindigkeitsbereich man sich gerade befinde. Sie plädiert für eine einheitliche Regelung.
Herr Sanders teilt aus Sicht der Verwaltung mit, dass auch die Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung der Tempo-30-Zone sowie die Rechts-vor-Links-Regelung vorschlage. Zum Charakter der Straße gehöre die Kontinuität der Vorfahrtsregelung. Die Rechts-vor-Links-Regelung wirke sich auf die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit aus und führe erfahrungsgemäß nicht zur Erhöhung der Unfallzahlen. Bei der heutigen Belastung der Niederforstbacher Straße bedürfe diese Straße einer Radverkehrsanlage, z. B. Schutzstreifen für den Radverkehr. Da diese aufgrund der heutigen Querschnitte nicht angelegt werden könnten, werde die Geschwindigkeitsreduzierung vorgeschlagen. Gemäß Straßenverkehrsordnung seien in Tempo-30-Zonen Radverkehrsanlagen nicht erforderlich. Die Erfahrung mit der Hochstraße zeige, dass allein die Beschilderung der Tempo-30-Zone ohne Markierungs- und Vorfahrtänderung kaum eine substantielle Änderung bringe.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einbeziehung der Niederforstbacher Straße ab dem Kreisverkehr Münsterstraße bis hinter dem Übergang in die Hochstraße in die benachbarten Tempo 30-Zonen bei gleichzeitiger für Tempo 30-Zonen vorgeschriebenen Rechts-vor-Links-Regelung.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Anlagen zur Vorlage
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