12.02.2020 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 12.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Folgende Fragen wurden durch Einwohnerinnen und Einwohner gestellt:
Frau W. aus Aachen-Haaren:
Frage an die Verwaltung:
Wie wird Rechtssicherheit hergestellt bei der Anwendung von §13a BauGB für die Entwicklung des
B-Plans, der die "Stadthäuser am Park" umfasst angesichts des Wortlautes aus dem o.g. Paragraphen?
Der Wortlaut am Ende von Absatz (1) heißt: "Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in §1 Abs. 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass ..."
Solche Anhaltspunkte bestehen mindestens für die Schutzgüter Klima, Boden, Ortsbild, Wasser, Pflanzen und Tiere.
Anmerkung: Rechtsprechung und Kommentare zur Anwendung von § 13a BauGB weisen darauf hin, dass der Paragraph häufig missbräuchlich angewendet wird und empfehlen eine reguläre umfassende Anwendung der Umweltprüfung.
Herr Prömpeler sagte die schriftliche Beantwortung der Frage durch die Fachverwaltung zu.
Herr T. aus Aachen-Haaren
Frage an die Verwaltung:
In Haaren hat es auch an der Alt-Haarener Straße eine Lärmbefragung gegeben.
Die Alt-Haarener Straße ist stark lärmbelastet. Was gedenkt der Stadtbezirk Haaren gegen den Lärm zu tun.
Herr Prömpeler sagte die schriftliche Beantwortung der Frage durch die Fachverwaltung zu.
Schriftliche Anfragen wurden nicht eingereicht.