12.02.2020 - 6 Errichtung von netzgebundenen Trinkwasserspende...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 12.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Bezirksvertreter Einzmann merkt an, dass seine Fraktion mit dem Ergebnis der Verwaltungsvorlage in keinster Weise zufrieden und einverstanden ist. Man verstehe nicht die Bedenken der STAWAG zur Betreiberverantwortung und der Antrag kann nicht als behandelt gelten.
Bezirksvertreter Starmanns bittet die GRÜNEN um Beantwortung der Frage ob bereits klar ist, woher die Deckung lfd, Kosten von 6.500,00 EUR jährlich je Wasserbrunnen kommen.
Bezirksbürgermeister Corsten führt aus, dass Trinkwasserwasser ein Lebensmittel ist, welches sehr hohen Hygiene- und Qualitätsvorschriften unterliegt. Gerade in der heutigen Zeit wird, wenn etwas schief läuft, schnell nach einem Schuldigen gesucht. Die Bedenken des STAWAG Vorstandes bezgl. der Betreiberverantwortung kann er gut nachvollziehen.
Ausweislich der Vorlage wird weiter an einem Konzept zur Aufstellung solcher Trinkbrunnen gearbeitet, damit die offenen Fragen geklärt werden können. Insoweit ist das Thema nicht abgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
105,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
133,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
178 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
255 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
135 kB
|