12.02.2020 - 6 Errichtung von netzgebundenen Trinkwasserspende...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bezirksvertreter Einzmann merkt an, dass seine Fraktion mit dem Ergebnis der Verwaltungsvorlage in keinster Weise zufrieden und einverstanden ist. Man verstehe nicht die Bedenken der STAWAG zur Betreiberverantwortung und der Antrag kann nicht als behandelt gelten.

 

Bezirksvertreter Starmanns bittet die GRÜNEN um Beantwortung der Frage ob bereits klar ist, woher die Deckung lfd, Kosten von 6.500,00 EUR jährlich je Wasserbrunnen kommen.

 

Bezirksbürgermeister Corsten führt aus, dass Trinkwasserwasser ein Lebensmittel ist, welches sehr hohen Hygiene- und Qualitätsvorschriften unterliegt. Gerade in der heutigen Zeit wird, wenn etwas schief läuft, schnell nach einem Schuldigen gesucht. Die Bedenken des STAWAG Vorstandes bezgl. der Betreiberverantwortung kann er gut nachvollziehen.

Ausweislich der Vorlage wird weiter an einem Konzept zur Aufstellung solcher Trinkbrunnen gearbeitet, damit die offenen Fragen geklärt werden können. Insoweit ist das Thema nicht abgeschlossen.

 

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Beschluss: ( 7 ja und 2 nein Stimmen)

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag „Errichtung eines Trinkwasserbrunnens im öffentlichen Raum“ der Fraktion Die Grüne in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 20.9.2018 gilt damit als behandelt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4351&TOLFDNR=97491&selfaction=print