11.03.2020 - 5 Einsatz einer mobilen Geschwindigkeitsanzeigeta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 11.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Die CDU-BF begrüßt die Anschaffung einer solchen Anlage, da im Stadtbezirk wenig mobile Geschwindigkeitsmessungen an den entsprechenden Gefahrenpunkten stattfinden, z. B. an der Straße Iternberg oder der Aachener Straße im Bereich Oberforstbach.
Auch die SPD-BF spricht sich positiv für die Beschaffung dieser Anlage aus und erinnert daran, dass in benachbarten belgischen Gemeinden vor jeder Kita und Schule derartige Anlagen stationär aufgestellt sind. Sie sieht die Prioritäten jedoch nicht nur auf den Tempo-30-Zonen, sondern auch auf andere Straßen mit Durchgangsverkehren. Im Hinblick auf die zurückliegenden Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner in der Bezirksvertretung und den darin von Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Verkehrsproblemen im Ort Sief, möchte sie zunächst in diesem Bereich den Einsatz der Anlage priorisieren. Hiermit würden man den Bewohnerinnen und Bewohnern von Sief auch ein positives Zeichen setzen, dass sich nun etwas tut.
Herr von Thenen erinnert nochmals an den seinerzeitigen Beschluss der Bezirksvertretung eine Geschwindigkeitsanzeigetafel aus bezirklichen Mitteln zu erwerben und durch den Aachener Stadtbetrieb entsprechend umsetzen zu lassen. Diese Anlage dient nicht nur zur Signalisierung der gefahrenen Geschwindigkeiten gegenüber dem Fahrzeugführern, sondern sie misst und speichert auch die gefahrenen Geschwindigkeiten und ist auslesbar. Entsprechend den Ausführungen der CDU-BF sollte die Anlage auch dort aufgestellt werden, wo Unfallschwerpunkte sind. Es macht für ihn daher Sinn, eine solche Anlage an den bereits bekannten Unfallschwerpunkten durchgängig aufzustellen und somit den tatsächlichen Verkehrsfluss als Ergebnis zu erhalten, um ggf. auf dieser Basis weitere Maßnahmen zur Reduzierung oder Überwachung der Geschwindigkeiten zu veranlassen. Es macht daher Sinn, diese Anlage zunächst dort aufzustellen wo bereits erkannte Unfallschwerpunkte sind. Dem Vorschlag der SPD-BF, die Anlage zunächst im ersten Einsatz in Sief aufzustellen, kann man durchaus zustimmen.
Frau Claßen gibt zu bedenken, dass die Verwaltung hinsichtlich der von den Bewohnerinnen und Bewohnern geschilderten Verkehrsprobleme in Sief bereits aktiv geworden ist und künftig die bereits vorhandene Geschwindigkeitsmessanlage, die sog. Blackbox, einsetzen wird. Es sollten daher zunächst keine Hoffnungen geweckt werden, indem die neue Anlage dort eingesetzt wird.
Hierzu äußert sich die SPD-BF, wenn die Verwaltung aber erst in einem halben Jahr oder noch später in Sief aktiv wird, weil die Blackbox ausgebucht ist, dann appelliert sie dafür, dass neue Gerät trotzdem vorgezogen einzusetzen, um bewusst zu zeigen, dass etwas getan wird.
Unter Hinweis auf Seite 35 der Verwaltungsvorlage schlägt Herr von Thenen hinsichtlich der Priorisierung vor, die Ziffer 1 so zu belassen und Ziffer 2 so zu ändern, dass Priorität bisher erkannte Unfallschwerpunkte, derzeitige Gefahrenstellen und sonstige Straßen haben. Sief sollte jedoch wegen der Aktualität zunächst vorgezogen werden.
Es schließt sich eine Diskussion hinsichtlich der Definierung von Unfallschwerpunkten und der Priorisierung der Messstellen an, an der sich Sprecher der SPD-BF, Herr von Thenen, Frau Nos und Frau Claßen beteiligen. Nachdem Herr von Thenen nochmals auf seinen Vorschlag zur Erweiterung des Beschlusses verweist, ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Beschaffung und zum Einsatz der Geschwindigkeitsanzeigetafel im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim zustimmend zur Kenntnis.
Sie beschließt einstimmig die Verwendung des Gerätes im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim nach der Prioritätenziffer 1 und unter Ziffer 2 haben Priorität die Unfallschwerpunkte und sonstige Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h - außerhalb der unter Ziffer 1 aufgeführten Bereiche - innerhalb der geschlossenen Ortslage.
In diesem Zusammenhang schlägt Herr von Thenen vor, die Geschwindigkeitsanzeigetafel wegen der Aktualität zunächst in Sief einzusetzen. Dies sollte man zum einen als Testphase betrachten und zum anderen dient die Anlage als sichtbares Element für den Bürger. Als Standort für die Anlage sind zunächst geeignete Stellen an der Wilbankstraße vorzusehen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung erklären sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.