02.09.2020 - 5 Denkmalbereich Kornelimünster;hier: Beschluss ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr von Thenen begrüßt ganz herzlich Frau Ellenbeck. Er erläutert, dass diese Thematik bereits mehrfach Thema der Bezirksvertretung war und man bis jetzt davon ausging, dass bereits abschließend über die Thematik abgestimmt wurde. Jedoch ist es nun so, dass es notwendige Änderungen gibt, die Frau Ellenbeck erläutern wird.

 

Frau Ellenbeck gibt an, dass keiner vermutet hätte, dass erneut über das Thema in der Bezirksvertretung und im Rat beraten und beschlossen werden muss. Im Januar dieses Jahres wurden die Unterlagen, der Bezirksregierung zur Genehmigung, eingereicht. Sie ging davon aus, dass es sich nur noch um eine reine Formsache handelt.

 

Jedoch teilte die Bezirksregierung im Juni auf Nachfrage mit, dass die Satzung in der vorliegenden Form nicht genehmigt wird und die Satzung erneut überarbeitet werden muss.

 

Es geht dabei um rein formale rechtliche Änderungen und nicht um inhaltliche Änderungen, somit ist auch eine erneute Offenlegung nicht notwendig.

 

Frau Ellenbeck erläutert die wesentlichen Änderungen in einer Präsentation, die als Anlage beigefügt ist.

 

Herr von Thenen bedankt sich für die Erläuterungen und fragt, ob es Fragen seitens der Bezirksvertretung gibt.

 

Herr Müller bedankt sich und hofft, dass nun die Änderungen zur Zufriedenheit aller beitragen.

 

Auch Herr Krott bedankt sich für den Vortrag. Er hat kein Verständnis dafür, dass es aufgrund eines Personalwechsels bei der Bezirksregierung zu derartigen rein formellen Änderungen gekommen ist.

Hauptthema seiner Ansicht nach, war es durch die Satzung den historischen Ortskern zu erhalten und dennoch noch Entwicklungsmöglichkeiten zu haben. Hierzu sind zufriedenstellende Ergebnisse erzielt worden. Daran ändert sich durch die Änderungen nichts und somit kann auch an dieser Stelle der empfehlende Beschluss gefasst werden.

 

Frau Keller findet es ärgerlich, dass es zu solch unnützer Zusatzarbeit kommen musste. In der Präsentation wird das Denkmalschutzgesetz in der Satzung zitiert. Bedeutet dies, dass sollte das Denkmalschutzgesetz geändert werden, auch die Satzung geändert werden muss?

 

Frau Ellenbeck entgegnet hierzu, dass dies nicht der Fall ist, da Grundlage für diese Satzung das derzeit gültige Denkmalschutzgesetz ist.

 

Frau Bastian bedankt sich auch für die Ausführungen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, die Satzung zur Erhaltung des Denkmalbereiches Kornelimünster gemäß § 5 und § 6 DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig keine keine

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen