29.01.2020 - 5 Gemmenicher Weg, Entwässerungsanpassung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 29.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die Frage von Herrn Knörzer, ob für die zu fällenden Bäume Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, wird über das Protokoll beantwortet.
(Anmerkung zum Protokoll:
Für die Maßnahme wurde vom Fachbereich Umwelt - Untere Naturschutzbehörde – eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes der Stadt Aachen erteilt, die auch die Genehmigung zum Fällen von 3 Bäumen beinhaltet. Ausgleichsmaßnahmen oder Ersatzpflanzungen wurden nicht gefordert. Die Genehmigung wurde auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 75 Landesnaturschutzgesetz und in Verbindung mit Ziffer 3.6 des Landschaftsplans der Stadt Aachen erteilt. Da die Maßnahme im Außenbereich durchgeführt wird, kommt die städt. Baumschutzsatzung nicht zur Anwendung.)
Herr von Conta fragt nach, warum die Gesamtkosten der Maßnahme durch die Stadt Aachen zu tragen seien und die Anlieger hieran nicht beteiligt würden.
Hierzu legt Herr Wery dar, dass grundsätzlich der Eigentümer für diese Maßnahme verantwortlich sei und sich die bezeichnete Fläche im Eigentum der Stadt Aachen befinde.
Auf Nachfrage von Frau Schmitt-Promny hinsichtlich der Verschlammung im Bereich der Eisenbahnüberführung weist Herr Wery darauf hin, dass dies durch den Einbau von weiteren Schlammfängen verhindert werden soll.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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576,8 kB
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