13.05.2020 - 6 Sachstandsbericht Lärmsanierung A4 im Bereich A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn von Katte, Herrn Erdorf und Herrn Egenter vom Landesbetrieb Straßen NRW.

 

Herr von Katte berichtet anhand einer Präsentation über die Ausgangssituation, das Ergebnis der Messung der Lärmwerte und den Sachstand der Lärmsanierung A 4 im Bereich Aachen-Richterich.

Herr Erdorf stellt den weiteren vorgesehenen Bauablauf der Komplettsanierung des Autobahnkreuzes Aachen bis nach Vetschau vor.

Die Präsentation ist in allris als Anlage beigefügt.

 

Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) fragt, worin der Unterschied zwischen offenporigem und lärmminderndem Asphalt besteht. Herr Erdorf erklärt, dass der offenporige Asphalt, aus dem eine deutliche Lärmminderung resultiert, ursprünglich für Entwässerungsprobleme auf Straßen konzipiert wurde und damit hohe bautechnische Aufwendungen mit sich bringt. Der lärmmindernde Asphalt hat eine dichtere Beschaffenheit und sorgt für eine Lärmminderung um etwa 2 Dezibel.

Des Weiteren möchte Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) wissen, warum dem Ergebnis der Lärmmessungen der Vergleich des Wertes im Jahres 2015 mit dem prognostizierten Wert des Jahres 2030 zugrunde liegt. Herr Egenter führt aus, dass nach den Berechnungsvorschriften die im Planungszeitraum aktuell zur Verfügung stehenden Werte aus der letzten bundesweiten Zählung 2015 zu Grunde gelegt und unter Berücksichtigung der verkehrlichen Entwicklung mit dem Prognosejahr 2030 verglichen werden müssen. Er räumt ein, dass diese berechneten Werte von der Wahrnehmung abweichen können. Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) gibt zu bedenken, dass aus seiner Sicht der Ist-Wert entscheidend ist und man unter der Berücksichtigung von mehr Verkehr das Ziel haben sollte immer besser zu werden. Das Ziel nur keine schlechteren Werte als im Jahre 2015 zu erzielen sei nicht zufriedenstellend. Herr Egenter verweist auf die Vorlagegrenzen, wonach es der Genehmigung des Bundesverkehrsministeriums in Bonn bedarf. In den Vorbesprechungen mit dem Ministerium suche man nach Möglichkeiten „das Beste rauszuholen“.

Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) zeigt sich frustriert über die Antworten von Straßen NRW, dass nur der Zustand aus dem Jahre 2015 erhalten bleibt, aber keine Verbesserung angestrebt wird. Er fragt, was die Aussage von Straßen NRW hinsichtlich der Fertigstellung der Asphaltarbeiten im Bereich Richterich „nicht vor Ende 2022“ konkret zeitlich bedeutet. Herr Egenter gibt an, dass es sich derzeit um eine realistische Zeitplanung handle. Die haushaltsrechtliche Genehmigung sei vorhanden, aber es müssten baurechtliche Aspekte, wie beispielsweise der Artenschutz und verkehrsmäßige Abhängigkeiten beachtet werden.

Für Herrn Bezirksvertreter Brantin (CDU) ist nicht nachvollziehbar, warum der offenporige Asphalt, der grundsätzlich lärmmindernder ist, vorliegend nicht zulässig ist. Herr Egenter führt aus, dass dieser aufwendige Belag eine niedrigere Langlebigkeit hat und somit häufiger saniert werden muss, was mit höheren Kosten verbunden ist. Daher sieht die Vorgabe des Bundes nur eine Planung mit offenporigem Asphalt bei einem Neubau vor, wenn durch andere technische Maßnahmen der Lärmschutz nicht eingehalten werden kann. Zudem gestaltet sich dieser Belag in Brückenbereichen, von denen auch viele im vorliegenden Fall vorhanden sind, aufgrund des Wasserablaufs schwierig. Eine Mischung aus lärmminderndem und offenporigem Belag auf der Fahrbahn wird wegen der Lärmerzeugung beim Wechsel nicht umgesetzt.

Herr Bezirksvertreter Kuhrt-Lassay (Bündnis 90/ Die Grünen) weist hinsichtlich der Schadstoffemission darauf hin, dass die ermittelten Werte 2015 schon gesundheitsgefährdend waren und nach dem Empfinden mehr Verkehr entstanden ist. Er fordert offenporigen Asphalt für die Situation in Richterich, da dieser technisch machbar, aber nur kein Wille zur Finanzierung da wäre. Er fragt nach, warum im Bereich der Autobahn 44 bei Quinx offenporiger Asphalt verarbeitet worden ist.

 

Diese Frage hinsichtlich des Lärmschutzes mit einem offenporigen Asphalt im Zuge der Autobahn 44 bei Quinx wird durch Herrn Egenter von Straßen NRW nachträglich wie folgt beantwortet und der Niederschrift an dieser Stelle beigefügt:

Die Situation auf der A44 bei Eilendorf, war etwas anders als auf der A4 zwischen Grenzübergang Vetschau und Autobahnkreuz Aachen.

Bautechnisch war in Eilendorf durchgängig offenporiger Asphalt möglich, da keine Bauwerke überbaut werden mussten. Bestehende Bauwerke sind derzeit ein Ausschlusskriterium für den Einbau von offenporigem Asphalt, da das seitlich in der Asphaltdeckschicht abfließende Niederschlagswasser vor der Brückenkappe nicht gefasst und abgeführt werden kann.  

 

Die Einbaustrecke war mit gut 1km relativ kurz. Die ermittelten Beurteilungspegel und auch die Überschreitungen der Grenzwerte an den Immissionsorten waren hoch.

Die schalltechnische Untersuchung aus 2007 wurde mit den „alten Grenzwerten“ 70/60 dB(A) Tag/Nacht  für Wohngebiete gerechnet. Es ergaben sich bei der Analyse nachts Überschreitungen um bis zu 9dB(A). Auch vereinzelte Überschreitungen der Tageswerte wurden ermittelt, um bis zu 5 dB(A). Das heißt, man war da bei relativ hohen Überschreitungen und durch die sowieso schon hohen Grenzwerte, zum Teil im als gesundheitsgefährdend anerkannten Bereich.

 

Es gab eine Variantenberechnung zu Lärmschutzmaßnahmen mit einem -2dB(A) Belag plus Ergänzung der LSW auf den Überführungsbauwerken. Das Ergebnis war nicht zufriedenstellend im Sinne von Aufwand und Nutzen. Die zweite untersuchte Variante war ein offenporiger Asphalt. Hier war ein besseres Ergebnis zu verzeichnen. Nach Gegenüberstellung der beiden Varianten in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, hat das Bundesverkehrsministerium  dem Einbau eines offenporigen Asphaltes zugestimmt.“

 

 

Des Weiteren stellt Herr Egenter klar, dass nach Abstimmung des Entwurfes mit dem Bundesverkehrsministerium der Handlungsspielraum hinsichtlich des offenporigen Asphalts ausgereizt ist.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne fasst zusammen, dass die Bezirksvertretung Aachen-Richterich weiterhin an Lärmschutz mit offenporigem Asphalt festhält. Diesbezüglich wird folgender Beschluss gefasst:

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hält an ihrer Forderung nach optimalem Lärmschutz für die A4 durch Aufbringung von sogenanntem Flüsterasphalt – offenporigem Belag – fest. Hilfsweise wird die Straßenbaubehörde aufgefordert beim Brückenneubau über die Roermonder Straße offenporigen Belag vorzusehen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen