11.12.2019 - 2 Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt merkt der sachkundige Bürger Szagunn an, dass nach seiner Kenntnis üblicherweise bei Vorlagen zum Wirtschaftsplan ein Vorblatt beigefügt sei, auf dem die wichtigsten Daten übersichtlich zusammengefasst seien. Dies fehle bei der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2020 des Stadtbetriebes.

Des Weiteren möchte er wissen, wie der Fehlbetrag des Stadtbetriebes ausgeglichen werde.

Der Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes, Herr Thalau, bemerkt hierzu, dass ihm ein solches Vorblatt nicht bekannt sei. Er werde sich jedoch danach erkundigen.

Zum Ausgleich des Fehlbetrages merkt der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, an, dass Rücklagen aus Gebühreneinnahmen angesammelt wurden und diese entsprechend in den Folgejahren zum Ausgleich des Fehlbetrages genutzt werden um somit eine Gebührenerhöhung zu vermeiden. Erst wenn diese Rücklagen aufgebraucht seien, werden die Gebühren angepasst. 

Der sachkundige Bürger Schmitz-Reiber bemängelt, dass der Ansatz für die Personalkosten mit mit einer Steigerung von 2 % zu niedrig angesetzt sei. Zum einen wolle der Stadtbetrieb 25 neue Stellen schaffen, zum anderen müsse mit einer Tarifsteigerung der Gehälter gerechnet werden.

 Der Betriebsleiter Herr Thalau antwortet hierzu direkt, dass es sich bei den Stellen des Aachener Stadtbetriebs nicht ausschließlich um Vollzeitstellen handele. Somit sei die Anzahl der beim Stadtbetrieb beschäftigten Mitarbeiter nicht identisch mit den Vollzeitsstellen. Der Planansatz gehe von den zu erwartenden Erhöhungen aus, und beziehe sich auf das zu erwartende Ist. Abweichungen seien im tolerierbaren Bereich.

Der Beigeordnete Dr. Kremer weist ergänzend darauf hin, dass Neueinstellungen oftmals im Laufe eines Jahres vollzogen würden und somit die Personalkosten nicht für volle 12 Monate sondern anteilig im Wirtschaftsplan angesetzt seien. Auch sei das Bruttoeinkommen der älteren Beschäftigten aufgrund entsprechender Erfahrungsstufen höher als das der Jüngeren, somit seien deren Personalkosten bei gleicher Eingruppierung meist geringer.

Es handele sich um eine Prognose, die tatsächliche Höhe der Personalkosten hänge von vielen Faktoren ab.

Ratsfrau Lürken bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorlage und betont ebenfalls, dass nicht alle neuen Stellen zum 01.01.2020 besetzt werden können. Sie wünscht dem Aachener Stadtbetrieb eine gute Hand, um entsprechende gut geeignete Mitarbeiter zu finden.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, dankt der Verwaltung ebenfalls für die gute Vorlage und weist ergänzend auf ein Schreiben der Kämmerin und Rechtsdezernentin Frau Grehling hin, die die Umsetzung des Winterdienstes auf dem Vennbahnradweg hinsichtlich des Haftungsvorbehaltes als kritisch ansehe und die Formulierung „ angelehnt an Stufe 1“ um den Zusatz „soweit als möglich“ ergänzt sehen möchte.

Ratsfrau Lürken führt hierzu aus, dass natürlich der Wunsch bestehe, den Vennbahnradweg angelehnt an Kategorie 1 zu räumen, es ihr aber durchaus bewusst sei, dass dies nicht durchgängig möglich sei. Aus diesem Grunde sei auch die Formulierung „angelehnt an Stufe 1“ gewählt worden.

Des Weiteren sei der Vennbahnradweg sehr groß und es sei klar, dass dieser z.B. im Bereich vor Roetgen nicht so geräumt werden könne bzw. müsse, wie z.B. im Bereich des Ortsteiles Brand.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, merkt zum Schreiben der Kämmerin und Rechtsdezernentin ergänzend an, dass im Falle einer Verunfallung auf dem Vennbahnradweg, der im Zusammenhang mit einer Nicht-Räumung stehe, die Stadt bei der vormaligen Formulierung möglicherweise haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden könne. Insofern sei die Formulierung „angelehnt an Stufe 1“ mit den Zusatz „soweit möglich“ zu versehen.

 

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Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen mit einer Gegenstimme, den Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage