24.06.2020 - 4 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Günther erläutert anhand der als Anlage beigefügten ausführlichen und detaillierten Präsentation die o.a. Punkte.

 

Herr Günther merkt gemeinsam mit Herrn Wiezorek an, dass der FNP keine Anhaltspunkte zur Windenergie enthält. Jedoch gibt es zu diesem Thema ein politisches Votum. Das Thema „Windenergie“ wird in einen sachlichen Teilflächennutzungsplan überführt. Ein separates Verfahren soll parallel durchgeführt werden.

 

Herr von Thenen merkt vor Eintritt in die Diskussion an, dass die Bezirksvertretung sich das erste Mal in 2014 mit dem Flächennutzungsplan befasst hat. An diesen 6 Jahren lässt sich erkennen, wie viel Arbeit in dem Plan steckt, z.B. wurde die Denkmalbereichssatzung in den FNP eingearbeitet. Diese  wurde der Bezirksregierung zurückgewiesen und muss neu beraten werden. Insofern ist die Einarbeitung redaktionell mit einem kleinen  Fußvermerk zu versehen, da die Denkmalbereichssatzung noch nicht rechtskräftig ist.

 

Herr Krott bedankt sich bei der Verwaltung für die Erstellung dieses sehr umfassenden Werkes und die  Berichterstattung. Diese würde auf jeden Fall zur Planungssicherheit in den verschiedenen Bezirken beitragen. Die Abwägungen zwischen den verschiedenen Themenbereichen (Gewerbe, Wohnen, Umwelt, Energie, Landschaft, Denkmalschutz, etc.) mussten sachlich und in Ruhe erfolgen. Dies hat natürlich mehr Zeit für die Planungen in Anspruch genommen.


Er merkt an, dass der Bezirk Kornelimünster/Walheim sich Entwicklungsmöglichkeiten weiter offen lassen möchte, jedoch dabei den dörflichen Charakter und die Landschaft möglichst so belassen und erhalten möchte. Dies ist bis jetzt auch in dem vorgeschlagenen Plan sehr gut berücksichtigt worden.

 

Zudem sind in dem Plan auch die Nachbarkommunen (z.B. Würselen, Roetgen, Herzogenrath) betrachtet worden. Diese haben in den letzten Jahren beachtlich an Einwohner gewonnen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Aachen nicht nur öffentlich geförderten Wohnraum schaffen muss, sondern auch dafür zu sorgen hat, dass wieder Familien mit Kindern die Möglichkeit haben, ein Haus etc. zu bauen. Dazu sind wir hier in unserem Bezirk besonders gefragt.

 

Zu dem Aspekt Windenergie hat er die Verwaltung so verstanden, dass der Teilflächennutzungsplan nicht nur hier für den Bezirk, sondern für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt wird. Wichtig ist hierbei, dass der Bezirk weiterhin seiner Linie treu bleibt und somit über Konzentrationsflächen nachgedacht werden muss. Von einigen Landwirten hier im Bezirk ist bekannt,  dass diese gerne eine Windenergieanlage auf ihrem Grundstück aufstellen möchte. Wir wollen hier jedoch keine sog. Verspargelung der Landschaft. Deshalb müssen Flächen konzentriert ausgewählt werden.

 

Es ist positiv zu bewerten, dass im Planungsausschuss  fast 99 % von den Empfehlungen, die die Bezirksvertretung ausgesprochen hat, aufgegriffen wurden. Seine Fraktion spricht sich für den Beschlussvorschlag aus.

 

Herr Müller bedankt sich als Fraktionssprecher bei den beteiligten Stellen für ihre engagierte Arbeit.

Zwei Aspekte möchte er jedoch noch zur Energie und den Windanlagen einbringen.


Hierzu muss man im Blick behalten, was Belgien und die Nachbargemeinden hierzu vorhaben (Raeren, Roetgen, etc.), denn dies hat sicherlich auch Auswirkungen auf den hiesigen Bezirk. Man kann

nur hoffen, dass die Stadt in eventuellen Verfahren auch beteiligt wird.

 

Er sieht den Flächennutzungsplan als solides Gerüst um vor allem Jugendförderung und Vereinsförderung zu betreiben. Das heißt, dass in verschiedenen Bereichen (z.B. Sportplatz Hahn) nachgesteuert und verbessert werden kann.

 

Auch Herr Müller gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen wird.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage und der Wiederholung der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und allen Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim empfiehlt dem Planungsausschuss darüber hinaus, die Steuerung der Windenergie mit Wirkungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB fortzuführen und insoweit an dem Aufstellungsbeschluss vom 04.04.2019 und den Inhalten des Beschlusses vom 19.12.2019 ausdrücklich festzuhalten. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung damit zu beauftragen, die auf Grundlage eines gesamträumlichen Planungskonzeptes darzustellenden Konzentrationszonen und die Bereiche, in denen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB öffentliche Belange der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen sollen, in einem sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie darzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

einstimmig  ohne

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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