08.12.2020 - 6 Haushaltsrechtliche Auswirkungen der Corona-Pan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Hierzu wird mündlich berichtet.
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 08.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frau Grehling teilt mit, dass die bekannte Berichterstattung aufgrund der Vielzahl an neuen Ausschussmitgliedern überarbeitet worden sei, um Allen einen detaillierten Überblick der haushaltsrechtlichen Folgen der Corona-Pandemie vermitteln zu können.
Sie berichtet, dass die Corona-Pandemie selbstverständlich mit finanziellen und wirtschaftlichen Folgen auch für die Stadt Aachen einhergehen würde. Bereits zu einem frühen Zeitpunkt des Jahres sei festgestellt worden, dass ein signifikanter Anteil des Haushaltsplans nicht mehr mit der Realität in Einklang gebracht werden könne. Deutliche Rückgänge mussten beispielsweise bei Steuererträgen oder Benutzungsgebühren festgestellt werden. Parallel bestand das Erfordernis der Beschaffung von Materialien zur Sicherstellung des Infektionsschutzes.
Bezüglich der derzeitigen Prognose bis zum Jahresende führt Frau Grehling beispielhaft drei Positionen auf, um zu verdeutlichen, welche Dimensionen die Auswirkungen der Pandemie auf den Haushalt hätten:
- Bei der Gewerbesteuer werde mit einem Ertragsvolumen zum 31.12.2020 in Höhe von rund 170 Mio. Euro gerechnet, somit rund 31,4 Mio. Euro weniger als in der Haushaltsplanung zu Grunde gelegt. Frau Grehling weist darauf hin, dass der derzeitige Stand der Gewerbesteuer zum 08.12.2020 bei rund 180 Mio. Euro liegen würde. Zum Jahresende müsse jedoch analog zu den Vorjahren noch mit Abgängen gerechnet werden.
- Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sei in der Parallelität zur wirtschaftlichen Entwicklung mit einem Rückgang zu rechnen, der bei rund 10,7 Mio. Euro gegenüber dem Ansatz in der Haushaltsplanung liege.
- Die dargestellte Verlustübernahme für Beteiligungen in Höhe von 5 Mio. Euro ergebe sich beispielhaft aus Ertragsverlusten, die bereits den Medien hätten entnommen werden können.
Aufgrund dieser Belastungen der Corona-Pandemie für die Kommunen hätten das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund verschiedene Hilfsprogramme aufgelegt. Hauptsächlich handele es sich hierbei um das sog. „NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG)“, welches den Kommunen u.a. ermögliche, die entstandenen Belastungen im Haushalt zu isolieren und gesondert zu bilanzieren. Frau Grehling weist ferner auf die zahlreichen Förderprogramme, die insbesondere in der Finanzausschusssitzung am 18.08.2020 detailliert vorgestellt worden seien, und - zum Zwecke der Liquiditätssicherung - auf die vorgezogenen GFG-Zahlungen hin.
Die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit auf die Aufstellung einer Nachtragssatzung verzichten zu können, sei für die Stadt Aachen unerheblich, da sie bereits vorsorglich die Anhebung der Höchstgrenze der Kassenkredite auf 700 Mio. Euro entsprechend verankert habe.Über die landesgesetzlichen Regelungen hinaus, sei die im April bekannt gemachte Haushaltsbewirtschaftsverfügung ein wichtiger Baustein zur Abfederung der Schäden bei der Stadt Aachen. Ziel dieser Verfügung sei insbesondere die Feststellung und Sicherung entstehener Minderaufwendungen durch die Pandemie, zum Beispiel nicht verausgabte Mittel aufgrund der Absage des Karlspreises oder weiterer Veranstaltungen, so dass diese Mittel nicht ohne Weiteres für andere, freiwillige Aufwendungen verausgabt werden können. Ein entsprechendes, begleitendes Controlling sei dafür unverzichtbar.
Um dem NKF-CIG gerecht werden zu können, sei primär die konkrete Ermittlung aller corona-bedingten Mindererträge und Mehraufwendungen vorzunehmen. Die dabei ermittelte Summe könne in der Folge als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung eingestellt werden. Es sei jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um eine rein bilanzielle Hilfe handele. Hinsichtlich der „Tilgung“ der Summe bestünde eine Wahlmöglichkeit: Abschreibung der Summe beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 über längstens 50 Jahre oder eine - mindestens anteilige - Verbuchung mit der allgemeinen Rücklage im Jahr 2024. Letzteres sei im Sinne der Entlastung künftiger Generationen bei der Stadt Aachen - aufgrund der im Vergleich zu vielen anderen Kommunen relativ hohen Eigenkapitalausstattung - sicherlich überlegenswert.
Frau Grehling informiert im Folgenden über die Aufstellung der auszugleichenden Belastungen. Neben den bereits vorstellten Ertragsverlusten bei den Steuern seien hier insbesondere weitere Verluste im Stadtkonzern in Höhe von rund 15,2 Mio. Euro zu nennen. Hier würden beispielsweise Verluste der Eigenbetriebe, die Regelungen zu den elternbeitragsfreien Monaten, Umsatzeinbußen städtischer Beteiligungen oder Mehraufwendungen für Schutzmaterialien einfließen. Hinsichtlich der Eigenbetriebe verweist Frau Grehling auf konkrete Aufschlüsselungen, die den jeweiligen Quartalsberichten sowie den Entwürfen der Wirtschaftspläne entnommen werden können. Gesonderte Betrachtung komme dem ÖPNV zu. Hier lasse sich aufgrund von verringerten Fahrkartenverkaufserlösen ein Minus von rund 9,6 Mio. Euro konstatieren. Insgesamt belaufe sich der corona-bedingte Schaden nach derzeitiger Einschätzung auf rund 68,6 Mio. Euro.
Hinsichtlich des Ausgleichs dieses Schadens auf Basis der landesgesetzlichen Regelungen müsse nun folgendermaßen unterschieden werden. Ein liquide wirksamer Ausgleich erfolge im Bereich der Ertragsverluste der Gewerbesteuer und im ÖPNV. Alles Weitere sei nach dem NKF-CIG zu aktivieren und langfristig aufwandswirksam abzuschreiben.
Um den geplanten finanziellen Ausgleich im Bereich der Gewerbesteuer genauer zu erläutern, weist Frau Grehling zunächst auf die unterschiedliche Entwicklung der Gewerbesteuer im Jahr 2020 im Vergleich zu den beiden Vorjahren hin. Gemeinsam hätten die Jahre die Entwicklung zum Jahresende, bei dem es regelmäßig zu einer Reduzierung des Soll-Stands komme. Darüber hinaus jedoch unterscheide sich das Jahr 2020 hinsichtlich des Verlaufs sehr deutlich von den Vorjahren. Zum Zeitpunkt des 1. Lockdowns sei ein massiver Einbruch der Gewerbesteuer zu verzeichnen gewesen, ausgedrückt mit einer Soll-Stellung in Höhe von gerade einmal rund 145 Mio. Euro im Mai. Im Laufe des Jahres habe sich eine gewisse Erholung feststellen lassen, so dass - wie bereits erwähnt - zum Jahresende ein Ertrag in Höhe von rund 170 Mio. Euro prognostiziert werde. Dieser Betrag liege noch über den Erwartungen, die sich aus den jeweiligen Steuerschätzungen des Bundes ergeben hätten. Bezogen auf die Stadt Aachen liege die Prognose beispielsweise bei der aktuellen Schätzung aus dem November bei rund 160 Mio. Euro.
Ein zusätzliches Argument für den dargestellten Forecast sei die Anzahl der vorliegenden Stundungsanträge (mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 7,9 Mio. Euro in 2020) sowie der Anträge auf Absetzung der Vorauszahlungen auf 0 Euro (mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 43,7 Mio. Euro in 2020).
Das Gewerbesteuerausgleichsgesetz sehe für die Gemeinden in NRW eine Gesamtsumme von 2,72 Mrd. Euro zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen vor, hälftig finanziert durch Bund und Land. Um den Betrag zu ermitteln, den die einzelnen Kommunen auf Basis des Gesetzes erhalten würden, werde zunächst das Ist-Steueraufkommen im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 mit dem indexierten Durchschnittaufkommen der drei vorherigen Referenzzeiträume (1. bis 3. Quartal 2017 bis 2019, jeweils ergänzt um 4. Quartal des Vorjahres) verglichen. Der dadurch für die Stadt Aachen ermittelte Differenzbetrag entspräche folglich dem Anteil der Unterschreitung an der Gesamtsumme der Unterschreitungen aller betroffenen Gemeinden in NRW. Wichtig im Zusammenhang mit dem Gesetz sei die Vorgabe, dass die Mittel den Kommunen noch im Jahr 2020 zufließen sollen. Allerdings werde die Modellrechnung gegenwärtig noch erwartet, so dass noch keine konkrete Aussage über die tatsächliche Höhe, die der Stadt Aachen zustehe, getroffen werden könne.
Beim ÖPNV hingegen lägen bereits konkrete Bewilligungsbescheide in Höhe von 3,9 Mio. Euro bzw. 5,7 Mio. Euro an die Stadt Aachen bzw. an die ASEAG vor.
Neben den vorgestellten landes- und bundesgesetzlichen Regelungen seien weitere Hilfestellungen vorgenommen werden. Am nachhaltigsten wirke hier die erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU), da diese sowohl für das Jahr 2020 als auch für die Folgejahre Gültigkeit habe. Hinsichtlich der Haushaltsplanung ginge dies mit einer spürbaren, dauerhaften Entlastung im Zuge einer niedrigeren differenzierten Regionsumlage einher. Für das Haushaltsjahr 2020 bedeute die Erhöhung der KdU eine nicht erwartete, effektive Entlastung in Höhe von 12 Mio. Euro. Frau Grehling kündigt an, dass die Verwaltung vorschlage diesen Betrag in eine Sonderrücklage zu buchen, um die Mittel in voller Höhe für zukünftige Investitionsmaßnahmen heranziehen zu können. Nähere Informationen dazu würden im Rahmen der Haushaltsentwurfseinbringung in der Folgewoche gegeben.
Der Vollständigkeit halber weist Frau Grehling darüber hinaus auf die - auf das Jahr 2020 begrenzte - Erhöhung der sog. „Soforthilfe“ hin, die den rückläufigen originären Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer kompensieren könne.
Im Ergebnis würden die vorgestellten Hilfsmaßnahmen dazu führen, dass die zunächst befürchteten massiven Auswirkungen der Pandemie auf den städtischen Haushalt so nicht bestätigt werden können. Vielmehr könne sogar ein Ergebnis prognostiziert werden, welches dem geringen Planüberschuss entspräche, ggf. sogar leicht besser wäre. Dies sei gleichzeitig Grundlage für die Haushaltsplanung 2021 und die entsprechenden Beratungen in den Gremien.
Vorweggreifend auf die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2021 ff. sei zu erwähnen, dass die gesetzliche Möglichkeit der Isolierung der corona-bedingten Schäden zunächst für das Jahr 2021 gesichert sei, nicht jedoch für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Hierzu gebe es derzeit noch keine verlässliche Aussage des Gesetzgebers. Dabei sei die Notwendigkeit für die Isolierung auch für die Jahre 2022 bis 2024 für die Einbringung eines genehmigungsfähigen Haushalts unabdingbar.
Frau Schlierkamp (sachk. Bürgerin) dankt für die Berichterstattung. Vor dem Hintergrund der aufgeführten Mindererträge bei Veranstaltungen fragt sie, ob eine Einschätzung zur Höhe gegeben werden könne.
Frau Grehling führt aus, dass dies noch nicht präzise quantifiziert werden könne. Beim Stadttheater weist sie beispielhaft auf die Kurzarbeiterregelung hin, die den Ertragsausfall in Folge der Absage von Aufführungen zumindest teilkompensieren könne. Die vorgestellten Zahlen würden sich auf die Werte bei Kulturbetrieb, Stadttheater oder Eurogress beziehen, die auch den Wirtschaftsplänen zu entnehmen seien.
Hinsichtlich der Stundungen bei der Gewerbesteuer fragt Frau Schlierkamp (sachk. Bürgerin) an, wie hoch die Gefahr zu beziffern sei, dass gestundete Beträge nicht mehr zu nachträglichen Einzahlungen führen würden und ob alle Stundungen zinsfrei erteilt worden seien.
Frau Grehling erläutert, dass der Finanzausschuss entschieden habe, alle Stundungen bis 31.12.2020 zinsfrei zu gewähren. Die Verlängerung dieser Regelung sei Gegenstand eines Tagesordnungspunkts im nichtöffentlichen Teil im weiteren Verlauf der Sitzung. Eine Aussage zum Stundungsrisiko könne nicht präzise erfolgen.
Herr Casper (sachk. Bürger) würde gerne wissen, ob die Stadt Aachen bzw. ihre Eigenbetriebe von der „November-Hilfe“ des Bundes profitieren könne. Als Beispiel führt er den Eurogress und die dortigen Veranstaltungsausfälle an.
Frau Grehling führt aus, dass zunächst ein Eigenbetrieb im Zusammenhang mit der November-Hilfe von einem Wirtschaftsprüfer die Aussage bekommen habe, dass der Eigenbetrieb nicht befugt sei, einen Antrag zu stellen. Über die Steuerabteilung der Stadt sei dies jedoch mit dem Ministerium ausgeräumt worden. Im Ergebnis lasse sich feststellen, dass die Eigenbetriebe antragsberechtigt seien. Der Eurogress habe davon Gebrauch gemacht und ihres Wissens bereits einen entsprechenden Bescheid erhalten.
Ratsherr Pilgram dankt für den abermals ausführlichen und informativen Vortrag. Er bittet um eine Erläuterung, warum die Erhöhung der KdU-Beteiligung des Bundes im Zuge der differenzierten Regionsumlage zum Tragen komme. Hinsichtlich der Leistungen, die die Städteregion im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erbringe, beispielsweise dem Impf-Zentrum, fragt er darüber hinaus an, ob die entsprechende Mitfinanzierung der Stadt Aachen zeitnah erfolge oder ob dies mit Verzug geschehen würde.
Frau Grehling erläutert, dass sowohl die Stadt Aachen als auch die Städteregion bereits bei notwendigen Finanzierungen in Vorleistung gegangen seien. Sie verweist auf den gemeinsamen Krisenstab unter der Leitung des städtischen Fachbereichsleiters Feuerwehr, Herrn Wolff, sowie auf Dringlichkeitsentscheidungen, die der Rat im Laufe des Jahres beschlossen habe. Diese haben die anteilige Finanzierung stets deutlich zum Ausdruck gebracht. Beim Impfzentrum werde die Städteregion in Vorleistung treten und die Kostenerstattung über das Land abrechnen. Ein möglicher Teil, der über die Zuweisung des Landes hinausgehe, werde abermals hälftig durch Stadt und Städteregion getragen.
Herr Kind ergänzt, dass ein steter Austausch vorgenommen werde. Leistungen, bei denen die Städteregion zunächst die Kosten übernommen habe, seien anschließend zur Hälfte der Stadt in Rechnung gestellt worden und umgekehrt.
Bezüglich der KdU-Erhöhung gibt Frau Grehling die Information, dass die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben an die Städteregion übertragen worden seien, folglich also auch die Erstattung des Bundes zunächst im dortigen Haushalt zu verorten seien. Wenn die Erstattung nun steige, habe dies selbstverständlich eine geringere Zahllast im Zuge der Regionsumlage für die Stadt Aachen zur Folge.
Ratsherr Baal dankt für den Bericht, welcher eine kompakte Zusammenfassung der Corona-Auswirkungen auf die Haushaltslage darstelle. Zwar ließe sich das Résumé zunächst positiv interpretieren, für die weitere Haushaltslage und -planung und die Finanzierbarkeit der städtischen Leistungen sei jedoch von zentraler Bedeutung, wie sich insbesondere die Gewerbesteuer künftig entwickeln werde. Eine dauerhafte Erstattung von Land und Bund sei hier nicht zu erwarten. Andere Faktoren seien somit eher zweitrangiger Natur. Für den Moment ließe sich folglich feststellen, dass die Haushaltslage im Jahr 2020 positiver sei als erwartet, die Haushaltseinbringung und die dort vorgestellten Zahlen sowie die weitere Entwicklung jedoch abzuwarten blieben.
Auch Ratsherr Fischer dankt für den Bericht. Er mache sich Gedanken über die Finanzierung des ÖPNV. Es bestünde noch Unsicherheit über die Ausweitung des vorgestellten Rettungsschirms über das Jahr 2020 hinaus, die Signale des Bundes diesbezüglich seien eher verhalten. Daher bittet er Frau Grehling um ihre juristische Einschätzung, ob das erläuterte NKF-Isolierungsgesetz auch bei Zweckverbänden, zum Beispiel dem AVV, angewendet werden könne.
Frau Grehling führt aus, dass für sie als Kämmerin der Stadt Aachen entscheidend sei, was bei den städtischen Beteiligungen passiere. Sei dort ein Minus zu verzeichnen, welches sich zweifelsfrei als Folge der Corona-Pandemie erklären ließe, könne hinsichtlich des vorzunehmenden Verlustausgleichs für die Stadt Aachen eine Isolierung im Sinne des Gesetzes erfolgen. Eine darüber hinaus gehende Grundlage habe das Gesetz nicht.
Ratsherr Pilgram bittet hinsichtlich der Gewerbesteuer um eine Einschätzung, ob beispielsweise auf Basis von Stundungsanträgen eine Aussage darüber getroffen werden könne, welche Wirtschaftszweige besonders betroffen seien.
Frau Grehling erläutert, dass keine spezifischen Auswertungen hinsichtlich der jeweiligen Branchen vorgenommen würden. Ein Blick auf die vorliegenden Anträge erlaube jedoch die Aussage, dass bestimmte Zweige stärker betroffen seien. Die Ergebnisse seien dabei durchaus mit der gängigen Erwartungshaltung in Einklang zu bringen.
Der Ausschussvorsitzende Herr Linden möchte abschließend zum Thema und mit Blick auf die anstehenden Haushaltsplanberatungen das Angebot aussprechen, auch mit Beteiligung der Fachverwaltung, hier unterstützende Leistungen anzubieten. Die Fachverwaltung biete konkret für den 12.01.2020, 17 Uhr, einen Workshop zum Thema Haushaltsrecht an. Des Weiteren biete sich der Termin für die Finanzausschusssitzung am 19.01.2020 an, um Schwerpunktthemen der Haushaltsplanung gemeinsam zu besprechen. Selbstverständlich seien auch Rückfragen abseits der beiden genannten Termine jederzeit möglich. Für dieses Angebot der Fachverwaltung möchte er seinen Dank aussprechen.
Herr Kind bittet um Einschätzung, ob von Seiten der Ausschussmitglieder der Workshop als Präsenzveranstaltung oder als Videokonferenz gewünscht werde. Eine Rückmeldung könne auch mit Blick auf das weitere Infektionsgeschehen an die Kämmerei erfolgen.
Anmerkung der Verwaltung:
Im Nachgang zur Ausschusssitzung wurde den Ausschussmitgliedern die Präsentation „Haushaltsrechtliche Vorgaben und Auswirkungen: Corona-Krise“ übersandt. Des Weiteren wurde die Präsentation in ALLRIS der Sitzung als Anlage beigefügt.