08.12.2020 - 11 20. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch führt aus, dass die Problematik darin bestehe, dass bestimmte landwirtschaftliche Güter des Stadtgebietes noch nicht an die Kanalisation angeschlossen seien. Diese Gebiete konnten in der Vergangenheit über sog. Kleinkläreinrichtungen versorgt werden. Aufgrund des steigenden Kostendrucks seien jedoch viele private Anbieter der Einrichtungen dazu übergegangen, diese zu schließen und nur noch geschlossene Gruben abzupumpen, was zur Folge habe, dass die Eigentümer Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab zahlen müssten. Diese sinkende Zahl der Kleinkläreinrichtungen habe zur Folge, dass die Kosten für noch verbliebene Nutzer dieser Einrichtungen steigen würden. Aus diesem Grund zeichne sich gegenwärtig ein Rechtsstreit mit einem betroffenen Landwirt ab. Zur Konsequenz hätte dies, dass derzeit geprüft werde, die beiden Satzungen in einer gemeinsamen Satzung zu vereinen und folglich einen einheitlichen Gebührenmaßstab einzuführen. Die Umsetzung erfolge unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsgerichts, der die vereinheitlichte Gebührensatzung prüfe.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass des 20. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2021 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage