08.12.2020 - 9 Benehmensherstellung für die differenzierte Reg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 08.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Dezernat II
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Grehling legt dar, dass die Vorlage nicht in vollem Umfang spiegelbildlich zu denen der Altkreiskommunen sei. Es bestehe die gesetzliche Vorgabe, dass die Regionsumlage wie eine Kreisumlage in eine Benehmensherstellung hineingehen müsse. Dadurch würde den regionsangehörigen Kommunen formal die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen zum haushalterischen Verhalten der Städteregion abzugeben, Änderungswünsche zu äußern etc.
Das System der differenzierten Regionsumlage mündet in einer Spitzabrechnung bezogen auf die Aufwendungen, die nachweislich den übertragenden Aufgaben entsprächen. Somit seien auch nur diese im Sinne der Benehmensherstellung für die Stadt Aachen von Bedeutung. Bei der vorliegenden Benehmensherstellung für die differenzierte Regionsumlage 2021 beschränke sich dies im Wesentlichen auf den Zuschussbedarf bei den Soziallasten sowie den Umlagesatz der Landschaftsumlage. Frau Grehling weist darauf hin, dass sich bis zur Verabschiedung des endgültigen Haushalts noch Änderungen ergeben können, insbesondere als Folge der Haushaltsberatungen der Städteregion oder der abschließenden Klärung von Abrechnungsparametern und -schlüsseln.
Der Ausschussvorsitzende Herr Linden dankt für die Erläuterungen. Er betont, dass es sich bei dem Verfahren um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele, welches dennoch dankenswerter Weise in die relevanten Gremien zur Kenntnisnahme eingebracht werde. Bereits in der vergangenen Wahlperiode sei der Finanzausschuss stets in die Entwicklung der differenzierten Regionsumlage eingebunden worden.
Ratsherr Deumens kündigt für die Fraktion Die Linke an, der Kenntnisnahme zuzustimmen, möchte dies jedoch mit zwei kritischen Anmerkungen verbinden. Bezüglich der Erwartungshaltung der Stadt Aachen an die Begrenzung bzw. Überprüfung der freiwilligen Aufgaben der Städteregion weist er auf die Wichtigkeit dieser Leistungen, insbesondere im sozialen Bereich und gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise, hin. Viele Menschen in schwierigen sozialen Situationen seien auf diese freiwilligen Leistungen angewiesen, so dass dies auch von Seiten der Stadt Aachen unterstützt werden solle. Als Beispiele nennt er das Café Zuflucht und die Sucht-Problematik am Kaiserplatz.
Als zweiten Punkt verweist er auf die erhöhte Landschaftsumlage und dem damit einhergehenden Umlagebedarf. Es bestehe für ihn und seine Fraktion nicht der Eindruck, dass Arbeit und Leistungen des Landschaftsverbands Rheinland zunehmen würden, der Mittelbedarf steige jedoch weiter.
Frau Grehling erläutert, dass die erhöhte Landschaftsumlage zu erwarten gewesen sei, da der LVR vergangenes Jahr einen Doppelhaushalt verabschiedet habe, der die entsprechenden Steigerungssätze bereits aufgewiesen habe. Bei den freiwilligen Leistungen sei eine Diskussion sicher nachvollziehbar, wenn Kommunen - insbesondere die Stärkungspakt-Kommunen - bei ihren eigenen Haushalten auf die Reduzierung von Aufwendungen achten würden, gleichzeitig jedoch Mehraufwendungen bei der Regionsumlage auch in Folge der dortigen Zunahme freiwilliger Leistungen in Kauf nehmen müssten. Bei der Stadt Aachen treffe dies jedoch nur in den Bereichen zu, bei denen es auch zu einer Aufgabenübertragung gekommen sei.
Ratsherr Pilgram möchte, trotz ebenfalls durchaus kritischer Betrachtung des Landschaftsverbands, der Einschätzung von Ratsherrn Deumens widersprechen, dass die Leistungen des LVR nicht erkennbar seien und bezieht sich dabei auf Bereiche wie Kultur, Schulen etc., bei denen viele Leistungen erbracht würden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16 MB
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