10.12.2020 - 13 Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Philipp fragt nach, inwieweit beim Akademischen Seglerverein ASV e.V. und bei der Fliegergruppe an der RWTH Aachen e.V. vorausgesetzt wird, dass die Mitglieder Studenten der RWTH Aachen sind.
Frau Prömpler führt aus, dass nur Vereine bezuschusst werden, die Mitglied in einem dem Landessportbund NRW e.V. angegliederten Fachverband und dem Stadtsportbund Aachen e.V. sind. Dadurch ist dann auch gewährleistet, dass sie für jedermann als Mitglied zugängig sind.
Herr Orthen weist darauf hin, wie wichtig diese Förderungen für die gemeinnützigen Sportvereine sind und erklärt, dass seine Fraktion dem Beschlussentwurf zustimmen wird.
Beschluss:
Ohne Gegenstimme und mit einer Stimmenthaltung erkennt der Sportausschuss mehrheitlich den sportfachlichen Bedarf an und beschließt folgende Sportgeräte zu bezuschussen:
- Akademischer Seglerverein ASV e.V. - Einhandjolle „RS Aero“ 2.125,00 €
- SV Neptun 1910 Aachen e.V. - Edelstahlrutsche 975,00 €
- Fliegergruppe an der RWTH - Übernahme Kaufanteil
Aachen e.V. Doppelsitzersegelflugzeug 2.500,00 €