24.06.2021 - 7 Umgang der gewoge AG mit säumigen Mieter*innenT...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 24.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Deumens bedauert, dass trotz intensiver Bemühungen der Verwaltung kein Vertreter der gewoge AG für Rückfragen und Erläuterungen an der Sitzung teilnimmt.
Für die antragstellende CDU-Fraktion spricht zunächst Herr Tillmanns. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die Anfertigung der Vorlage. In der Sache widerspricht er der Schilderung der gewoge über den Ablauf des Verfahrens betreffend säumige Mieter*innen, wie sie am Anfang der Erläuterung zur Verwaltungsvorlage abgedruckt ist. Nach Auffassung von Herrn Tillmanns wäre das von der gewoge beschriebene Verfahren im Umgang mit säumigen Mietern gut, wenn es in der täglichen Übung auch tatsächlich so praktiziert werden würde. Dies sei aber nicht der Fall. Im Gegenteil habe er als Rechtsanwalt im Rahmen der Ausübung verschiedener gesetzlicher Betreuungsverhältnisse diametral entgegengesetzte Erfahrungen gemacht. Insbesondere mangele es in den ihm bekannten Einzelfällen immer wieder an der von der gewoge in ihrer schriftlichen Stellungnahme beschriebenen „individuellen Befassung“ mit dem jeweiligen Einzelfall und der Hinzuziehung des gewoge-eigenen „sozialen Managements“.
Für kritikwürdig hält Herr Tillmanns weiter, dass in Fällen eines Zahlungsverzugs den Mieter*innen seitens der gewoge regelmäßig gerade keine Ratenzahlung angeboten würde, sondern direkt Räumungsklagen eingereicht würden. Herr Tillmanns kritisiert im Folgenden weiter, dass die Wohnungssicherungshilfe des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration von der gewoge entweder gar nicht oder nicht frühzeitig in das Verfahren einbezogen würde. Unverständnis äußert Herr Tillmanns schließlich darüber, dass es die gewoge in vielen der ihm bekannten Fälle versäumt habe, eine Räumung der Wohnungen von Transferleistungsbezieher*innen dadurch zu verhindern, dass mit dem Jobcenter rechtzeitig über eine Kostenübernahme gesprochen worden sei.
Zusammenfassend sei das Verhalten der gewoge in vielen der von ihm betreuten Fällen auf der menschlichen Ebene schlecht gewesen und entspreche insbesondere vielfach nicht dem selbst-gesetzten Anspruch der gewoge auf „Gemeinnützigkeit“.
Im Sinne eines konstruktiven Dialogs mit der gewoge hält Herr Tillmanns an einer persönlichen Teilnahme einer/eines gewoge-Vertreter*in/Vertreters an der nächsten Ausschusssitzung fest.
Herr Bürgermeister Brantin schließt sich den Ausführungen von Herrn Tillmanns an. Er unterstreicht, dass der Umgang der gewoge mit Mieter*innen, die in Zahlungsverzug geraten seien, nach den Erfahrungen, die er persönlich gemacht habe, lediglich nach juristischen Maßstäben in Ordnung gewesen sei. Er spricht sich deshalb dafür aus, dass die gewoge ihren Umgang mit Mieter*innen in Zahlungsverzug in der Weise umstellen soll, dass sie der gesellschaftlichen Verantwortung, die die gewoge als gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für die Stadtgesellschaft hat, wieder mehr gerecht wird.
Herr Frankenberger nimmt aus fachlicher Sicht zu der Frage Stellung, ob die gewoge aus Gründen des Datenschutzes daran gehindert ist, die Wohnungssicherungshilfe der Stadt Aachen freiwillig und vorab zu kontaktieren.
Auf Nachfrage von Frau Braun berichtet Herr Frankenberger, dass die gewoge zuletzt in 2027 Fällen Mieter*innen aufgrund eines Zahlungsverzugs angemahnt habe und es im Jahr 2020 in 31 Fällen zu einer Räumung von Wohnungen gekommen sei.
Frau van der Meulen wirft Fragen zum Umgang mit Menschen mit Legasthenie oder Menschen mit psychischen Erkrankungen im Mahnverfahren, sowie zum Aufgabenbereich der bei der gewoge beschäftigten Sozialarbeiter*innen auf.
Am Ende der Debatte herrscht Einigkeit darüber, dass ein/-e Vertreter*in der gewoge in der nächsten Sitzung persönlich zum Thema berichten soll. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird entsprechend ergänzt.
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, in die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie einen Vertreter der gewoge zur Berichterstattung zum Thema „Umgang mit säumigen Mieter*innen“ einzuladen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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