24.06.2021 - 8 Teilhabe an digitalen Angeboten ermöglichen – T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 24.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Frankenberger erklärt, dass der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration zu dieser Ausschusssitzung zügig eine Verwaltungsvorlage für die Förderung digitaler Angebote erarbeitet habe und der Fachbereich Recht und Versicherung im Anschluss daran sofort damit begonnen habe, eine Förderrichtlinie zu erstellen, welche die Förderkriterien „eins zu eins“ in eine rechtssichere Förderrichtlinie überführt. Ziel der Verwaltung sei es, dem Rat rechtzeitig vor seiner Sitzung am 01.09.2021 eine beschlussfähige Richtlinie zur Förderung digitaler Angebote vorzulegen, damit die Hilfen im Sinne der antragstellenden CDU-Fraktion nun auch zeitnah fließen könnten. Eine Beteiligung von Begegnungszentren als Schulungsorte befindet sich nach Auskunft von Herrn Frankenberger derzeit noch in der Schlussabstimmung. Auf eine Anfrage der Stadt Aachen haben verschiedene Begegnungszentren bereits signalisiert, dass sie sich die Teilnahme am Schulungsangebot gut vorstellen können.
Herr Bürgermeister Brantin wirft am Beispiel von Schwierigkeiten älterer Menschen bei der Online-Buchung eines Corona-Impftermins die Frage auf, mit welchen Angeboten Menschen der älteren
Generation nach einer einmal bereits erfolgten Schulung im Rahmen des Förderprogramms bei konkreten Schwierigkeiten bei der Nutzung der Endgeräte weitergeholfen werden könne.
Herr Schäfer begrüßt die Einbindung der Begegnungsstätten in das Schulungsangebot und bittet die Verwaltung zu klären, inwieweit im Rahmen des Schulungsprogramms auch Angebote von „freien Trägern“ eingebunden werden können.
Herr Dolan begrüßt die Idee, die Begegnungszentren im Rahmen der Schulung miteinzubeziehen, weil es sich um quartiersnahe Angebote handele, die älteren Menschen zudem gegebenenfalls noch weitere soziale Kontakte vermitteln könnten. Er unterstützt auch die Idee, zunächst die Schulung vorzunehmen, bevor die Endgeräte übergeben werden. Es sei positiv zu bewerten, sich als Nutzer*in zunächst mit der Technik auseinanderzusetzen. In keinem Fall sieht Herr Dolan in der Schulung ein Hindernis für Berechtigte, die konkrete Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Zur Frage der Schulungsangebote erklärt Herr Frankenberger, dass Schulungen grundsätzlich sowohl in Begegnungszentren als auch in den Begegnungsstätten der Träger der freien Wohlfahrtspflege denkbar seien. Maßstab sollten nach Auffassung der Verwaltung möglichst kurze Wege für die zu Schulenden sein. Soweit den teilnehmenden Begegnungszentren/-stätten bereits Dozenten für das Kursangebot zur Verfügung ständen, könnten die Schulungen auch von diesen vorgenommen werden. Wo es an einer solchen Zusammenarbeit mit Dozent*innen fehle, könne die Volkshochschule Aachen auf Wunsch Dozent*innen vermitteln.
Frau Strack regt an, gegebenenfalls 2021 nicht abgerufene Fördermittel auch an Menschen mit Behinderung zu vergeben und den Kreis der Berechtigten für 2022 auf die Gruppe der Menschen mit Behinderung auszuweiten.
Herr Neuefeind weist darauf hin, dass Menschen mit einer Sehbehinderung speziell auf sie zugeschnittene Schulungsangebote brauchen würden und bittet, dies bei der Umsetzung des Schulungsprogramms mit einzuplanen.
Frau Keßler-Wiertz spricht die Gruppe der Menschen an, die in der Corona-Pandemie keine Integrations- und Sprachkurse besuchen konnten und auch nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, sich ein digitales Endgerät anzuschaffen, um an Kursen im Distanzunterricht teilnehmen zu können. Sie bittet die Verwaltung darüber nachzudenken, ob dieser Personenkreis in die Förderung einbezogen werden kann, zumal dieser Personenkreis auch vom Jobcenter keine finanzielle Hilfe erhalten könne.
Herr Frankenberger berichtet, dass das Förderangebot der Verwaltung, wie es in der Vorlage beschrieben werde, für die Gruppe der SGB XII-Bezieher*innen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) gilt. Das sind in Aachen zurzeit ca. 3500 Menschen. Dementsprechend könnten mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln in Höhe von 200.000 Euro und bei einem voraussichtlichen Fördervolumen von 400 Euro pro Einzelfall im Jahr 2021 ca. 500 Personen von der Förderung profitieren. Im Sinne der Antragstellerin habe sich die Verwaltung in einem ersten Schritt auf den zum Bezug von SGB XII-Leistungen berechtigten Personenkreis konzentriert. Für die Folgejahre sei aber aus Sicht der Verwaltung, bei Bereitstellung entsprechender Hausmittel, grundsätzlich jederzeit eine Ausweitung der Förderung auf weitere Gruppen vorstellbar.
Auf Nachfrage von Frau van der Meulen, auf welche Weise die Förderberechtigten von der Fördermöglichkeit Kenntnis erlangen würden, informiert Herr Frankenberger, dass der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration alle SGB XII-Bezieher*innen persönlich anschreiben werde, um Sie über die Fördermöglichkeit und -voraussetzungen zu informieren.
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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