30.11.2021 - 19 Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), Maßnahm...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Dr. Nositschka erläutert einen Änderungsantrag seiner Fraktion, bei dem es darum ginge, die Förderung von Stadt und Land zu kombinieren. Darüber habe er bereits mit Frau Dr. Vankann gesprochen.

Ratsfrau Brinner begrüßt den Änderungsvorschlag und kündigt eine Zustimmung der Grünen an.

Sie freue sich über die zweite Weiterentwicklung, da sie hoffe, dass nunmehr die bereitgestellten Mittel auch besser und verstärkt abgerufen würden.

Wichtig sei aus ihrer Sicht, dass man die Speicher mitdenke, was hier gut gelungen sei.

Ratsherr Kiemes dankt ebenfalls für den Änderungsantrag. Er gibt jedoch zu bedenken, dass aus seiner Sicht die Förderung von Solar-Nachbarschaftsfesten nicht zielführend sei.

Man solle das Geld lieber für die Förderung von Anlagen ausgeben.

Herr Meiners erläutert, dass man hier bewusst neue Wege gehen wolle, weil man gemerkt habe, dass man das Thema an manchen Stellen nicht ausreichend kommuniziert bekäme  und auf Unterstützung angewiesen sei. Gemeinsam mit Vereinen sei dann die Idee geboren, die sicherlich ein Experiment darstelle. Man wolle Ende 2022 das ganze evaluieren und dann ggfs. nachsteuern.

Ratsherr Kiemes bleibt bei seinen Zweifeln, dass man mit diesen Aktionen die richtigen Adressaten erreiche.

Dem widerspricht Ratsfrau Brinner, die es ausdrücklich begrüßt, dass hier unkonventionelle Wege gegangen werden.

Herr Meiners regt an, bei der Änderung des Beschlusses zur Speicherförderung nicht auf feste Beträge zu setzen, sondern flexibel zu bleiben und eine kummulierte Gesamtsumme der Förderung festzuschreiben, die dann an die ggfs.wechselnden Fördersätze anderer Förderstellen (Land NRW, Bund) durch die Stadt ausgeglichen wird.

Dem stimmt Herr Dr. Nositschka gerne zu und ändert seinen Vorschlag auf eine summierte Förderung von 200€ pro Kilowattstunde.

 

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Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt & Klimaschutz stimmt den Ausführungen der Verwaltung und

a)      den inhaltlichen Änderungen der Richtlinie sowie

b)      der Anhebung der Fördersätze zum 01.01.2022 zu. Die Fördersätze für Speicher werden

unter Berücksichtigung der Förderung von Progress NRW auf 200€ pro kwH in Summe festgelegt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig