16.11.2021 - 3 Finanzieller Zwischenbericht 3. Quartal 2021 (0...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Wulf verweist auf die Erläuterungen zum finanziellen Zwischenbericht, die an die Betriebsaus-schussmitglieder im Vorfeld der Sitzung verschickt worden sind. Das dritte Quartal 2021 schließt mit einem voraussichtlichen Verlust von -1.764.000 EUR. Die Erträge belaufen sich auf insgesamt 2.258.000 EUR. Die Gesamtaufwendungen betragen 4.022.000 EUR.

 

Frau Wulf führt aus, dass die wirtschaftliche Entwicklung weiterhin vom Pandemie-Geschehen geprägt ist. Allerdings fügt sie an, sei seit Inkrafttreten der Corona-Schutzverordnung vom 20.08.2021 eine er-höhte Dynamik im Veranstaltungsgeschäft zu beobachten gewesen, mit der so nicht zu rechnen war. Im September und Oktober haben jeweils drei große Kongresse stattgefunden. Die Entwicklung der Erträge ist dennoch niedriger als geplant. Die Differenz beträgt -1.143.886 EUR. Bei der Betrachtung zu berücksichtigen ist allerdings die Ausschüttung des Beteiligungsertrages der gewoge AG. Im Gegensatz zu den Erträgen weichen die Aufwendungen positiv zum Ansatz ab (2.670.000 EUR). Hier wirkt sich aus, dass die Kurzarbeit erst zum 31.08.2021 beendet wurde.

 

Leider stellt sich die Situation am Tivoli anders da. Im Gegensatz zum Eurogress Aachen und zum Bendplatz müssen die Räumlichkeiten am Tivoli bei der ASB GmbH angemietet werden. D.h., trotz dem Corona bedingten Ausfall von Veranstaltungen, fallen durch die Miete bedingte hohe Fixkosten an, die nicht gesteuert werden können. Hier ist für das komplette Jahr 2021 mit keinem guten Ergebnis zu rechnen.

 

Im Oktober, also im vierten Quartal 2021, konnten zwar drei umsatzstarke Kongresse durchgeführt wer-den, dennoch kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorausgesagt werden, ob sich die Ansätze für die Er-träge, Aufwendungen sowie das Ergebnis, wie geplant, verwirklichen lassen. Die Inzidenzen steigen wieder sprunghaft an, deshalb fällt eine Beurteilung des weiteren Pandemie-Geschehens schwer. Mit einem Defizit in Höhe von 2.699.000 EUR ist deshalb zu rechnen. Erste Wünsche, Veranstaltungen zu verlegen, werden insbesondere durch die Veranstalter von Konzerten und Gastspielen geäußert, die besonders von einer 2-G Regelung betroffen wären. Ob diese zum Tragen kommt, ist im Augenblick noch nicht klar. Tickets können in diesem Fall, zu Lasten des Veranstalters, zurückgegeben werden.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt den finanziellen Zwischenbericht für die Zeit vom 01.01.2021 bis 30.09.2021 gem. §20 EigVO NW zur Kenntnis.

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage

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