31.08.2021 - 4 Haushalt - Chancen und Risiken, Ausblick auf di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Hierzu wird mündlich berichtet.
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 31.08.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Anmerkung der Verwaltung:
Die Diskussion im Gremium im Anschluss an die Präsentationen zu den verbundenen Tagesordnungspunkten 4 und 5 werden aus systemischen Gründen beim TOP 4 dargestellt, beziehen sich inhaltlich in Teilen jedoch auch auf den Sachstandsbericht zu den finanziellen Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe für die Stadt Aachen (TOP 5).
Frau Grehling berichtet, dass verabredet gewesen sei, den Finanzausschuss bereits im Vorfeld der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs über den aktuellen Sachstand zu informieren, um zu verdeutlichen, wie die Ausgangsposition für die Stadt Aachen sei.
Zunächst stellt sie den Stand der Ergebnisplanung auf Basis der Anmeldungen durch die Fachbereiche (ohne Eigenbetriebe) dar. Bei Jahresfehlbeträgen von bis zu 55 Mio. Euro pro Jahr und einer deutlichen Überschreitung der 5%-Grenze in allen Jahren sei man bei diesem Szenario bereits sehr weit entfernt von einer Genehmigungsfähigkeit.
Dieses Szenario beinhalte bereits Entlastungen, beispielsweise das E.V.A.-Finanzierungskonzept entsprechend den Beschlüssen in den Gremien oder Steigerungen bei der Gewerbesteuer gegenüber dem Ansatz 2021. Beachtlich sei der erwartete, optimistisch zu bewertende, Ertrag in Höhe von 220 Mio. Euro im Jahr 2025.
Als sich verschlechternd auswirkende Bestandteile der Anmeldungen können beispielhaft aufgeführt werden:
- Geringere Erlöse aus Grundstücksverkäufen
- Verzicht des Wiederaufholens der ÖPNV-Preissenkung aus 2021
- Höherer Abschreibungsaufwand aufgrund Investitionstätigkeit
- Übernahme der Stelleneinrichtungsanträge.
Bei den Schlüsselzuweisungen erwarte man auf Basis der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2022 einen Ertrag, der um rund 14,5 Mio. Euro geringer ausfalle als im Jahr 2021. Immerhin sei jedoch bereits in der Mittelfristplanung des Vorjahres ein deutlicher Rückgang unterstellt worden, so dass gegenüber dem Haushaltsplan 2021 für das Jahr 2022 nur eine Ertragsreduzierung in Höhe von rund 4,4 Mio. Euro zu verzeichnen sei.
Beim Jobticket hätte eine Ertragsminderung aufgrund der geringeren Abnehmerzahl gegenüber der Prognose vorgenommen werden müssen.
Bezüglich der Benehmensherstellung der Städteregion verweist Frau Grehling auf den im Laufe der Sitzung folgenden eigenen Tagesordnungspunkt und weitere Ausführungen im Rahmen dieser Berichterstattung. Insbesondere die Berechnungen der LVR-Umlage würden sich hier mit bis zu 23 Mio. Euro Mehraufwand pro Jahr gegenüber der bisherigen Planung sehr stark auswirken und die vorgestellten Zahlen maßgeblich beeinflussen.
Auch die künftige Unterbringung der Verwaltung müsse vorsorglich in die Planung einkalkuliert werden. Der prognostizierte Mehraufwand könne mit rund 1 Mio. Euro pro Jahr beziffert werden.
Unvermeidliche Belastungen ab dem Haushaltsjahr 2025 entstünden durch die erforderliche Abschreibung der Corona-Isolierungen der Vorjahre entsprechend den Bestimmungen des NKF-CIG.
Weitere große Aufwandssteigerungen seien zum Beispiel ferner in den Bereichen Straßenbau und Hilfen zur Erziehung zu konstatieren.
Bei der Übersicht noch nicht eingerechnet seien die zusätzlichen Bedarfe der Eigenbetriebe, welche sich auf 6,7 bis 9,4 Mio. Euro pro Jahr belaufen würden, wobei hier insbesondere das Gebäudemanagement zur Buche schlage, während der Stadtbetrieb keine Mehranmeldungen im Vergleich zum Vorjahr eingereicht habe. Würde man die Anmeldung der Eigenbetriebe in die Gesamtplanung einbeziehen, würden sich die Jahresfehlbeträge entsprechend verschärfen (bis zu 63 Mio. Euro Fehlbedarf), der Verzehr der allgemeinen Rücklage würde sich in drei Jahren auf deutlich über 9% belaufen.
Auf Basis der vorgestellten Zahlen und der derzeit auf Dezernatsebene laufenden Haushaltsberatungen müsse man sich natürlich die Frage stellen, welche Möglichkeiten der Gegensteuerung bestünden. Im Fokus stehe dabei die städteregionale Umlage, aber auch andere notwendige Anpassungen zur Erreichung eines genehmigungsfähigen Haushalts. Hierzu könne die Prüfung der Notwendigkeit der Erhöhung der Abschreibungen gezählt werden, aber auch eine Deckelung der Anmeldungen der Eigenbetriebe sowie eine weitere Bedarfsanpassung im Personalkostenverbund aufgrund des aktuellen Forecasts (prognostizierter Minderaufwand von rund 4 Mio. Euro bereits unter Einbezug der bisherigen Bedarfsanpassung) sowie der festgestellten Jahresergebnisse.
Eine nachhaltige Korrektur oder Kompensation aus den verringerten Erlösen aus Grundstücksverkäufen sei zwingend vorzunehmen. Der für das Jahr 2021 beschlossene Verzicht auf Preiserhöhungen im ÖPNV müsse wieder aufgeholt werden. Darüber hinaus ermögliche die Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 eine zusätzliche Ertragsquelle, die Grundsteuer C, mit einem Ertragsziel von jährlich rund 2 Mio. Euro.
Selbst unter Berücksichtigung der genannten Verbesserungen gegenüber dem vorgestellten Szenario könne derzeit das Ziel der Genehmigungsfähigkeit des Haushalts jedoch nicht erreicht werden. Unter diesen Prämissen sei man erstmalig auf die Einplanung des globalen Minderaufwands in Höhe von 6 Mio. Euro pro Jahr angewiesen. Alternative hierzu wäre eine Ertragssteigerung über die Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer B.
Näher zu betrachten sei ferner die Regionsumlage. In Eigenberechnungen sei die Benehmensherstellung der Städteregion bezüglich der Umlagegrundlagen und Orientierungsdaten überprüft und korrigiert worden, was letztlich eine Reduzierung der jährlichen Aufwandssteigerungen um rund 7 Mio. Euro für die Mittelfristplanung zur Folge hätte. Unter Berücksichtigung dessen, sowie der zuvor vorgestellten Änderungen einschließlich des globalen Minderaufwands, könne ein genehmigungsfähiger Haushalt erreicht werden, auch wenn die 5%-Grenze in einem Jahr weiter überschritten würde und die Differenz in den anderen Jahren denkbar knapp sei.
Am Donnerstag, den 26.08.2021, habe der Landschaftsverband seine Benehmensherstellung durchgeführt. Die sich daraus ergebenden Zahlen unter Berücksichtigung der aktuellen Orientierungsdaten würden zusätzliche Entlastungen des städtischen Haushalts zur Folge haben, so dass auch die Anwendung des globalen Minderaufwands auf 5 Mio. Euro pro Jahr gekürzt werden könne.
Die beste Planungsgrundlage für die Stadt Aachen sei die Planung des LVR, welche dieser selbst als Prognose für den Umlagebedarf berechnet habe (abweichend von den Orientierungsdaten). Hier würden sich weitere Verbesserungen gegenüber der Planung der Städteregion ergeben. Eine Übernahme dieser Werte vorausgesetzt, könne die Aufwandssteigerung bei der Regionsumlage gegenüber der Vorjahresplanung auf jährlich 3 Mio. Euro gedeckelt werden, so dass auch in diesem Szenario die Anwendung des globalen Minderaufwands reduziert werden könne und der Haushalt dennoch genehmigungsfähig sei.
Frau Grehling weist in Bezug auf die Ergebnisplanung abschließend darauf hin, dass ein erhöhter Finanzierungsbedarf im Bereich des ÖPNV ebenso wie sonstige denkbare zusätzliche Positionen noch nicht Bestandteil der Haushaltsplanung und der vorgestellten Zahlen seien. Sofern eine Finanzierung entsprechender Positionen über die Grundsteuer gewünscht werde, sollte Berücksichtigung finden, dass die Anhebung des Hebesatzes um 100 Punkte einen Mehrertrag in der Größenordnung von rund 9,4 Mio. Euro zur Folge habe. Dies würde einen neuen Hebesatz von 625 bedeuten, mit der Auswirkung eines deutlichen „Aufstiegs“ im diesbezüglichen interkommunalen Vergleich. Entscheidender seien jedoch die tatsächlichen Auswirkungen einer solchen Hebesatzänderung auf die jeweiligen Steuerzahler. Beispielrechnungen würden nahelegen, dass insbesondere im Bereich Gewerbe deutliche Belastungen auftreten könnten.
Eine Entscheidung im Bereich Grundsteuer müsse vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform 2025 in jedem Fall als Zwischenschritt betrachtet werden. Leider könne sie zu diesem Zeitpunkt noch keine konkreten Auswirkungen vorstellen. Gegenwärtig würden die ersten Kalkulationen die Vermutung nahelegen, dass Mehrbelastungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern realistisch seien, während das Gewerbe grundsätzlich eher von der Reform profitieren würde. Es sei jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt anzunehmen, dass die Hebesätze nach der Grundsteuerreform anzuheben seien, um das bisherige Ertragsvolumen zu erreichen. Diese Kalkulationen basierten aber eher auf einzelnen Beispielen, Ableitungen auf die Gesamtsituation könnten zu diesem Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Eine interkommunale Abstimmung werde zweifelsfrei angestrebt. Wichtig im Zusammenhang mit der Reform sei die Aussage, dass sich die gebotene Aufkommensneutralität nur auf die Gesamtheit der Steuerzahler beziehe. Im Einzelfall seien deutliche Verwerfungen wohl nicht zu vermeiden.
Bei der Investitionsplanung müsse man auf Basis der Anmeldungen der Fachbereiche eine hohe Nettoneuverschuldung insbesondere in den Planjahren 2023 und 2024 feststellen. Diese werde folglich noch zu hinterfragen sein. So befinde sich gegenwärtig in der Prüfung, ob Investitionsmaßnahmen aus dem Paket der energetischen Sanierung der städtischen Wohnungen aus der im Jahresabschluss 2020 für diese Zwecke zu bildenden Sonderrücklage zugeführt werden und somit die Neuverschuldung entlasten könne.
Vor dem Hintergrund der in der Präsentation vorgestellten Zahlen fasst Frau Grehling zusammen, dass die Einbringung eines genehmigungsfähigen Haushalts nicht einfach werde. Abhängig sei man hier im Wesentlichen von der Abstimmung mit der Städteregion in Bezug auf die vorgesehenen Anpassungen bei der Benehmensherstellung, die Erzielung der dargestellten Verbesserungen weiterer Positionen gegenüber dem Anmeldestand und die Frage der Anwendung des globalen Minderaufwands respektive der Erhöhung der Grundsteuer. Beim globalen Minderaufwand sei zu berücksichtigen, dass die Einplanungen bereits sehr konkret seien, was die Inanspruchnahme eines globalen Minderaufwands in einer Größenordnung, die den gesetzlichen Möglichkeiten entspräche, stark erschwere. Der Bereich des PKV sei beispielsweise bereits pauschal auf Basis der Jahresergebnisse bereinigt worden. Auch in den Themenkomplexen Flüchtlingsunterbringung oder Jugendhilfe seien die Planwerte bereits dicht an den Vorjahresergebnissen orientiert. Gleichwohl wäre auf Basis der Jahresergebnisse eine pauschale Zuordnung des globalen Minderaufwands in geringerer Höhe verteilt auf alle Produkte vielleicht ein denkbarer Weg zur Erreichung der erforderlichen Genehmigungsfähigkeit.
Frau Grehling möchte ausdrücklich betonen, dass von ihrer Seite als Kämmerin , eine Erhöhung der Grundsteuer zur Erreichung dieses Ziel abzulehnen sei, um Belastungen für Bürger*innen und Gewerbetreibende - zumal in diesen Zeiten - zu vermeiden. Letzteres wäre dann möglicherweise Entscheidung der Politik im Rahmen der sich an den Entwurf anschließenden Haushaltsberatungen.
Der Ausschussvorsitzende Herr Linden bedankt sich bei Frau Grehling und ihren Mitarbeiter*innen für die informative Berichterstattung. Dem von ihr geäußerten Dank an die Verwaltungsbeschäftigten, die mit der Abwicklung der Hochwasserhilfen beauftragt seien, könne sich der Finanzausschuss nur anschließen.
Ratsherr Pilgram möchte ebenfalls seinen Dank für die Präsentation und die Hilfsleistungen aussprechen. Bezüglich der LVR-Umlage berichtet er von einer Pressemitteilung auf der Homepage des Landschaftsverbands, der zu entnehmen sei, dass die Umlage gesenkt werden solle. Er fragt an, ob diese Senkung bei den vorgestellten Zahlen zur Benehmensherstellung bereits berücksichtigt worden seien. Hinsichtlich des globalen Minderaufwands sei von Interesse, ob es in Vorjahren zu einer Diskrepanz zwischen Haushaltseinplanung und tatsächlichem Aufwand bei bestimmten Positionen gekommen sei und ob basierend darauf Rückschlüsse auf die Haushaltsplanung 2022 getroffen werden könnten.
Frau Grehling bestätigt, dass die erwähnte Senkung der LVR-Umlage Bestandteil der vorgestellten optimistischsten Erwartungshaltung sei. Zielsetzung bei der jedoch noch zu erfolgenden Abstimmung mit der Städteregion sei jedenfalls, dass die gesenkten Umlagesätze in der dortigen Planung Berücksichtigung finden würden. Dies würde dem in der Präsentation als „best-case“ bezeichneten Szenario entsprechen. Sie verweist gleichzeitig darauf, dass sich im Rahmen der Haushaltsberatungen der Städteregion auch in Bezug auf verbundene Aufgaben noch weitere Änderungen ergeben könnten, welche jedoch dann vor eher geringer Größenordnung sein würden.
Bezüglich des Plan-Ist-Vergleichs im Zusammenhang mit dem globalen Minderaufwand verweist Frau Grehling auf die entsprechenden Informationen in den einzelnen Jahresabschlüssen. Es sei bekannt, dass in der Vergangenheit Planwerte und Ergebnisse teils deutliche Unterschiede aufgewiesen hätten. Dies hätte sich jedoch im Laufe der Jahre geändert, da Planwerte zunehmend den Ergebnissen der Vorjahre angepasst worden seien. In bestimmten Bereichen, wie zum Beispiel der Flüchtlingsbetreuung und -unterbringung, könnten die Ansätze - trotz möglicherweise anderslautender Vorjahresergebnisse - jedoch allein aus politischen Gründen nicht ohne Weiteres gekürzt werden. Darüber hinaus können sich in der Planung auch neue Notwendigkeiten ableiten lassen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen noch nicht von Belang gewesen seien. Gerade hier setze das Konzept des globalen Minderaufwands an, der keine Kürzung von Ansätzen bei konkreten Positionen vorsehe. Vielmehr erlaube das NKF eine pauschale Erfassung eines globalen Minderaufwands in Höhe von 1% der ordentlichen Aufwendungen (bei der Stadt Aachen rund 11 Mio. Euro). Berücksichtigen sollte man dabei wiederum, dass im Bereich des Personalkostenverbunds bereits eine Bereinigung in Höhe von rund 8 Mio. Euro erfolge. Daraus könne geschlossen werden, dass planerisch kein Ansatzpunkt vorhanden sei, den globalen Minderaufwand weiter zur Anwendung kommen zu lassen.
Eine Übersicht über den aktuellen Buchungsstand und den Forecast für das Jahr 2021 sichert Frau Grehling für die nächste Sitzung zu.
Ratsherr Baal dankt ebenfalls im Namen seiner Fraktion für die kompakte Berichterstattung im Vorfeld der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs. Sollte sich die Verwaltung dazu entschließen dem Rat der Stadt eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze vorzuschlagen, wäre es seiner Ansicht nach zur besseren Einordnung hilfreich, auch die prozentuale Steigerung einer solchen Erhöhung mitanzugeben. In der Beispielrechnung der Präsentation wären dies immerhin 19%. Des Weiteren sei die Darstellung der Entwicklung der Grundsteuer in den letzten Jahren von Bedeutung. Die letzte Erhöhung des Hebesatzes sei seiner Erinnerung nach im Jahr 2014 erfolgt. Seither sei der Ertrag jedoch nicht konstant geblieben, sondern - trotz gleicher Hebesätze - gestiegen, voraussichtlich aufgrund des Aufbaus von Leistungen.
Frau Grehling möchte bezüglich der Grundsteuerreform noch auf Folgendes hinweisen: je nach Kommune werden sich unterschiedlich hohe Änderungsbedarfe ergeben, um die heutige Ertragssituation aufrecht erhalten zu können. Somit seien Verschiebungen beim interkommunalen Vergleich der Hebesätze wahrscheinlich. Eine mögliche Hebesatzänderung, wie im Sachstandsbericht beispielhaft angegeben, würde sich folglich nur auf den Zeitraum bis spätestens 2024 beziehen. Mit der Grundsteuerreform mit Wirkung zum Jahr 2025 könnten sich gänzlich neue Gegebenheiten ergeben.
Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) bittet Frau Grehling darum, den Sachzusammenhang zwischen Steuerkraftmesszahl einer Kommune und der Schlüsselzuweisung bzw. den sich daraus ergebenden Umlagesätzen zu erläutern.
Frau Grehling verweist in Bezug auf die Berechnung der Umlagegrundsätze im Zusammenhang mit der Städteregionsumlage auf die bei Herrn Kolobajew angesiedelte hohe Fachlichkeit.
Es sei richtig, dass die Stadt Aachen im interkommunalen Vergleich überdurchschnittlich hohe Zuwächse bei den Ist-Zahlen der Realsteuern im relevanten Betrachtungszeitraum und folglich eine entsprechend hohe Steuerkraft aufweise. Gewerbesteuerzahler in der Kommune hätten ihre Vorauszahlungen leisten können. Ob sich dies auch in Zukunft so bestätigen werde, hänge auch von der derzeit gerichtlich geprüften Frage der Höhe der Zinssätze ab. Die Schlüsselzuweisungen würden gemäß der veröffentlichten Arbeitskreisrechnung gegenüber dem Jahr 2021 um 14,5 Mio. Euro sinken. In der letzten Mittelfristplanung sei man bei der Stadt Aachen bereits von einer Reduzierung um rund 10 Mio. Euro ausgegangen, da eine erneute Aufstockung der Verbundmasse durch Landesmittel nicht zu erwarten gewesen sei. Tatsächlich wurde jedoch die Verbundmasse auch für das GFG 2022 angehoben, andernfalls wären die Schlüsselzuweisungen für die Stadt nochmal deutlich niedriger ausgefallen. Ursächlich für den Rückgang gegenüber dem Vorjahr sei primär die angesprochene überdurchschnittliche Erhöhung der Steuerkraft gegenüber den anderen Kommunen des Landes, aber auch gegenüber denen der Städteregion. Letzteres würde sich wiederum maßgeblich auf die Zahllast bei der Landschaftsverbandsumlage auswirken.
Anmerkung der Verwaltung:
Im Nachgang zur Ausschusssitzung wurde den Ausschussmitgliedern die Präsentation „Haushaltsplanentwurf 2022 - aktueller Sachstand“ übersandt. Des Weiteren wurde die Präsentation in ALLRIS der Sitzung als Anlage beigefügt.