02.11.2021 - 7 Zweckverband Region Aachen – Entwurf der Hausha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt auch in der soeben durchgeführten Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung (AAWR) behandelt worden sei. Dort sei eine Empfehlung an den Rat wie vorgeschlagen ausgesprochen worden.

 

Ratsherr Deumens möchte seinen Dank für die sehr gute und kritische Vorlage aussprechen. Es sei herauszulesen, dass auch die Verwaltung die Arbeit des Zweckverbands durchaus kritisch betrachten würde. Es werde in der Vorlage deutlich herausgestellt, dass sich die Verbandsumlage seit Gründung des Zweckverbands im Jahr 2013 mehr als verdoppelt habe, und dass weitere Steigerungen nicht mehr hingenommen werden können. Aus seiner Sicht müsse deshalb die Frage gestellt werden, ob von dem, was der Zweckverband tun würde, etwas Sinnvolles bei der Stadt Aachen ankommen würde. Nicht ohne Grund sei die Arbeit des Zweckverbands Region Aachen in der Vergangenheit bereits kritisiert worden. Aus seiner Sicht und der seiner Fraktion müsse diskutiert werden, ob es sinnvoll sei, immer neue Verbände und Vereine zu gründen, von denen man nicht wisse, ob sie für die Stadt Aachen einen Nutzen stiften würden. Derartige Organisationen dürften in jedem Fall kein „Selbstbedienungsladen“ sein. In diesem Zusammenhang erwähnt er, dass man von der Metropolregion Rheinland schon längere Zeit nichts mehr gehört habe. Aus den genannten Gründen kündigt er an, dass seine Fraktion den Beschlussvorschlag ablehnen werde.

 

Ratsherr Baal merkt an, dass der Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss lediglich eine Empfehlung vorsehe. Eine inhaltliche Diskussion werde sicher in der anstehenden Ratssitzung erfolgen. Er habe den Eindruck, was Kathargo für Cato war, sei für Herrn Deumens der Zweckverband Region Aachen. Es müsse aber zustimmend zu den Äußerungen von Herrn Deumens festgestellt werden, dass ein solcher Verband seine Aufgaben nicht selbst erfinden dürfe. Des Weiteren müsse ein Nutzen für die Stadt Aachen als (Mit-) Trägerin der Umlage erkennbar seien. Die CDU-Fraktion werde - analog zum AAWR - eine zustimmende Empfehlung aussprechen. Die Kritik sei jedoch keinesfalls auszublenden. Des Weiteren müsse die Stadt Aachen gegenüber dem Zweckverband auch eine deutliche Erwartungshaltung bezüglich der Aufgaben formulieren. Man habe mit der Aufgabenübertragung bestimmter Bereiche, zum Beispiel des Gesundheitsamts an die Städteregion, gute Erfahrungen gemacht. Schwieriger würde sich dies bei Aufgaben gestalten, deren Zuständigkeit nicht eindeutig geregelt sei.

 

Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) führt aus, dass auch die Fraktion Die Grünen die Ausweitung bzw. Gründung immer neuer Zweckverbände mit einem kritischen Auge betrachten würde. Dem Beschlussvorschlag im vorliegenden Fall werde ihre Fraktion jedoch zustimmen, da dieser bereits eine begrenzende Wirkung hinsichtlich des Umlagebetrags beinhalte.

 

Ratsherr Dolan weist darauf hin, dass auch im AAWR kein einstimmiger Beschluss getroffen worden sei. Es habe ebenfalls eine kritische Diskussion und Gegenstimmen gegeben.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2022/2023 zustimmend zur Kenntnis und begrüßt die durch die Vorlage eines Doppelhaushalts entstehende Planungssicherheit für den Zweckverband Region Aachen sowie die Mitgliedskommunen. Er empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme, die Empfehlung an die von der Stadt Aachen entsandten Mitglieder der Verbandsversammlung auszusprechen, dem vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 zuzustimmen mit den folgenden ausdrücklichen Maßgaben:

 

  • Der Umlagebetrag für 2023 wird um einen Betrag von 30.000 € (Anteil euPrevent) auf den Stand des Jahres 2020 (max. 1.527.096 €) reduziert.

 

  • Sich eventuell ergebende zukünftige finanzielle Mehrbedarfe ab dem Haushaltsjahr 2022 (auch aus der eventuellen Neufassung der Entschädigungssatzung) sind durch den Zweckverband durch Einsparungen an anderer Stelle zu decken. Insoweit wird die Verbandsumlage auf den Stand des Jahres 2020 gedeckelt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage